6226/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Povysil, Bauer, Aumayr, Dr. Pumberger, Mag. Haupt
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend: Hormone und Gentechnik in Nahrungsmitteln
Am 13. Mai 1999 fällt in der EU die Entscheidung, ob in Zukunft Hormonfleisch aus den USA in die
Europäische Union, so auch nach Österreich, importiert werden darf. Ihr Amtskollege Farnleitner
plädiert für die Aufhebung des Importverbotes. Es geht bei dieser Problematik letztlich um die
österreichische Landwirtschaft aber vor allem auch um den Verbraucherschutz.
Eine weitere Sorge ist die Gentechnik im Lebensmittelbereich. Eine Kennzeichnung gentechnisch
veränderter Lebensmittel ist laut Expertenmeinung, derzeit politisch und teilweise auch technisch im
Alleingang Österreichs, nicht machbar.
67% der Bürger wünschen klar gekennzeichnete Lebensmittel und zeigen so ihre Angst vor
gentechnisch veränderten Lebensmitteln (s. Verbraucherbericht 1998)
Die in der Aussprache zu aktuellen Themen im letzten Gesundheitsausschuß gestellten Fragen wurden
nur teilweise bzw. ungenügend beantwortet.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten
an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche konkreten Maßnahmen hat Ihr Ressort und die Bundesregierung gesetzt, um den
österreichischen Markt nicht für Hormonfleisch aus den USA, trotz undurchsichtiger
Nachweis- und Übergangsregelungen zwischen EU und den USA, zu öffnen?
2. Wie ist Ihr Ressort und die Bundesregierung in der Sache Hormonfleisch bei der EU -
Kommission vorständig geworden?
3. Wie ist die klare Position (die Aussagen von BM. Farnleitner und Ihre widersprechen sich
ja) der österreichischen Bundesregierung zu diesem Thema?
4. Besteht seitens der Bundesregierung ein Vorstoß bei der EU - Kommission, um mit
Nachdruck das Importverbot aufrecht zu erhalten?
5. Welche Schritte werden Sie unternehmen - z.B. auf europäischer Ebene - um den
verstärkten Wunsch der Bürger nach klar gekennzeichneten Lebensmitteln
nachzukommen?
6. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat jemand zu rechnen, der genmanipulierte
Nahrungsmittel als gentechnikfreie Produkte feilbietet?