6238/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Spindelegger

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Besetzung des zweiten Stellvertreters des Kommandanten des Gendarmeriepostens

Perchtoldsdorf

 

Für die Funktion des Hauptsachbearbeiters und zweiten Stellvertreters des Kommandanten

des Gendarmeriepostens Perchtoldsdorf haben sich eine Reihe von hervorragend geeigneten

Mitarbeitern der Exekutive beworben. Unter anderem auch Beamte, die bereits die Funktion

des stellvertretenden Kommandanten auf einem anderen Gendarmerieposten ausüben oder

dienstführende Beamte, die auf viele Jahre an Erfahrung zurückblicken können und den zu

erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistung erheblich überschritten haben.

 

Dennoch hat der Landesgendarmeriekommandant von Niederösterreich Herrn GrInsp Peter D.

für diese Funktion vorgeschlagen. GrInsp D. ist in der Verkehrsabteilung des LGK für

Niederösterreich tätig und seit Juni 1998 dem Gendarmerieposten Brunn am Gebirge

dienstzugeteilt.

 

Für die Eignungsfeststellung eines Bewerbers ist gemäß Erlaß des BM für Inneres (Zl.

6103/16 - II/4/96) unter anderem zu folgenden Beurteilungskriterien Stellung zu nehmen:

 

*             Ausmaß und Tiefe der Kenntnisse und Fähigkeiten in der Führung einer

                Gendarmeriedienststelle,

*             Umfang der Fähigkeiten im Umgang mit MitarbeiterInnen (Führen/Leiten,

                Motivation),

*             Umfang der Managementfähigkeiten, insbesondere der organisatorischen Fähigkeiten

                in Bezug auf die künftige Verwendung.

*             Ausmaß und Tiefe der Kenntnisse der für den Gendarmeriedienst bezughabenden

                Gesetze und Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die künftige Verwendung.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Inwieweit weist GrInsp Peter D. die bessere Qualifikation als andere Bewerber auf,

    wenn er bisher fast ausschließlich seinen Dienst bei der Verkehrsabteilung des LGK in

    Niederösterreich versehen hat?

2. Welche Kenntnisse und Fähigkeiten konnte sich GrInsp D. in der Führung einer

    Gendarmeriedienststelle aneignen, wenn er während seiner kurzen Dienstzuteilung zum

    GP Brunn am Gebirge im Außendienst und nicht in Angelegenheiten der Dienstführung

     verwendet wurde?

 

3. Welche konkreten Aufgaben in der Führung eines Gendarmeriepostens kann GrInsp D.

     nachweisen, wenn er bisher noch keine solchen Tätigkeiten ausgeübt hat?

 

4. Wie beurteilte die bisherige Dienststelle des Bewerbers, die Verkehrsabteilung des LGK

     für Niederösterreich seine bisherige Dienstleistung im Hinblick auf die künftige

     Verwendung?

 

5. Ist es zutreffend, daß sich der Dienststellenausschuß beim

    Bezirksgendarmeriekommando Mödling ausdrücklich gegen eine Einteilung des GrInsp

    D. als 2. Stellvertreter des Kommandanten des GP Perchtoldsdorf mit der Begründung

    ausgesprochen hat, daß er noch keine Erfahrung als dienstführender Beamter auf einem

    Gendarmerieposten aufweisen kann?

 

6. Welche Beurteilung des GrInsp D. hat der Bezirksgendarmeriekommandant von

    Mödling abgegeben?

 

7. Ist es zutreffend, daß GrInsp Peter D. der Sohn von Oberst D. ist, der beim LGK für

    Niederösterreich unter anderem für die Errichtung von Gendarmeriedienststellen

    zuständig ist? Wenn ja, welche Rolle hat diese Tatsache bei der Bestellung von GrInsp

    D. gespielt?

 

8. Wurde seitens Ihres Ressorts geprüft, ob seitens des Landesgendarmeriekommandanten

    von Niederösterreich Brigadier Schmid, der Herrn GrInsp D. vorgeschlagen hat, im

    Hinblick auf die Bestellung des Sohnes eines Kollegen im LGK Befangenheitsgründe

    vorlagen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wird eine nachträgliche

    Untersuchung angeordnet?