6200/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz im Bereich der Länder sowie der Städte und Gemeinden

 

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen

begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon

betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung

nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen

Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine

der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

 

 

A N F R A G E

 

 

1)   Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Bundesländer für die folgenden Jahre:

                               Wien: 1996, 1997 und 1998,

                               NÖ: 1996, 1997 und 1998,

                               Bgld.: 1997 und 1998,

                               OÖ: 1996, 1997 und 1998,

                               Sbg.: 1997 und 1998,

                               Tirol: 1997 und 1998,

                               Vlbg: 1997 und 1998,

                               Stmk.: 1996, 1997 und 1998 sowie

                               Kärnten: 1997 und 1998?

 

2)   Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die einzelnen

      Bundesländer in den oben angeführten Kalenderjahren (aufgegliedert nach Ländern)?

 

3)   Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Bundesländer in

      den oben angeführten Kalenderjahren (aufgegliedert nach Ländern)?

 

4)   Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, welche die einzelnen Bundesländer in den oben

      angeführten Kalenderjahren an den Ausgleichstaxfonds leisten mußten?

5)   Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden (aufgegliedert

       nach allen einstellungspflichtigen Städten und Gemeinden)?

 

6)   Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die jeweiligen

       Städte und Gemeinden in den Kalenderjahren 1997 und 1998 (aufgegliedert nach

       Städten und Gemeinden)?

 

7)   Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Städte und

       Gemeinden in den Kalenderjahren 1997 und 1998 (aufgegliedert nach Städten und

       Gemeinden)?

 

8)   Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in

       Kalenderjahren 1997 und 1998 (aufgegliedert nach Städten und Gemeinden) bezahlen

       mußten?

 

9)   Sind Sie, als die für die Durchführung diese Gesetzes zuständige Bundesministerin,

       bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der

       Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden einzusetzen?

       Wenn nein, warum nicht?

 

10)  Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vorigen Jahr gesetzt?

   

11)  Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa noch setzen?

 

12)  Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?