620/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Frischenschlager, Schmidt, Kier und Partnerlnnen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Sozialversicherungspflicht für Werkverträge

Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 wird auch eine Sozialversicherungspflicht für unechte Werkverträge eingeführt.  Ausgenommen sind allerdings Amateurkünstler und -sportler, Erwachsenenbildner und "in Unternehmen, die periodische Druckwerke herstellen, Beschäftigte, die diese Druckwerke vertreiben oder zustellen".

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

 

1

Durch einen Bescheid Ihres Vorgängers Josef Hesoun vom 28.8.1992 wurde festgestellt, daß Kolporteure voll sozialversicherungspflichtig, also Arbeitnehmer, sind.  Ein Bescheid, der auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde.  Daraufhin hat die Mediaprint neue Verträge abgeschlossen.  Diese wurden - laut Ihrer Aussage im "Falter" 16/96 - von Ihrem Ministerium noch nicht geprüft.  Warum nicht?  Wird die Prüfung dieser Verträge noch dieses Jahr stattfinden?  Wenn nein, warum nicht?

 

2.

Wird die Öffentlichkeit noch heuer von Ihnen darüber informiert werden, ob Kolporteure nun Arbeitnehmer oder freie Unternehmer sind?

 

3.

Wenn sich herausstellt, daß Kolporteure als Arbeitnehmer zu behandeln sind, werden Sie dann als oberste Aufsichtsbehörde die Sozialversicherungsträger dazu aufrufen, die Beiträge von Zeitungsvertrieben auch rückwirkend einzuheben?  Wenn nein, warum nicht?

 

4.

Wie begründen Sie den Umstand, daß Zeitungskolporteure und Zeitungshauszusteller von der Werkvertrags-Neuregelung ausgenommen wurden?

 

5.

Warum wurden gerade für Zeitungskolporteure und Zeitungshauszusteller diese Ausnahme gemacht, währenddessen aber Berufsgruppen wie Künstler, freischaffende Journalisten oder Architekten nicht ausgenommen wurden?  Wo ziehen Sie hier die Trennlinie?

 

6.

Wie rechtfertigen Sie, daß einem kommerziell extrem erfolgreichen Unternehmen diese Zusatzkosten erspart, während Werkverträge, die von nicht gewinnabwerfenden Kulturinitiativen bzw.  Freie Gruppen vergeben werden, voraussichtlich voll unter die Sozialversicherungspflicht fallen?

 

7.

Wie erfolgte die Willensbildung für die Entscheidung, die Kolporteure und

Hauszusteller aus der Sozialversicherungspflicht von Werkverträgen auszunehmen?  Mit welchen Argumenten haben Sie diese Ausnahmeregelung unterstützt?

 

8.

Widerspricht diese Regelung nicht dem "Gleichheitsgrundsatz"?  Wenn nein, warum nicht?

 

9.

Wie stehen Sie zu der Tatsache, daß die etwa 1500 Kolporteure in Österreich zwar Umsatzsteuer entrichten müssen, aber keinen Anspruch auf Versicherung, Pensionsanspruch und gewerkschaftliche bzw. arbeitkämmerliche Vertretung haben?  Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

 

10.

Warum wurden jene Personen, die beim BFI bzw. beim WIFI aufgrund einer werkvertraglichen Basis unterrichten, von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen, während die Werkverträge von Personen, die an privaten Sprachschulen unterrichten, voraussichtlich voll unter die Sozialversicherungspflicht fallen?  Widerspricht diese Regelung nicht dem "Gleichheitsprinzip"?

 

11.

Ex-Volksanwalt Herbert Kohlmaier sieht in dieser Vorgangsweise "eine moderne

Form der Ausbeutung durch Entzug der sozialen Sicherheit aus Kostengründen."

Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?