6199/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz (verstaatlichte Betriebe, Pensionsversicherungsanstalten,

Krankenkassen, usw.)

 

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen

begünstigten Behinderten einzustellen.

Immer wieder ist von Beschwerden zu hören, daß Arbeitgeber im „halböffentlichen“

Bereich sowie in den Bereichen der Interessensgemeinschaften und -vertretungen zumeist in

einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht

nicht nachkommen. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von

behinderten Menschen, welche bereits die 30% - Marke überschritten hat.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

1)   Wie hoch war die Pflichtzahl für die Bereiche:

       a)     ehemalige verstaatlichte Betriebe

       b)     Pensionsversicherungsanstalten (aufgegliedert nach den einzelnen Anstalten)

       c)     Krankenkassen (aufgegliedert nach den einzelnen Anstalten)

       d)     Hauptverband der Sozialversicherungsträger

       e)     Kammern (aufgegliedert nach den einzelnen Kammern)

       f)      ÖGB (aufgegliedert nach den einzelnen Fachgewerkschaften)

       g)     Kirchen (aufgegliedert nach den einzelnen Religionsgemeinschaften)

       h)     ORF

 

       für die Jahre 1997 und 1998?

 

 

2) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die unter Punkt 1 von a) bis h)

     angeführten Bereiche für die Kalenderjahre 1997 und 1998 ?

3)   Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die unter Punkt 1 von a) bis h)

       angeführten Bereiche in den Jahren 1997 und 1998 an den Ausgleichstaxfonds leisten

       mußten (aufgegliedert nach Jahren) ?

 

4)   Wie hoch war die Pflichtzahl für folgende Geldinstitute:

       a)     Bank Austria

       b)     BAWAG

       c)     ÖPSK

       d)     CA

       e)     Erste Österr. Sparkasse

       f)      Raiffeisenbank

       für die Kalenderjahre 1997 und 1998?

 

5)   Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die unter Punkt 4 a) bis f)

      angeführten Bereiche für die Kalenderjahre 1997 und 1998?

 

6)   Wurde bereits eine ressortbezogene Begleichung der Ausgleichstaxen eingeführt?

      Wenn nein, warum nicht?