6219/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Salzl,
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend: Endlich Gruppenpraxen und die Anstellung von Ärzten bei Ärzten
zulassen
Nach wie vor gibt es keine kassenrechtliche Regelung für Gruppenpraxen und die
Anstellung von Ärzten bei Ärzten.
Dies ist insbesondere deshalb unverständlich, weil die Aus - und Belastung der
niedergelassenen Ärzte durch immer früher entlassene Patienten aus den Spitälern
ständig steigt.
Umfragen zufolge ist die große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung für
Gruppenpraxen. Warum auch nicht, schließlich bietet diese Form der Zusammenarbeit
von Ärzten
A.) eine ganze Palette von Vorteilen für den Patienten:
• Mehr Spezialisierungen auch innerhalb eines Fachgebietes
• Im Rahmen von Gruppenpraxen gibt es ein größeres medizinisches
Leistungsspektrum
• Dem Arzt bleibt mehr Zeit für den Patienten
• Die Ordinationszeiten können durch diese Art der Besetzung verlängert werden.
• Ebenso lassen sich Nacht - und Wochenenddienste ausdehnen.
• Lange Weg - und Wartezeiten können vermieden werden.
• Mehr Flexibilität zum Wohle des Patienten
B.) eine ganze Palette von Vorteilen für die Sozialversicherung:
• Durch fachgleiche und fachübergreifende Gruppenpraxen können die
Spitalsambulanzen entlastet werden.
• In Gruppenpraxen kann etwas wirtschaftlicher gearbeitet werden als in
Spitalsambulanzen
• Durch eine optimierte Auslastung teurer radiologischer Geräte ließen sich
Synergieeffekte und Rationalisierungsreserven im Sinne einer umfassenden, qualitativ
hochwertigen Versorgung der Patienten nutzen.
C.) ein wesentlicher Vorteil für die Ärzte:
• als Ordination geführte Gruppenpraxen würden mehr Rechtssicherheit bei den
Kassenverträgen bieten.
Es liegt also im Interesse der heimischen Krankenkassen, endlich mit anderen
Industriestaaten gleichzuziehen und in Österreich Gruppenpraxen - auch für extramurale
fachgleiche und fachübergreifende Bereiche - zuzulassen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche Punkte der oben angeführten Auflistung sehen Sie als gänzlich
undurchführbar und können Sie dies begründen?
2. Welche Gründe bestehen diese, für das Wohl des Patienten, eindeutigen Punkte
nicht umzusetzen?
3. Können Sie bei dem o.a. Szenario in ihrem Ressort oder bei den Krankenkassen
Zahlenmaterial über mögliche sich daraus ergebende Synergieeffekte anführen?
4. Können Sie bei dem o.a. Szenario in Ihrem Ressort oder bei den Krankenkassen
Zahlenmaterial über mögliche sich daraus ergebende Rationalisierungsreserven
anführen?
5. Könnte durch die Zulassung von Gruppenpraxen nicht auch die Handhabung der
Kassenverträgevergabe optimiert werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
6. Meinen Sie nicht auch, daß durch diese Maßnahmen die Folgekosten deutlich
reduziert werden könnten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern?