6219/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Salzl,

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend: Endlich Gruppenpraxen und die Anstellung von Ärzten bei Ärzten

zulassen

 

Nach wie vor gibt es keine kassenrechtliche Regelung für Gruppenpraxen und die

Anstellung von Ärzten bei Ärzten.

Dies ist insbesondere deshalb unverständlich, weil die Aus - und Belastung der

niedergelassenen Ärzte durch immer früher entlassene Patienten aus den Spitälern

ständig steigt.

Umfragen zufolge ist die große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung für

Gruppenpraxen. Warum auch nicht, schließlich bietet diese Form der Zusammenarbeit

von Ärzten

 

A.) eine ganze Palette von Vorteilen für den Patienten:

• Mehr Spezialisierungen auch innerhalb eines Fachgebietes

• Im Rahmen von Gruppenpraxen gibt es ein größeres medizinisches

  Leistungsspektrum

• Dem Arzt bleibt mehr Zeit für den Patienten

• Die Ordinationszeiten können durch diese Art der Besetzung verlängert werden.

• Ebenso lassen sich Nacht - und Wochenenddienste ausdehnen.

• Lange Weg - und Wartezeiten können vermieden werden.

• Mehr Flexibilität zum Wohle des Patienten

 

B.) eine ganze Palette von Vorteilen für die Sozialversicherung:

• Durch fachgleiche und fachübergreifende Gruppenpraxen können die

   Spitalsambulanzen entlastet werden.

• In Gruppenpraxen kann etwas wirtschaftlicher gearbeitet werden als in

  Spitalsambulanzen

• Durch eine optimierte Auslastung teurer radiologischer Geräte ließen sich

  Synergieeffekte und Rationalisierungsreserven im Sinne einer umfassenden, qualitativ

  hochwertigen Versorgung der Patienten nutzen.

 

C.) ein wesentlicher Vorteil für die Ärzte:

• als Ordination geführte Gruppenpraxen würden mehr Rechtssicherheit bei den

  Kassenverträgen bieten.

 

 

Es liegt also im Interesse der heimischen Krankenkassen, endlich mit anderen

Industriestaaten gleichzuziehen und in Österreich Gruppenpraxen - auch für extramurale

fachgleiche und fachübergreifende Bereiche - zuzulassen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

nachstehende

ANFRAGE:

 

1. Welche Punkte der oben angeführten Auflistung sehen Sie als gänzlich

    undurchführbar und können Sie dies begründen?

 

2. Welche Gründe bestehen diese, für das Wohl des Patienten, eindeutigen Punkte

    nicht umzusetzen?

 

3. Können Sie bei dem o.a. Szenario in ihrem Ressort oder bei den Krankenkassen

    Zahlenmaterial über mögliche sich daraus ergebende Synergieeffekte anführen?

 

4. Können Sie bei dem o.a. Szenario in Ihrem Ressort oder bei den Krankenkassen

    Zahlenmaterial über mögliche sich daraus ergebende Rationalisierungsreserven

    anführen?

 

5. Könnte durch die Zulassung von Gruppenpraxen nicht auch die Handhabung der

    Kassenverträgevergabe optimiert werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Meinen Sie nicht auch, daß durch diese Maßnahmen die Folgekosten deutlich

    reduziert werden könnten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, inwiefern?