6241/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Krüger

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Vergabe von Werkstipendien

 

Dem Kunstbericht 1997 ist zu entnehmen, daß von seiten der Abteilung II/5 des

Bundeskanzleramtes (Literatur und Verlagswesen) im Rahmen der Personenförderung

auch sogenannte Werkstipendien in der eher geringen Gesamthöhe von 1,645.000 S

vergeben wurden. Um so mehr fällt auf, daß sich der an großen Bühnen wie Burg -  und

Akademietheater oftmals vertretene arrivierte Dramatiker Peter Turrini mit 125.000 S

gegenüber seinen durchwegs wirtschaftlich weniger erfolgreichen Schriftstellerkollegen

einer besonders hohen Förderung erfreuen durfte. In der Regel erreichten die

Werkstipendien nämlich nur eine Höhe von 30.000 S bis 50.000 S, wie die folgende

Aufzählung zeigt:

 

Aspöck Ruth (W)

30.000

Becker Zdenka (NÖ)

30.000

Daniel Peter (W)

50.000

Fibel Josef Stephan (W)

50.000

Erdheim Claudia (W)

45.000

Ernst Gustav (W)

30.000

Ferk Janko (K)

30.000

Fritz Marianne (W)

75.000

Gruber Sabine (W)

30.000

Gürtler Christa (S)

50.000

Henisch Peter (W)

75.000

Hermann Wolfgang (V)

30.000

Innerhofer Franz (ST)

150.000

Kofler Gerhard (W)

60.000

Korherr Helmut(W)

30.000

Krahberger Franz (W)

30.000

Menasse Robert (W)

75.000

Meyer Conny Hannes (W)

30.000

Neuwirth Barbara (W)

45.000

Novohadssky Johannes (W)

30.000

Peschina Helmut (W)

30.000

Pevny Wilhelm (W)

35.000

Pilar Walter (OÖ)

50.000

Sadr Hamid(W)

30.000


 

Scharang Michael (W)

125.000

Schuh Franz (W)

40.000

Schwaiger Brigitte (W)

50.000

Steiner Peter (NÖ)

50.000

Stippinger Christa (W)

30.000

Sula Marianne (W)

45.000

Treudl Sylvia (W)

30.000

Turinni Peter (W)

125.000

Wimmer Herbert Josef (W)

30.000

SUMME

1,645.000

 

Auch ist bemerkenswert, daß die Werkstipendien nahezu ausschließlich an Wiener

Autoren vergeben wurden.

 

Es stellt sich daher die Frage, welche Kriterien für die Vergabe und die Höhe dieser

Werkstipendien maßgeblich sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 

ANFRAGE

 

 

1. Welche Richtlinien sind für die Vergabe und die Höhe der im Rahmen der

     Literaturförderung gewährten Werkstipendien maßgebend?

 

2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Stipendienempfänger?

 

3. Sind Sie der Auffassung, daß nach diesen Kriterien eine nachvollziehbare Auswahl

     gewährleistet ist?

     Wenn ja, warum?

 

4. Wer entscheidet über die Auswahl und die Höhe der Werkstipendien?

 

5. Welche Kriterien waren für die Gewährung und die Höhe der im Jahre 1997

     vergebenen Werkstipendien im einzelnen (siehe Aufzählung) maßgebend?

 

6. Weshalb wurden die Werkstipendien nahezu ausschließlich an Wiener Autoren

     vergeben?

7. Wie vielen Ansuchen auf Gewährung von Werkstipendien wurde nicht entsprochen

     und welche Gründe waren dafür maßgebend?

 

8. Wird die widmungsgemäße Verwendung der Werkstipendien geprüft?

     Wenn ja, von wem und auf welche Weise?

     Wenn nein, warum nicht?

 

9. Wie beurteilen Sie die kulturpolitische Bedeutung der Werkstipendien?

 

10. Beabsichtigen Sie Änderungen bezüglich der Kriterien und der für Werkstipendien

       zur Verfügung gestellten Mittel?

       Wenn ja, welche konkreten Änderungen sind geplant?