6184/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch

Protestaktionen und Demonstrationen

 

In den letzten Wochen fanden zahlreiche Demonstrationen von Serben gegen die

NATO - Bombardements, Kundgebungen von Albanern, um auf die Situation im Kosovo

aufmerksam zu machen, und Demos von Kurden gegen die Verhaftung Öcalans statt.

Die Stimmung auf zahlreichen dieser Protestaktionen wurden von Exekutivbeamten als

„äußerst aggressiv“ bezeichnet.

Am 3.4.1999 gab es beispielsweise in Vorarlberg eine Demonstration von Serben. Da die

Sicherheitsbehörden mit bis zu 5.000 Teilnehmern rechneten, wurden zur Verstärkung

sogar Beamte aus den umliegenden Bundesländern angefordert, sodaß insgesamt rund

150 Sicherheitskräfte im Einsatz standen. Tatsächlich demonstrierten dann aber nur

1.000 Personen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie viele angemeldete bzw. unangemeldete Versammlungen im Zusammenhang mit

    Serben/Kurden/Albanern/Kosovo - Krise fanden in den letzten Monaten in ganz

    Österreich statt?

 

2. Wie viele Demonstrationen/Protestaktionen mußten aufgelöst werden?

 

3. Kam es bei einzelnen der Protestaktionen auch zu (gewaltsamen) Ausschreitungen?

    Wenn ja, in welcher Art und bei wie vielen?

 

4. Kam es zu Sachbeschädigungen?

 

5. Kam es zu Verkehrsbehinderungen, wenn ja wie oft und für welche Dauer jeweils?

 

6. Kam es zu Lärmbelästigungen, wenn ja, wie oft?

 

7. Wie viele Exekutivbeamte mußten bei den einzelnen Protestaktionen herangezogen

     werden?

 

8. Welche Kosten sind dadurch bisher entstanden?

 

9. Dem Gesetz nach sind Versammlungen zu untersagen, „deren Zweck den

    Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das

    öffentliche Wohl gefährdet“. Wurden in der letzten Zeit Versammlungen aus

      Gründen dieser Gesetzesbestimmung untersagt? Wenn ja, wie viele und aus

      welchen konkreten Gründen? Wenn nein, warum nicht?

 

10. Die Bevölkerung, insbesondere Geschäftsleute, fühlen sich durch die fast

      tagtäglichen Demonstrationen äußerst beeinträchtigt; der Verkehr wird immer

      wieder lahmgelegt; die Sendung „zur Sache“ konnte aufgrund der Demos nicht wie

      üblich im Haashaus stattfinden. Die Demonstrationen übersteigen also v.a. auch

      durch ihre Häufigkeit das übliche Maß.

      Warum werden diese Demonstrationen nicht aus Gründen des öffentlichen Wohles

      untersagt?