6204/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Überfluggenehmigungen
Das Beispiel eines Überfluges einer Staffel deutscher Tornado - Bomber am 21. Jänner 1999
zeigt, welche Manipulationen in Zusammenhang mit Überfluggenehmigungen inzwischen
getrieben werden. Dieser Überflug stand eindeutig im Zusammenhang mit den Manövern
der Nato in Albanien und Mazedonien. Die acht Tornados waren von Deutschland als Nato -
Verband zum Luftwaffenstützpunkt in Aviano verlegt worden. Der Antrag auf eine
Überfluggenehmigung durch die deutsche Regierung spiegelte vor, daß es sich bei den
Tornados um Flugzeuge unter OSZE - Auftrag handle. Aus der Anfragebeantwortung
5565/AB vom 26.04.1999 geht hervor, daß "aufgrund der Zustimmung durch die
zuständigen Bundesministerien für Landesverteidigung und für auswärtige Angelegenheiten“
eine Genehmigung nach der Grenzüberflugsverordnung (§ 2 GÜV, BGBl Nr. 249/1987
idgF) erteilt wurde. Nun sind Tornados jedoch nicht nur als Militäriuftfahrzeuge, sondern
auch im engeren Sinn als „Kriegsluftfahrzeuge“ wie sie im Kriegsmaterialgesetz angeführt
sind zu bewerten. Es handelt sich bei Tornados eindeutig um ein „Luftfahrzeug“, dessen
„Ausrüstung oder sonstige Vorrichtung für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders
gebaut oder ausgerüstet sind“ (Verordnung der Bundesreg. betr. Kriegsmaterial v.
22.11.1977). Der Einsatz von Tornados im Rahmen der Nato - Angriffe auf Jugoslawien sind
augenscheinlicher Beweis für diese Funktion.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde der Überflug einer Tornado - Staffel am 21.01.1999 nicht nach dem
österreichischen Kriegsmaterialgesetz geprüft, bzw. das Innenministerium in das
Genehmigungsverfahren für diesen Überflug eingeschaltet?
2. Sind seitdem weitere Überflüge von Militärluftfahrzeugen nach der
Grenzüberflugsverordnung genehmigt worden, die auch als Kriegsluftfahrzeuge
anzusehen sind: Wenn ja, wann und wieviele?
3. Wieviele Überflüge von Militärluftfahrzeugen wurden in der letzten Märzwoche
(24.03. - 31 .03.) 1998 und wieviele in derselben Märzwoche des Vorjahres
genehmigt?
4. Wieviele Überflüge von Militärluftfahrzeugen wurden im April 1998 bzw. im April
des Vorjahres genehmigt?
5. Unter welchen Umständen wird der Überflug eines Militärluftfahrzeuges auch dem
Innenministerium zur Prüfung vorgelegt, da Verdacht besteht, daß es sich dabei auch
um Kriegsluftfahrzeuge handeln könnte?
6. Was werden Sie unternehmen, daß die ausständigen Gebühren in der Höhe von 77
Mio. ATS von Überflügen durch US - Militärjets, durch die USA beglichen werden?
7. Erachten Sie Überflüge in Zusammenhang mit den Nato - Angriffen auf Jugoslawien
als einen "Neutralitätsfall“ wie ihn der Bundeskanzler in seiner Anfragebeantwortung
(5518/AB) vom 23.04.1999 beschrieben hat?
8. Wenn ja, werden Sie Überflüge von Teilnehmerstaaten an den Nato - Angriffen in
diesem Lichte auch dem Innenministerium zur Prüfung nach dem Kriegsmaterialgesetz
zuleiten?
9. Wenn nein, wie ist diese Vorgangsweise mit den geltenden Gesetzen
(Neutralitätsgesetz, Kriegsmaterialgesetz) zu begründen?