6257/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Besondere Überwachung von Veranstaltungen durch Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes
Aufgrund sicherheitspolizeilicher Erwägungen erscheint die besondere Überwachung von
Veranstaltungen ausländischer Vereine durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
erforderlich. Die dabei anfallenden Kosten (durchschnittlich 200 Schilling pro angefangener
halber Stunde) sind von den Vereinen zu tragen, die diese häufig aus kommunalen Budgets
ersetzt bekommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Gilt die Regelung des Kostenersatzes auch für inländische Vereine?
2. Gibt es österreichweit gleiche Kostensätze, wenn nicht, warum nicht?
3. Wie häufig werden Veranstaltungen inländischer Vereine überwacht (Prozentsätze)?
4. Auf welche Gruppen inländischer Vereine konzentriert sich die Überwachungstätigkeit?
5. Wie hoch waren 1997 und 1998 die Einnahmen aus Überwachungstätigkeiten in - und
ausländischer Vereine (bitte gesondert ausweisen)?