6241/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Krüger
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Vergabe von Werkstipendien
Dem Kunstbericht 1997 ist zu entnehmen, daß von seiten der Abteilung II/5 des
Bundeskanzleramtes (Literatur und Verlagswesen) im Rahmen der Personenförderung
auch sogenannte Werkstipendien in der eher geringen Gesamthöhe von 1,645.000 S
vergeben wurden. Um so mehr fällt auf, daß sich der an großen Bühnen wie Burg - und
Akademietheater oftmals vertretene arrivierte Dramatiker Peter Turrini mit 125.000 S
gegenüber seinen durchwegs wirtschaftlich weniger erfolgreichen Schriftstellerkollegen
einer besonders hohen Förderung erfreuen durfte. In der Regel erreichten die
Werkstipendien nämlich nur eine Höhe von 30.000 S bis 50.000 S, wie die folgende
Aufzählung zeigt:
|
Aspöck Ruth (W) |
30.000 |
|
Becker Zdenka (NÖ) |
30.000 |
|
Daniel Peter (W) |
50.000 |
|
Fibel Josef Stephan (W) |
50.000 |
|
Erdheim Claudia (W) |
45.000 |
|
Ernst Gustav (W) |
30.000 |
|
Ferk Janko (K) |
30.000 |
|
Fritz Marianne (W) |
75.000 |
|
Gruber Sabine (W) |
30.000 |
|
Gürtler Christa (S) |
50.000 |
|
Henisch Peter (W) |
75.000 |
|
Hermann Wolfgang (V) |
30.000 |
|
Innerhofer Franz (ST) |
150.000 |
|
Kofler Gerhard (W) |
60.000 |
|
Korherr Helmut(W) |
30.000 |
|
Krahberger Franz (W) |
30.000 |
|
Menasse Robert (W) |
75.000 |
|
Meyer Conny Hannes (W) |
30.000 |
|
Neuwirth Barbara (W) |
45.000 |
|
Novohadssky Johannes (W) |
30.000 |
|
Peschina Helmut (W) |
30.000 |
|
Pevny Wilhelm (W) |
35.000 |
|
Pilar Walter (OÖ) |
50.000 |
|
Sadr Hamid(W) |
30.000 |
|
Scharang Michael (W) |
125.000 |
|
Schuh Franz (W) |
40.000 |
|
Schwaiger Brigitte (W) |
50.000 |
|
Steiner Peter (NÖ) |
50.000 |
|
Stippinger Christa (W) |
30.000 |
|
Sula Marianne (W) |
45.000 |
|
Treudl Sylvia (W) |
30.000 |
|
Turinni Peter (W) |
125.000 |
|
Wimmer Herbert Josef (W) |
30.000 |
|
SUMME |
1,645.000 |
Auch ist bemerkenswert, daß die Werkstipendien nahezu ausschließlich an Wiener
Autoren vergeben wurden.
Es stellt sich daher die Frage, welche Kriterien für die Vergabe und die Höhe dieser
Werkstipendien maßgeblich sind.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE
1. Welche Richtlinien sind für die Vergabe und die Höhe der im Rahmen der
Literaturförderung gewährten Werkstipendien maßgebend?
2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Stipendienempfänger?
3. Sind Sie der Auffassung, daß nach diesen Kriterien eine nachvollziehbare Auswahl
gewährleistet ist?
Wenn ja, warum?
4. Wer entscheidet über die Auswahl und die Höhe der Werkstipendien?
5. Welche Kriterien waren für die Gewährung und die Höhe der im Jahre 1997
vergebenen Werkstipendien im einzelnen (siehe Aufzählung) maßgebend?
6. Weshalb wurden die Werkstipendien nahezu ausschließlich an Wiener Autoren
vergeben?
7. Wie vielen Ansuchen auf Gewährung von Werkstipendien wurde nicht entsprochen
und welche Gründe waren dafür maßgebend?
8. Wird die widmungsgemäße Verwendung der Werkstipendien geprüft?
Wenn ja, von wem und auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wie beurteilen Sie die kulturpolitische Bedeutung der Werkstipendien?
10. Beabsichtigen Sie Änderungen bezüglich der Kriterien und der für Werkstipendien
zur Verfügung gestellten Mittel?
Wenn ja, welche konkreten Änderungen sind geplant?