625/J
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend Wasserstraße Donau
In den Leitlinien für die transeuropäischen Netze bemüht sich die EU, Ziele für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur - auch der Wasserstraßen - vorzugeben und Rahmenbedingungen für die Erreichung dieser Ziele zu formulieren. Zusätzlich existiert für die Binnenschiffahrt die Wasserstraßenklassifikation der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen, die auch von der europäischen Verkehrsministerkonferenz mitgetragen wird. Für die Donau, die nach diesem Klassifizierungssystem unter die Wasserstraßenklasse VI B faßt, also für einen sogenannten Viererverband geeignet ist, stellen die empfohlenen Tiefgangswerte von 2,50 m bis 4,50 m und die sich daraus ergebene Tragfähigkeitswerte zwischen 6 000 t und 12 000 t lediglich einen Rahmen, aber keine Wassertiefennorm dar.
Dennoch wird auf europäischer Ebene und auch im Bereich der obersten Schiffahrtsbehörde immer wieder gefordert, daß die Wasserstraße Donau homogen sein müsse, d.h., daß es möglich sein soll, die im Unterlauf zur Verfügung stehende Wassertiefe bei der Beladung des Schiffes auszunutzen und mit dieser Beladung über die gesamte Strecke einschließlich des Oberlaufs bis zum Bestimmungsort durchzufahren und, daß die Wasserstraße mit dem Nachbar-Flußregime kompatibel sein müsse, d.h., sie muß einen Flußregime übergreifenden Transport etwa von Budapest nach Duisburg ohne Behinderungen erlauben.
Auf Grund dieser Forderung wurde für die Donau ein Planungsziel von 3 Meter garantierter Fahrwassertiefe der Regulierungsniederwasser vorgeschlagen.
Aus diesem Grund stellt sich natürlich die Frage der ökologischen Verträglichkeit einer derartigen Baumaßnahme.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten aus diesem Grund an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Existieren internationale Verpflichtungen zur Vertiefung der Wasserstraße Donau?
2. Existieren internationale Zusagen Österreichs zur Vertiefung der Wasserstraße Donau?
3. Welche konkreten Planungs- und Untersuchungstätigkeiten werden derzeit in dieser Angelegenheit durchgeführt?
4. Welche konkreten Absichten auf Eintiefung bestehen seitens des Verkehrsministeriums? Welche konkrete Fahrwassertiefe wird angestrebt? Existieren dazu bereits ökologische Begleituntersuchungen? Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis für den Schiffahrtsbereich östlich wie westlich von Wien?
5. Welches Investitionskapital wird für derartige flußbauliche Maßnahmen kalkuliert?
6. Welche Überlegungen bestehen in diesem Zusammenhang in Verbindung mit der Solestabilisierung unterhalb von Wien?
7. In welchem Zeithorizont soll es zur Umsetzung der Maßnahmen kommen?