6213/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Nußbaumer und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerreform 2000 - Verlängerung der Spekulationsfrist bei Aktien
In der Anfragebeantwortung 5535/AB zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage 5849/J
schreiben Sie zu den Punkten 4. bis 12.:
„Eine als „Aktiensteuer“ bezeichnete Besteuerung von Substanzgewinnen, die bei der
Veräußerung von Aktien lukriert werden, wird im Rahmen der Steuerreform 2000 nicht
verwirklicht. Die Koalitionspartner haben sich vielmehr darauf geeinigt, daß die
Spekulationsfrist bei Aktien von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert wird. Der Steuerpflichtige
hat dabei die Möglichkeit, sich einer Meldepflicht zu unterwerfen. Unterwirft er sich dieser
Meldepflicht nicht, dann wird die depotführende Bank verpflichtet, vom Spekulationsgewinn
eine Pauschalsteuer von 25 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.“
Die unterfertigten Abgeordneten haben natürlich auch ein Interesse daran, die Fragen 4 bis 12
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 5849/J bezogen auf die Ausweitung der
Spekulationsfrist beantwortet zu wissen. Da dies in der Anfragebeantwortung 5535/AB nicht
geschehen ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
und bitten darum, daß auch jede Frage einzeln und nicht mit anderen Fragen aus dieser Anfrage
zusammen beantwortet wird.
1. Welche Vorteile sehen Sie in der Ausweitung der Spekulationsfrist?
2. Welche Nachteile sehen Sie in der Ausweitung der Spekulationsfrist?
3. Welche Verwaltungskosten werden durch die Ausweitung der Spekulationsfrist dem Staat
jährlich entstehen?
4. Mit welchem Steueraufkommen rechnet das Finanzministerium nach Ausweitung der
Spekulationsfrist?
5. Welches zusätzliche Steueraufkommen wird durch die Ausweitung der Spekulationsfrist bei
Aktien im Gegensatz zur derzeitigen Regelung generiert?
6. Wie wird die Einhebung dieser Steuer auf Spekulationsgewinne innerhalb der
Spekulationsfrist exakt abgewickelt werden?
7. Wenn sich der Steuerpflichtige nicht der besagten Meldepflicht unterwirft, so ist die
depotführende Bank verpflichtet, vom Spekulationsgewinn eine Pauschalsteuer von 25%
einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
a) Welche zusätzlichen Kosten werden den Banken dabei entstehen und wie wird sich das
exakte Procedere der Abwicklung darstellen?
b) Sind Ihnen bereits Aussagen von Banken bekannt, daß dieser zusätzliche
Verwaltungsaufwand, der natürlich Kosten verursacht, an die Kunden weitergegeben
wird?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, halten Sie es für möglich, daß die Banken diese zusätzlichen Kosten an ihre
Kunden weiterleiten?
8. Gibt es im Finanzministerium Berechnungen über die Veränderungen der Angebots - und
Nachfrageelastizitäten an der Wiener Börse durch die Ausweitung der Spekulationsfrist?
Wenn ja, wie würden sich, bedingt durch diese Aktiensteuer, Angebot und Nachfrage
verändern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, wie schätzen Sie, bedingt durch die Ausweitung der Spekulationsfrist, die
Entwicklung des Börseplatzes Wien ein?