6230/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Bgdr JUNG, SCHEIBNER, KURZMANN, MAG. HAUPT, OFNER, SCHÖGGL
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend österreichisches Kontingent in Albanien
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 3. April 1999 antwortete der Verteidigungs -
minister auf die Frage des Abgeordneten Jung, welcher Stelle das österreichische Kon -
tingent in Albanien befehlsmäßig unterstellt wäre, mit der Erklärung, es wäre dies das
AMFL, also einem NATO-Kommando.
Mittlerweile wurde bekannt, daß die österreichischen Hubschrauber in Albanien auch
für Verbindungsflüge dieses NATO-Kommandos (u.a. auch für dessen Kommandant per -
sönlich) eingesetzt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Ist das BMLV im Einvernehmen mit dem BMA (Völkerrechtsbüro) der wirklich ernst -
haft der Meinung, daß ein Staat (konkret USA) mit einem anderen im Kriegszustand
sein kann, und dabei nur Teile seiner Streitkräfte kombattant und andere gleichzeitig
neutral sein können.
2. Glaubt das BMLV, daß die dort eingesetzten und einem NATO - Kommando unter -
stellten österreichischen Soldaten bei diesem Einsatz
a) wirklich als neutral bezeichnet werden können 0
b) noch immer ein bißchen neutral sind 0
c) nur noch für österreichische innenpolitische Begriffe als neutral 0
bezeichnet werden können.
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)