6260/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfrageserien der FPÖ betreffend des Verbotes des Vereines „Dichterstein
Offenhausen“
Mehrfach wurden Anfragen von freiheitlicher Seite wegen der Auflösung des Vereines
„Dichterstein Offenhausen“ an Innen - und den Justizminister gestellt (z.B.: 4039/AB vom
18. Juni 1998 zu 4402/J; 6142/J, 6143/J, 6145/J u.v.m.). Aus den Anfragen geht eindeutig
hervor, daß die Anfragesteller mit der Vereinsauflösung durch die Sicherheitsbehörden
wegen „fortgesetzter Wiederbetätigung“ nicht einverstanden sind und nun in offensichtlicher
Zusammenarbeit mit dem Rechtsvertreter des Vereines „Dichterstein“ unter Nutzung des
parlamentarischen Fragerechtes in entsprechende Berufungsverfahren eingreifen wollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie bewerten Sie das Eingreifen in ein laufendes Verfahren - Berufung gegen
Vereinsauflösung - mit parlamentarischen Mitteln durch Abgeordnete?
2. Erachten Sie es für einen Mißbrauch des parlamentarischen Interpellationsrechtes der
Parlamentarischen Anfrage, wenn während laufender Verfahren in offensichtlicher
Kooperation mit dem Rechtsvertreter des Dichterstein - Vereines durch die FPÖ ständig
mittels Anfragen eingegriffen wird?
3. Sind Ihnen Verbindungen des als „rechtsextrem“ eingeschätzten und deswegen
aufgelösten Dichtersteinvereines mit der Freiheitlichen Partei bekannt: Wenn ja
welche und in welcher Form äußern sich diese?
4. Wie weit sehen Sie noch die Trennung von Exekutive, Legislative und Jurisdiktion für
gewährleistet, wenn auf dem Wege parlamentarischer Anfragen ständig und mit
Nachdruck in laufende Verfahren eingegriffen wird?