6204/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Überfluggenehmigungen

 

 

Das Beispiel eines Überfluges einer Staffel deutscher Tornado - Bomber am 21. Jänner 1999

zeigt, welche Manipulationen in Zusammenhang mit Überfluggenehmigungen inzwischen

getrieben werden. Dieser Überflug stand eindeutig im Zusammenhang mit den Manövern

der Nato in Albanien und Mazedonien. Die acht Tornados waren von Deutschland als Nato -

Verband zum Luftwaffenstützpunkt in Aviano verlegt worden. Der Antrag auf eine

Überfluggenehmigung durch die deutsche Regierung spiegelte vor, daß es sich bei den

Tornados um Flugzeuge unter OSZE - Auftrag handle. Aus der Anfragebeantwortung

5565/AB vom 26.04.1999 geht hervor, daß "aufgrund der Zustimmung durch die

zuständigen Bundesministerien für Landesverteidigung und für auswärtige Angelegenheiten“

eine Genehmigung nach der Grenzüberflugsverordnung (§ 2 GÜV, BGBl Nr. 249/1987

idgF) erteilt wurde. Nun sind Tornados jedoch nicht nur als Militäriuftfahrzeuge, sondern

auch im engeren Sinn als „Kriegsluftfahrzeuge“ wie sie im Kriegsmaterialgesetz angeführt

sind zu bewerten. Es handelt sich bei Tornados eindeutig um ein „Luftfahrzeug“, dessen

„Ausrüstung oder sonstige Vorrichtung für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders

gebaut oder ausgerüstet sind“ (Verordnung der Bundesreg. betr. Kriegsmaterial v.

22.11.1977). Der Einsatz von Tornados im Rahmen der Nato - Angriffe auf Jugoslawien sind

augenscheinlicher Beweis für diese Funktion.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Warum wurde der Überflug einer Tornado - Staffel am 21.01.1999 nicht nach dem

       österreichischen Kriegsmaterialgesetz geprüft, bzw. das Innenministerium in das

       Genehmigungsverfahren für diesen Überflug eingeschaltet?

 

2.    Sind seitdem weitere Überflüge von Militärluftfahrzeugen nach der

       Grenzüberflugsverordnung genehmigt worden, die auch als Kriegsluftfahrzeuge

       anzusehen sind: Wenn ja, wann und wieviele?

 

3.    Wieviele Überflüge von Militärluftfahrzeugen wurden in der letzten Märzwoche

       (24.03. - 31 .03.) 1998 und wieviele in derselben Märzwoche des Vorjahres genehmigt?

4.    Wieviele Überflüge von Militärluftfahrzeugen wurden im April 1998 bzw. im April

       des Vorjahres genehmigt?

 

5.    Unter welchen Umständen wird der Überflug eines Militärluftfahrzeuges auch dem

       Innenministerium zur Prüfung vorgelegt, da Verdacht besteht, daß es sich dabei auch

       um Kriegsluftfahrzeuge handeln könnte?

 

6.    Was werden Sie unternehmen, daß die ausständigen Gebühren in der Höhe von 77

       Mio. ATS von Überflügen durch US - Militärjets, durch die USA beglichen werden?

 

7.    Erachten Sie Überflüge in Zusammenhang mit den Nato - Angriffen auf Jugoslawien

       als einen "Neutralitätsfall“ wie ihn der Bundeskanzler in seiner Anfragebeantwortung

       (5518/AB) vom 23.04.1999 beschrieben hat?

 

8.    Wenn ja, werden Sie Überflüge von Teilnehmerstaaten an den Nato - Angriffen in

       diesem Lichte auch dem Innenministerium zur Prüfung nach dem Kriegsmaterialgesetz

       zuleiten?

 

9.    Wenn nein, wie ist diese Vorgangsweise mit den geltenden Gesetzen

       (Neutralitätsgesetz, Kriegsmaterialgesetz) zu begründen?