6202/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Frauenförderung in den Sozialversicherungsträgern
Es gibt in Österreich derzeit 28 Sozialversicherungsträger. Obzwar diese
verfassungsrechtlich als Selbstverwaltungskörper organisiert sind, erfüllen sie wichtige
öffentliche Aufgaben, indem sie über Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung
entscheiden, Verträge mit Anbietern von Krankenbehandlungen abschließen und vieles
mehr. Auch nimmt die Sozialministerin auf die Besetzung bestimmter Positionen in den
Sozialversicherungsträgern Einfluss, indem sie zB. den Präsidenten sowie den
Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ernennt.
Aus diesen Gründen muss sich das Bekenntnis der Republik Österreich zur Gleichstellung
von Frauen und Männern (Art. 7 Abs. 2 B - VG) auch auf die Sozialversicherungsträger
beziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Alle Fragen sind für jeden Sozialversicherungsträger gesondert zu beantworten:
1. Gliedern Sie bitte die bei Ihnen Bediensteten nach Verwendungsgruppen auf. Wieviele
Bedienstete gibt es in jeder Verwendungsgruppe und wie hoch ist der Frauenanteil
jeweils?
2. Wieviele Teilzeitbeschäftigte gibt es derzeit und wie hoch ist der Frauenanteil bei
diesen?
3. Gibt es einen Frauenförderungsplan?
a. Wenn ja:
Wer hat ihn erlassen und seit wann wird er angewendet?
Hat es Änderungen des Frauenförderungsplanes gegeben und wenn ja, welche?
Gibt es Evaluierungen betreffend die Auswirkungen des Frauenförderungsplanes?
Falls ja, legen Sie diese bitte der Anfragenbeantwortung bei.
Legen Sie bitte ein Exemplar des geltenden Frauenförderungsplanes der
Anfragenbeantwortung bei.
b. Wenn nein:
Gibt es Überlegungen oder konkrete Aktivitäten in Richtung Frauenförderung,
Geschlechtergleichbehandlung, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie o.ä.? Wenn ja, welche und in welcher Form finden diese Überlegungen
Ausdruck?
4. Aus wievielen Mitgliedern bestehen die einzelnen Gremien (Vorstand,
Generalversammlung, Kontrollversammlung, Landesstellenausschuss, Beirat bzw.
Verbandskonferenz, Verbandsvorstand, Verbandspräsidium) und wie hoch ist die
Frauenquote in jedem dieser Gremien?
Hat es in den Jahren 1995 bis 1998 Veränderungen der Frauenquote in den genannten
Gremien gegeben und wie sahen etwaige Veränderungen aus?
Gibt es Überlegungen dahingehend, dass Männer und Frauen in den Gremien der
Sozialversicherungsträger gleich stark vertreten sein sollen? Wenn ja, welche?