6260/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten  Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Anfrageserien der FPÖ betreffend des Verbotes des Vereines „Dichterstein

Offenhausen“

 

 

Mehrfach wurden Anfragen von freiheitlicher Seite wegen der Auflösung des Vereines

„Dichterstein Offenhausen“ an Innen -  und den Justizminister gestellt (z.B.: 4039/AB vom

18. Juni 1998 zu 4402/J; 6142/J, 6143/J, 6145/J u.v.m.). Aus den Anfragen geht eindeutig

hervor, daß die Anfragesteller mit der Vereinsauflösung durch die Sicherheitsbehörden

wegen „fortgesetzter Wiederbetätigung“ nicht einverstanden sind und nun in offensichtlicher

Zusammenarbeit mit dem Rechtsvertreter des Vereines „Dichterstein“ unter Nutzung des

parlamentarischen Fragerechtes in entsprechende Berufungsverfahren eingreifen wollen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie bewerten Sie das Eingreifen in ein laufendes Verfahren - Berufung gegen

     Vereinsauflösung - mit parlamentarischen Mitteln durch Abgeordnete?

 

2. Erachten Sie es für einen Mißbrauch des parlamentarischen Interpellationsrechtes der

     Parlamentarischen Anfrage, wenn während laufender Verfahren in offensichtlicher

     Kooperation mit dem Rechtsvertreter des Dichterstein - Vereines durch die FPÖ ständig

     mittels Anfragen eingegriffen wird?

 

3. Sind Ihnen Verbindungen des als „rechtsextrem“ eingeschätzten und deswegen

    aufgelösten Dichtersteinvereines mit der Freiheitlichen Partei bekannt: Wenn ja

    welche und in welcher Form äußern sich diese?

 

4. Wie weit sehen Sie noch die Trennung von Exekutive, Legislative und Jurisdiktion für

    gewährleistet, wenn auf dem Wege parlamentarischer Anfragen ständig und mit

    Nachdruck in laufende Verfahren eingegriffen wird?