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ANFRAGE
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend energetische und thermische Qualität von Bundeshochbauten
Der effiziente Umgang mit Energie ist sowohl aus ökologischen wie auch aus ökonomischen
Gründen unverzichtbar. Von überragender Bedeutung ist dabei die energetische und thermische
Qualität von Gebäuden. Das läßt sich bereits daraus erkennen, daß in Österreich 40 Prozent der
Endenergie für die Erzeugung von Raumwärme eingesetzt werden.
Die Republik Osterreich hat sich im Rahmen der Klimakonvention der Vereinten Nationen
zur Stabilisierung der Treibhausgasemissionen verpflichtet, des weiteren ist es erklärtes Ziel
der Bundesregierung, die CO2-Emissionen zwischen 1988 und 2005 um 20 % abzusenken
("Toronto-Ziel").
Dem Bund kommt daher ohne Frage hinsichtlich der Reduktion der CO2-Emmisionen eine wesentliche
Vorbildfunktion gegenüber der Öffentlichkeit zu. Es sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein, daß sich
der Bund bei den Bundeseigenen Gebäuden um eine möglichst hohe energetische und thermische
Qualität bemüht, d.h. bestehende Energiesparpotentiale bestmöglich nutzt und neue Gebäude möglichst
energieeffizient baut.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister. für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Welche einschlägigen Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich der energetischen und thermischen
Qualitäten von Bundeshochbauten bestehen derzeit? Wie lautet deren Inhalt?
2 - Beabsichtigen Sie, diese Vorschriften mit dem Ziel einer energieeffizienten Bauweise
zu verschärfen? Wenn ja, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt?
Wenn nein, warum nicht?
3. Teilen Sie die Meinung, daß der öffentlichen Hand bei der Errichtung von Gebäuden eine besondere
Vorbildfunktion bezüglich deren thermischer und energetischer Qualität zukommt?
Wenn ja, in welcher Form sollte die Öffentliche Hand dieser Vorbildfunktion entsprechen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Werden systematische Erhebungen des Energieverbrauchs bundeseigener Gebäude, etwa durch die Bundesgebäudeverwaltung, durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn ja, in welcher Form werden diese Erhebungen aufbereitet, analysiert, ausgewertet und
veröffentlicht?
6. Werden regelmäßig Untersuchungen bundeseigener Gebäude hinsichtlich der möglichen
Energiesparpotentiale und Kosten ihrer Erschließung durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
7. Wie hoch war der Energieverbrauch der bundeseigenen Gebäude jeweils in den Jahren
1988 bis 1995? (Bitte schlüsseln Sie den Energieverbrauch nach Energieträgem auf.)
8. Welche Kosten verursachte dieser Energieverbrauch jeweils in den Jahren 1988 bis 1995?
(Bitte schlüsseln Sie die Energiekosten nach Energieträgern auf.)
9. Wodurch kamen jeweils die Änderungen der jährlichen Energiekosten zustande?
10. Gibt es Untersuchungen bzw. Schätzungen wie hoch die Energiesparpotentiale im Bereich der
bundeseigenen Gebäude sind?
Wenn nein, warum nicht?
11. Wenn ja, wie hoch sind die energetischen Einsparpotentiale bei den Bundesgebäuden? Und welche
Energiekosten könnten dadurch eingespart werden und welche Kosten würde die Erschließung dieser
Einsparpotentiale verursachen?
12. Welche Investitionen mit welchen Kosten wurden jeweils in den Jahren 1988 bis 1995 zur Hebung
der Energieeffizienz von Bundesgebäuden getätigt?
13. Welche Möglichkeiten sehen Sie, durch Kooperationen mit Privatinvestoren im Rahmen von Third-Party
Financing und Contracting-Modellen, die Nutzung der Energiesparpotenitale voranzutreiben?
14. Wurden durch Third-Party Financing und Contracting-Modelle bereits Energieeffizienzinvestitionen in Bundesgebäuden finanziert? Wenn ja, beschreiben Sie bitte kurz die entsprechenden Projekte? Wenn nein, warum nicht?
15. Welche rechtlichen, organisatorischen oder sonstigen Hindernisse sprechen gegen eine verstärkte Nutzung von Third-Party Financing und Contracting-Modellen zur Finanzierung von Energieeffizienzinvestitionen in Bundesgebäuden?
16. Welche Schritte werden Sie setzen, um diese Hemmnisse zu beseitigen?
17. Halten Sie es für zweckmäßig, in Hinkunft eine systematische Erfassung des Energieverbrauches der
bundeseigenen Gebäude, auch hinsichtlich möglicher Energieeffizienzpotentiale, durchfahren zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich ergreifen?
18. Halten Sie es für zweckmäßig, bei bundeseigenen Gebäuden obligatorisch eine Energiebuchhaltung einzuführen, um damit systematisch den Energieverbrauch, die dadurch entstehenden Kosten und mögliche Einsparpotentiale erfassen zu können?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich ergreifen?
19. Auch im Bereich des Bundes besteht eine Investor-Nutzer-Problematik: Das Wirtschaftsministerium bzw. die Bundesgebäudeverwaltung hat in der Regel wenig Interesse, in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren, da der Nutzen, - d.h. niedrigere Betriebs- bzw. Energiekosten -, anderen Ministerien oder Dienststellen zugutekommt.
Wie beurteilen Sie diese Problematik? Welche Möglichkeiten sehen Sie, die InvestorNutzer-Problematik im Bereich des Bundes zu entschärfen und die Interessen von Investoren und Nutzen bei Bundesgebäuden zusammenzuführen?
20. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um entsprechend dem von der Bundesregierung verfolgten Toronto-Ziel,
die CO2-Emissionen durch den Energieverbrauch der Bundesgebäude zw. 1988 und 2005 um 20 % zu senken?