6257/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Besondere Überwachung von Veranstaltungen durch Organe des öffentlichen

                   Sicherheitsdienstes

 

 

Aufgrund sicherheitspolizeilicher Erwägungen erscheint die besondere Überwachung von

Veranstaltungen ausländischer Vereine durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

erforderlich. Die dabei anfallenden Kosten (durchschnittlich 200 Schilling pro angefangener

halber Stunde) sind von den Vereinen zu tragen, die diese häufig aus kommunalen Budgets

ersetzt bekommen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Gilt die Regelung des Kostenersatzes auch für inländische Vereine?

 

2. Gibt es österreichweit gleiche Kostensätze, wenn nicht, warum nicht?

 

3. Wie häufig werden Veranstaltungen inländischer Vereine überwacht (Prozentsätze)?

 

4. Auf welche Gruppen inländischer Vereine konzentriert sich die Überwachungstätigkeit?

 

5. Wie hoch waren 1997 und 1998 die Einnahmen aus Überwachungstätigkeiten in -  und

     ausländischer Vereine (bitte gesondert ausweisen)?