623/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend widersprüchliche Aussagen des Wirtschaftsministers zu den Folgen der Aufhebung der Preisregelung für Treibstoffe

 

 

Am 22.  April d.J. verkündete Wirtschaftsminister Johannes Ditz das vorläufige Ende der Preisregulierung für Treibstoffe.  Das Prinzip der "gläsernen Taschen" wurde vorerst für ein Jahr ausgesetzt. Wirtschaftsminister Ditz begründete die Aufhebung mit dem Umstand, daß sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert hätten und der Wettbewerb zwischen den Firmen erheblich schärfer geworden sei (APA 261, 22.  April 96, 12h3 1).

 

Am 22. April d.J. teilte Wirtschaftsminister Johannes Ditz in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur den Benzinpreisen jedoch auch mit, daß aus Sicht des Konsumentenschutzes eine Aufhebung des Prinzip der "gläsernen Taschen" nicht möglich sei: "Eine Aufhebung der Kalkulationsregel könnte daher einen Nachteil für den Konsumenten bedeuten, da eine Limitierung der Pumpenpreise nach oben aufgehoben wurde' (181/AB).

 

Es stellt sich nun die Frage, ob die Aufhebung des Prinzips der "gläsernen Taschen"

a)       trotz des Wissens des Wirtschaftsministers um die möglichen Nachteile für Konsumenten erfolgte,

b)      aufgrund inoffizieller Absprachen mit der Mineralölwirtschaft hinsichtlich der künftigen Preisgestaltung durchgeführt wurde oder

c)       aufgrund einer vollkommen unerwarteten und plötzlichen erheblichen Verschärfung des Wettbewerbs zwischen den Mineralölfirmen im Laufe des Vormittags des

22. April 96 erfolgte, woraus sich aus Sicht des Wirtschaftsministers eine Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergab.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Warum wurde am 22.  April d.J. das Prinzip der "gläsernen Taschen" ersatzlos für vorerst ein Jahr ausgesetzt, obwohl Sie am selben Tag massive Bedenken aus Gründen des Konsumentenschutzes geäußert haben: "Eine Aufhebung der Kalkulationsregel könnte daher einen Nachteil für den Konsumenten bedeuten, da eine Limitierung der Pumpenpreise nach oben aufgehoben werde " (Anfragebeantwortung 181/AB des BMWA, vom 22.  April 96).

 

 

2.       Wurden mit der Mineralölwirtschaft Absprachen hinsichtlich der zukünftigen Preisgestaltung der Treibstoffe getroffen?  Wenn ja, mit welchem Inhalt?

 

3.       Wenn nein, heißt das, daß Sie die Preislimitierung ersatzlos aufgehoben haben, obwohl Sie dadurch Nachteile für die Konsumenten befürchten?

 

4.       Gab es seitens der Mineralölwirtschaft freiwillige Zusagen hinsichtlich der zukünftigen Preisgestaltung für Treibstoffe?

 

5.    Welche Möglichkeiten sehen Sie, spätestens nach der einjährigen Übergangsfrist das Prinzip der "gläsernen Taschen“ durch ein besseres und dauerhafteres System zu ersetzen?  Wie sollte dieses Preissystem aus Ihrer Sicht gestaltet werden?