6264/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Daten und Fakten zu Schubhaft und Abschiebungen
In der Anfragebeantwortung 5440 AB/XX GP (und sinngemäß auch in der
Anfragebesprechung im Nationalrat) erklärte Innenminister Schlögl, daß für eine
ausführliche Darstellung der Schubhaftproblematik bei Minderjährigen „statistische
Daten notwendig wären, die in der geforderten Detaillierung nicht verfügbar sind bzw
deren Beschaffung einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand nach sich ziehen
würde."
Diese Aussage war erstens unrichtig, da eine ähnliche parlamentarische Anfrage vor
einem Jahr (2885/J) sehr wohl in der gebotenen Ausführlichkeit beantwortet wurde
(2833/AB) und entsprechende Daten ja schon aufgrund der Verpflichtungen durch
das Schengener Abkommen zur Verfügung stehen müssen. Zweitens handelt es sich
bei der Verhängung von Schubhaft um einen so massiven Eingriff in die Grundrechte
des einzelnen, daß für die ständige Evaluierung und politische Bewertung genaue
Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die rechtlichen und sozialen
Rahmenbedingungen müssen aufgrund der Schlüsse, die man aus dem
Datenmaterial ziehen kann, verbessert werden. Ziel sollte es sein, daß Schubhaft
gegenüber Flüchtlingen und Minderjährigen überhaupt nicht mehr verhängt wird.
Die aktuellen Berichte rund um den furchtbaren und skandalösen Tod des
Nigerianers Marcus Omafuma, zeigen, daß auch die Durchführung von
Abschiebungen ständig überprüft werden müssen, um Ausschreitungen wie in
diesem Fall in Zukunft möglichst zu verhindern.
Daher müssen Daten, wie sie in der Folge abgefragt werden, in die monatlich dem
Nationalrat zur Verfügung gestellten Statistk aufgenommen werden.
In diesem Zsammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Inneres:
1. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer befanden sich, aufgeschlüsselt nach
deren Nationalität und nach Bundesländern, im ersten Quartal 1999 in
Schubhaft?
2. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren unter 19 Jahre alt
3. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren zwischen 16 und 18 Jahre alt?
4. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind zwischen 14 und 16 Jahre alt?
5. Wie viele
dieser Schubhäftlinge sind unter 14 Jahre alt?
6. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind unbegleitete minderjährige Asylwerber?
7. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Asylwerber?
8. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind abgewiesene Asylwerber, die nicht
ausgewiesen oder abgeschoben werden können?
9. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Zuwanderer, die keine
Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen?
10. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind straffällig gewordene Ausländer?
11. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer befanden sich mit Stichtag 30. April
1999, aufgeschlüsselt nach deren Nationalität und nach Bundesländern, in
Schubhaft?
12. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren unter 19 Jahre alt?
13. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren zwischen 16 und 18 Jahre alt?
14. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren zwischen 14 und 16 Jahre alt?
15. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren unter 14 Jahre alt?
16. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Asylwerber?
17. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind abgewiesene Asylwerber, die nicht
ausgewiesen oder abgeschoben werden können?
18. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Zuwanderer, die keine
Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen?
19. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind straffällig gewordene Ausländer?
20. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind unbegleitete minderjährige Asylwerber?
21. In wie vielen Fällen wurde im ersten Quartal 1999 bei Personen, die abgeschoben
werden sollten, das „gelindere Mittel“ anstelle Verhängung der Schubhaft
angewendet?
22. Wie viele Personen wurden im ersten Quartal, aufgeschlüsselt nach deren
Nationalität, abgeschoben?
23. Wie viele Personen wurden 1998 und im ersten Quartal 1999 abgeschoben,
obwohl sie gegen einen ablehnenden Asyl- oder Aufenthaltsbescheid zweiter
Instanz eine Beschwerde beim VwGH oder VfgH eingelegt hatten?
24. Wie viele Personen wurden 1998 und im ersten Quartal 1999 abgeschoben,
obwohl ihnen ein Abschiebungsaufschub gewährt wurde?
25. Wie viele dieser Personen waren unter 19 Jahre alt?
26. Wie viele dieser Personen waren zwischen 16 und 18 Jahre alt?
27. Wie viele dieser Personen waren zwischen 14 und 16 Jahre alt?
28. Wie viele dieser Personen waren unter 14 Jahre alt?
29. Wie viele Abschiebungen erfolgten in den Jahre 1996, 1997 und 1998 sowie im
ersten Quartal 1999 per Bahntransport?
30. In wie vielen Fällen kam es dabei laut Polizeibericht zu Zwischenfällen? Zu
welchen?
31. In wie vielen Fällen wurden dabei Zwangsmaßnahmen gegenüber den
Abzuschiebenden ausgeübt? Welche und mit welcher Begründung?
32. Wie viele Abschiebungen erfolgten in den Jahren 1996, 1997, 1998 und im ersten
Quartal 1999 auf dem Luftweg?
33. In wie vielen Fällen kam es dabei laut Polizeibericht zu Zwischenfällen? Zu
welchen?
34. In wie vielen Fällen wurden dabei Zwangsmaßnahmen gegenüber den
Abzuschiebenden ausgeübt? Welche und mit welcher Begründung?
35. Sind Sie bereit, die Antworten auf die ersten 34 Fragen dieser Anfrage künftig
auch in die monatlich dem Nationalrat zur Verfügung gestellte Statistik über das
Fremdenwesen - natürlich unter Verwendung der entsprechenden fortlaufenden
Monatsangaben - einzubauen? Wenn nein, warum nicht?
36. Welche disziplinären Maßnahmen werden Sie gegenüber den für den Tod von
Marcus Omafuma verantwortlichen Beamten ergreifen?
37. Wie können Sie behaupten, daß Sie von den ungesetzlichen Knebelungen nichts
gewußt haben, wo doch sogar im Polizeibericht zum Fall Omafuma wörtlich
stand. „Die Vorgangsweise wurde in letzter Zeit immer wieder erfolgreich
angewendet... "?
38. Wurden Sie niemals von Flüchtlingshilfsorganisationen oder dem
Flughafensozialdienst in Gesprächen oder schriftlicher Form darauf hingewiesen,
daß Knebelungen oder Mundverklebungen bei Abschiebungen regelmäßig
angewendet werden?
39. Was werden Sie unternehmen, daß ein solcher Vorfall nie wieder vorkommt?
40. Unter welchen Umständen dürfen welche Zwangsmaßnahmen gegenüber
abzuschiebenden Personen angewendet werden?
41 . Welche Schulungsmaßnahmen werden Sie betreffend den Umgang der Polizei -
und Gendarmeriebeamten mit Ausländerinnen und Ausländern veranlassen?