6184/J XX.GP
A N F R A G E
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch
Protestaktionen und Demonstrationen
In den letzten Wochen fanden zahlreiche Demonstrationen von Serben gegen die
NATO - Bombardements, Kundgebungen von Albanern, um auf die Situation im Kosovo
aufmerksam zu machen, und Demos von Kurden gegen die Verhaftung Öcalans statt.
Die Stimmung auf zahlreichen dieser Protestaktionen wurden von Exekutivbeamten als
„äußerst aggressiv“ bezeichnet.
Am 3.4.1999 gab es beispielsweise in Vorarlberg eine Demonstration von Serben. Da die
Sicherheitsbehörden mit bis zu 5.000 Teilnehmern rechneten, wurden zur Verstärkung
sogar Beamte aus den umliegenden Bundesländern angefordert, sodaß insgesamt rund
150 Sicherheitskräfte im Einsatz standen. Tatsächlich demonstrierten dann aber nur
1.000 Personen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie viele angemeldete bzw. unangemeldete Versammlungen im Zusammenhang mit
Serben/Kurden/Albanern/Kosovo - Krise fanden in den letzten Monaten in ganz
Österreich statt?
2. Wie viele Demonstrationen/Protestaktionen mußten aufgelöst werden?
3. Kam es bei einzelnen der Protestaktionen auch zu (gewaltsamen) Ausschreitungen?
Wenn ja, in welcher Art und bei wie vielen?
4. Kam es zu Sachbeschädigungen?
5. Kam es zu Verkehrsbehinderungen, wenn ja wie oft und für welche Dauer jeweils?
6. Kam es zu Lärmbelästigungen, wenn ja, wie oft?
7. Wie viele Exekutivbeamte mußten bei den einzelnen Protestaktionen herangezogen
werden?
8. Welche Kosten sind dadurch bisher entstanden?
9. Dem Gesetz nach sind Versammlungen zu untersagen, „deren Zweck den
Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das
öffentliche Wohl gefährdet“. Wurden in der letzten Zeit
Versammlungen aus
Gründen dieser Gesetzesbestimmung untersagt? Wenn ja, wie viele und aus
welchen konkreten Gründen? Wenn nein, warum nicht?
10. Die Bevölkerung, insbesondere Geschäftsleute, fühlen sich durch die fast
tagtäglichen Demonstrationen äußerst beeinträchtigt; der Verkehr wird immer
wieder lahmgelegt; die Sendung „zur Sache“ konnte aufgrund der Demos nicht wie
üblich im Haashaus stattfinden. Die Demonstrationen übersteigen also v.a. auch
durch ihre Häufigkeit das übliche Maß.
Warum werden diese Demonstrationen nicht aus Gründen des öffentlichen Wohles
untersagt?