6207/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Neubau des Gendamerieposten Weiz
In Weiz ist der Bau eines Gendarmeriepostens geplant, als Baubeginn ist der
Sommer 1999 vorgesehen. Weiter Neubauten von Gendarmerieposten nach
demselben Musterplan in der Steiermark sind geplant.
Die vorliegende Planung sieht zwar einen Behindertenparkplatz im
Eingangsbereich und ein rollstuhlgerechtes WC im Inneres des Gebäudes vor,
der Eingang ist allerdings mit Stufen versehen und nicht barrierefrei erreichbar.
Wird diese Gebäude so errichtet wie geplant, dann bedeutet dies:
1. eine bemerkenswerte Mißachtung des Artikel 7 der Bundesverfassung
2. den Verstoß gegen einem Erlaß des Bautenministeriums aus dem Jahr
1977, der für Bundesamtsgebäude die ÖNORM B 1600
(behindertengerechtes Bauen) verbindlich vorschreibt (Zl. 600.000/8 -
II/3 - 77 - dieser Erlaß wurde nach den Novellierungen der ÖNORM B
1600 für die geltenden Fassungen erneuert) und
3. den Verstoß gegen das geltende Bundesvergabegesetz § 34.
Im Plan (lt. Beilage) ist ersichtlich, daß der Keller sehr weit über die
Erdoberfläche hinaus gebaut werden soll. Wie bekannt wurde sind im
Kellerbereich Sporträume vorgesehen und dafür soll nach Möglichkeit Tageslicht
genutzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen bekannt, daß die derzeitige Planung des Neubaus des
Gendarmeriepostens Weiz eine Eingangssituation aufweist, die behinderten
und älteren Menschen den Zugang erschwert bzw. unmöglich macht?
2) Ist Ihnen bekannt, daß die für den Neubau des Gendarmeriepostens Weiz
vorgelegte Planung in starkem Widerspruch zum Artikel 7 der
Österreichischen
Bundesverfassung steht?
3) Ist Ihnen bekannt, daß diese Planung auch dem Erlaß des
Bundesministeriums für‘ wirtschaftliche Angelegenheiten (vormals
Bautenministerium) aus dem Jahr 1977 (Zl. 600.000/8 - II/3 - 77, wurde nach
den Novellen der ÖNORM B 1600 von 1984 und 1994 erneuert)
widerspricht?
4) Ist Ihnen bekannt, daß diese Planung zusätzlich einen klaren Bruch des
Bundesvergabegesetzes § 34 und der Erstreckungsverordnung des
Wirtschaftsministeriums darstellt?
5) Was werden Sie unternehmen, um den klaren Fehlinterpretationen und
Rechtsbrüchen (siehe Fragen 2 - 4) Einhalt zu gebieten und für eine
Umplanung zu sorgen, die behinderten Menschen des barrierefreien Zugang
zu diesem Bundesgebäude gestattet, vor allem angesichts der Tatsache, daß
bereits im Juli dieses Jahres mit dem Bau begonnen werden soll?
6) Sind in der Planung, Sporträume mit Tageslicht zu schaffen und die
gesetztlichen Auflagen lt. Punkt 1 - 3 zu erfüllen, nicht im Einklang zu
bringen?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!