6202/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Frauenförderung in den Sozialversicherungsträgern

 

 

Es gibt in Österreich derzeit 28 Sozialversicherungsträger. Obzwar diese

verfassungsrechtlich als Selbstverwaltungskörper organisiert sind, erfüllen sie wichtige

öffentliche Aufgaben, indem sie über Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung

entscheiden, Verträge mit Anbietern von Krankenbehandlungen abschließen und vieles

mehr. Auch nimmt die Sozialministerin auf die Besetzung bestimmter Positionen in den

Sozialversicherungsträgern Einfluss, indem sie zB. den Präsidenten sowie den

Vizepräsidenten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ernennt.

Aus diesen Gründen muss sich das Bekenntnis der Republik Österreich zur Gleichstellung

von Frauen und Männern (Art. 7 Abs. 2 B - VG) auch auf die Sozialversicherungsträger

beziehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Alle Fragen sind für jeden Sozialversicherungsträger gesondert zu beantworten:

 

1.   Gliedern Sie bitte die bei Ihnen Bediensteten nach Verwendungsgruppen auf. Wieviele

      Bedienstete gibt es in jeder Verwendungsgruppe und wie hoch ist der Frauenanteil

      jeweils?

 

2.   Wieviele Teilzeitbeschäftigte gibt es derzeit und wie hoch ist der Frauenanteil bei

      diesen?

 

3.   Gibt es einen Frauenförderungsplan?

      a. Wenn ja:

      Wer hat ihn erlassen und seit wann wird er angewendet?

      Hat es Änderungen des Frauenförderungsplanes gegeben und wenn ja, welche?

      Gibt es Evaluierungen betreffend die Auswirkungen des Frauenförderungsplanes?

      Falls ja, legen Sie diese bitte der Anfragenbeantwortung bei.

      Legen Sie bitte ein Exemplar des geltenden Frauenförderungsplanes der

      Anfragenbeantwortung bei.

      b. Wenn nein:

      Gibt es Überlegungen oder konkrete Aktivitäten in Richtung Frauenförderung,

      Geschlechtergleichbehandlung, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und

      Familie o.ä.? Wenn ja, welche und in welcher Form finden diese Überlegungen

      Ausdruck?

 

4.   Aus wievielen Mitgliedern bestehen die einzelnen Gremien (Vorstand,

      Generalversammlung, Kontrollversammlung, Landesstellenausschuss, Beirat bzw.

      Verbandskonferenz, Verbandsvorstand, Verbandspräsidium) und wie hoch ist die

      Frauenquote in jedem dieser Gremien?

      Hat es in den Jahren 1995 bis 1998 Veränderungen der Frauenquote in den genannten

      Gremien gegeben und wie sahen etwaige Veränderungen aus?

      Gibt es Überlegungen dahingehend, dass Männer und Frauen in den Gremien der

      Sozialversicherungsträger gleich stark vertreten sein sollen? Wenn ja, welche?