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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend energetische und thermische Qualität von Bundeshochbauten

 

       Der effiziente Umgang mit Energie ist sowohl aus ökologischen wie auch aus ökonomischen

       Gründen unverzichtbar. Von überragender Bedeutung ist dabei die energetische und thermische

       Qualität von Gebäuden. Das läßt sich bereits daraus erkennen, daß in Österreich 40 Prozent der

       Endenergie für die Erzeugung von Raumwärme eingesetzt werden.

 

Die Republik Osterreich hat sich im Rahmen der Klimakonvention der Vereinten Nationen

       zur Stabilisierung der Treibhausgasemissionen verpflichtet, des weiteren ist es erklärtes Ziel

       der Bundesregierung, die CO2-Emissionen zwischen 1988 und 2005 um 20 %           abzusenken

       ("Toronto-Ziel").

 

Dem Bund kommt daher ohne Frage hinsichtlich der Reduktion der CO2-Emmisionen eine wesentliche

Vorbildfunktion gegenüber der Öffentlichkeit zu. Es sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein, daß sich

der Bund bei den Bundeseigenen Gebäuden um eine möglichst hohe energetische und thermische

Qualität bemüht, d.h. bestehende Energiesparpotentiale bestmöglich nutzt und neue Gebäude möglichst

energieeffizient baut.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister. für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende schriftliche

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Welche einschlägigen Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich der energetischen und thermischen

       Qualitäten von Bundeshochbauten bestehen derzeit? Wie lautet deren Inhalt?

 

2 -   Beabsichtigen Sie, diese Vorschriften mit dem Ziel einer energieeffizienten Bauweise

       zu verschärfen?  Wenn ja, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt? 

       Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Teilen Sie die Meinung, daß der öffentlichen Hand bei der Errichtung von Gebäuden eine besondere

       Vorbildfunktion bezüglich deren thermischer und energetischer Qualität zukommt? 

       Wenn ja, in welcher Form sollte die Öffentliche Hand dieser Vorbildfunktion entsprechen?

       Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Werden systematische Erhebungen des Energieverbrauchs bundeseigener Gebäude, etwa durch die        Bundesgebäudeverwaltung, durchgeführt? 

       Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Wenn ja, in welcher Form werden diese Erhebungen aufbereitet, analysiert, ausgewertet und

       veröffentlicht?

 

6.    Werden regelmäßig Untersuchungen bundeseigener Gebäude hinsichtlich der möglichen

       Energiesparpotentiale und Kosten ihrer Erschließung durchgeführt? 

       Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Wie hoch war der Energieverbrauch der bundeseigenen Gebäude jeweils in den Jahren

       1988 bis 1995? (Bitte schlüsseln Sie den Energieverbrauch nach Energieträgem auf.)

 

8.    Welche Kosten verursachte dieser Energieverbrauch jeweils in den Jahren 1988 bis 1995?

       (Bitte schlüsseln Sie die Energiekosten nach Energieträgern auf.)

 

9.    Wodurch kamen jeweils die Änderungen der jährlichen Energiekosten zustande?

 

10.  Gibt es Untersuchungen bzw. Schätzungen wie hoch die Energiesparpotentiale im Bereich der

       bundeseigenen Gebäude sind? 

       Wenn nein, warum nicht?

 

11.  Wenn ja, wie hoch sind die energetischen Einsparpotentiale bei den Bundesgebäuden?  Und welche

       Energiekosten könnten dadurch eingespart werden und welche Kosten würde die Erschließung dieser

       Einsparpotentiale verursachen?

 

12.  Welche Investitionen mit welchen Kosten wurden jeweils in den Jahren 1988 bis 1995 zur Hebung

       der Energieeffizienz von Bundesgebäuden getätigt?

 

13.  Welche Möglichkeiten sehen Sie, durch Kooperationen mit Privatinvestoren im Rahmen von Third-Party

       Financing und Contracting-Modellen, die Nutzung der Energiesparpotenitale voranzutreiben?

 

14.     Wurden durch Third-Party Financing und Contracting-Modelle bereits Energieeffizienzinvestitionen in Bundesgebäuden finanziert?  Wenn ja, beschreiben Sie bitte kurz die entsprechenden Projekte?  Wenn nein, warum nicht?

 

15.     Welche rechtlichen, organisatorischen oder sonstigen Hindernisse sprechen gegen eine verstärkte Nutzung von Third-Party Financing und Contracting-Modellen zur Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen in Bundesgebäuden?

 

16.     Welche Schritte werden Sie setzen, um diese Hemmnisse zu beseitigen?

 

17.     Halten Sie es für zweckmäßig, in Hinkunft eine systematische Erfassung des Energieverbrauches der

          bundeseigenen Gebäude, auch hinsichtlich möglicher Energieeffizienzpotentiale, durchfahren zu lassen? 

          Wenn nein, warum nicht? 

          Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich ergreifen?

 

18.     Halten Sie es für zweckmäßig, bei bundeseigenen Gebäuden obligatorisch eine Energiebuchhaltung           einzuführen,           um damit systematisch den Energieverbrauch, die dadurch entstehenden Kosten und mögliche Einsparpotentiale           erfassen zu können? 

          Wenn nein, warum nicht?  Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich ergreifen?

 

19.     Auch im Bereich des Bundes besteht eine Investor-Nutzer-Problematik: Das Wirtschaftsministerium bzw. die Bundesgebäudeverwaltung hat in der Regel wenig Interesse, in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren, da der Nutzen, - d.h. niedrigere Betriebs- bzw.  Energiekosten -, anderen Ministerien oder Dienststellen zu­gutekommt.

 

          Wie beurteilen Sie diese Problematik?  Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Investor­Nutzer-Problematik im           Bereich des Bundes zu entschärfen und die Interessen von Investoren und Nutzen bei Bundesgebäuden           zusammenzuführen?

 

20.     Welche Möglichkeiten sehen Sie, um entsprechend dem von der Bundesregierung verfolgten Toronto-Ziel,

                        die CO2-Emissionen durch den Energieverbrauch der Bundes­gebäude zw. 1988 und 2005 um 20 % zu senken?