6230/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Bgdr JUNG, SCHEIBNER, KURZMANN, MAG. HAUPT, OFNER, SCHÖGGL

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend österreichisches Kontingent in Albanien

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 3. April 1999 antwortete der Verteidigungs -

minister auf die Frage des Abgeordneten Jung, welcher Stelle das österreichische Kon -

tingent in Albanien befehlsmäßig unterstellt wäre, mit der Erklärung, es wäre dies das

AMFL, also einem NATO-Kommando.

 

Mittlerweile wurde bekannt, daß die österreichischen Hubschrauber in Albanien auch

für Verbindungsflüge dieses NATO-Kommandos (u.a. auch für dessen Kommandant per -

sönlich) eingesetzt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1. Ist das BMLV im Einvernehmen mit dem BMA (Völkerrechtsbüro) der wirklich ernst -

    haft der Meinung, daß ein Staat (konkret USA) mit einem anderen im Kriegszustand

    sein kann, und dabei nur Teile seiner Streitkräfte kombattant und andere gleichzeitig

    neutral sein können.

 

2. Glaubt das BMLV, daß die dort eingesetzten und einem NATO - Kommando unter -

    stellten österreichischen Soldaten bei diesem Einsatz

    a) wirklich als neutral bezeichnet werden können                                                  0

    b) noch immer ein bißchen neutral sind                                                                  0

    c) nur noch für österreichische innenpolitische Begriffe als neutral                       0

        bezeichnet werden können.

 

(Zutreffendes bitte ankreuzen!)