6198/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Rechungshofes

 

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich

 

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen

begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon

betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung

nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen

Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine

der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen, welche bereits die

30% - Marke überschritten hat.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

1) Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich des Rechnungshofes für 1998?

 

2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1

     angeführten Bereich im Kalenderjahr 1998?

 

3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1998?

 

4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des Rechnungshofes im Jahr

     1998 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

 

5) Sind Sie, als der für den Rechnungshof politisch Verantwortliche grundsätzlich bereit,

     sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Bereich

     einzusetzen?

     Wenn nein, warum nicht?

6) Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?

 

7) Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen und wann werden Sie

     dies tun?