6220/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Gleichstellung der Schüler und Schülerinnen der Schulen für psychiatrische
Gesundheits - und Krankenpflege mit den Schülern und Schülerinnen des Krankenpfle -
gefachdienstes, des medizinisch - technischen Fachdienstes
Die Schüler und Schülerinnen der Schulen für psychiatrische Gesundheits - und Kranken -
pflege dürfen ihre Ausbildung den gesetzlichen Regelungen entsprechend erst mit dem
18. Lebensjahr beginnen. Dem Vernehmen nach liegt das Durchschnittsalter vieler
Schüler und Schülerinnen bei ca. 24 Jahren, so daß diese in der Ausbildungszeit meist
für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder sogar für eine eigene Familie sorgen
müssen. Auch aus diesem Grund stellt die Eigenfinanzierung der Schulbücher und die in
den meisten Fällen nicht vorhandene Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe,
Schülerfreifahrt oder Schulbeihilfe - im Gegensatz zu den Schülern und Schülerinnen
des Krankenpflegefachdienstes, des medizinisch - technischen Fachdienstes und der Sani -
tätshilfsdienste - eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesmi -
nisterin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Aus welchem konkreten Grund sind die Schüler und Schülerinnen der Schulen für
psychiatrische Gesundheits - und Krankenpflege den Schülern und Schülerinnen des
Krankenpflegefachdienstes, des medizinisch - technischen Fachdienstes und der Sani -
tätshilfsdienste nicht gleichgestellt?
2. Ist Ihnen die Tatsache bewußt, daß Schüler und Schülerinnen dieser Ausbildungs -
form aufgrund ihrer Ungleichbehandlung und nicht vorhandenen Gleichstellung mit
dem Krankenpflegefachdienst, dem medizinisch - technischen Fachdienst und dem
Sanitätshilfsdienst von der Anspruchsberechtigung auf Familienbeihilfe, Schülerfrei-
fahrt oder Schulbeihilfe ausgeschlossen sind?
3. Werden Sie konkrete Schritte setzen, um im Einvernehmen mit den Ländern als Trä -
ger dieser Ausbildungsform eine Gleichstellung mit den Schülern und Schülerinnen
des Krankenpflegefachdienstes, des medizinisch - technischen Fachdienstes und der
Sanitätshilfsdienste zu erreichen und wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie weitere konkrete Schritte setzen, um im Einvernehmen mit dem Bun -
desminister für Umwelt, Jugend und Familie eine Berücksichtigung der Ausbildung
zum/zur psychiatrischen Gesundheits - und Krankenpfleger/in im FLAG zu erreichen
und wenn nein, warum nicht?
5. Wieviel Personen befinden sich derzeit in Ausbildung zum/zur psychiatrischen Ge-
sundheits - und Krankenpfleger/in, gegliedert nach Bundesländern und medizinischen
Einrichtungen?