6264/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Daten und Fakten zu Schubhaft und Abschiebungen

 

 

In der Anfragebeantwortung 5440 AB/XX GP (und sinngemäß auch in der

Anfragebesprechung im Nationalrat) erklärte Innenminister Schlögl, daß für eine

ausführliche Darstellung der Schubhaftproblematik bei Minderjährigen „statistische

Daten notwendig wären, die in der geforderten Detaillierung nicht verfügbar sind bzw

deren Beschaffung einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand nach sich ziehen

würde."

 

Diese Aussage war erstens unrichtig, da eine ähnliche parlamentarische Anfrage vor

einem Jahr (2885/J) sehr wohl in der gebotenen Ausführlichkeit beantwortet wurde

(2833/AB) und entsprechende Daten ja schon aufgrund der Verpflichtungen durch

das Schengener Abkommen zur Verfügung stehen müssen. Zweitens handelt es sich

bei der Verhängung von Schubhaft um einen so massiven Eingriff in die Grundrechte

des einzelnen, daß für die ständige Evaluierung und politische Bewertung genaue

Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die rechtlichen und sozialen

Rahmenbedingungen müssen aufgrund der Schlüsse, die man aus dem

Datenmaterial ziehen kann, verbessert werden. Ziel sollte es sein, daß Schubhaft

gegenüber Flüchtlingen und Minderjährigen überhaupt nicht mehr verhängt wird.

 

Die aktuellen Berichte rund um den furchtbaren und skandalösen Tod des

Nigerianers Marcus Omafuma, zeigen, daß auch die Durchführung von

Abschiebungen ständig überprüft werden müssen, um Ausschreitungen wie in

diesem Fall in Zukunft möglichst zu verhindern.

 

Daher müssen Daten, wie sie in der Folge abgefragt werden, in die monatlich dem

Nationalrat zur Verfügung gestellten Statistk aufgenommen werden.

 

In diesem Zsammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres:

 

1.  Wie viele Ausländerinnen und Ausländer befanden sich, aufgeschlüsselt nach

     deren Nationalität und nach Bundesländern, im ersten Quartal 1999 in

     Schubhaft?

 

2.  Wie viele dieser Schubhäftlinge waren unter 19 Jahre alt

 

3.  Wie viele dieser Schubhäftlinge waren zwischen 16 und 18 Jahre alt?

 

4.  Wie viele dieser Schubhäftlinge sind zwischen 14 und 16 Jahre alt?

 

5.  Wie viele dieser Schubhäftlinge sind unter 14 Jahre alt?

6.   Wie viele dieser Schubhäftlinge sind unbegleitete minderjährige Asylwerber?

 

7.   Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Asylwerber?

 

8.   Wie viele dieser Schubhäftlinge sind abgewiesene Asylwerber, die nicht

      ausgewiesen oder abgeschoben werden können?

 

9.   Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Zuwanderer, die keine

      Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen?

 

10. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind straffällig gewordene Ausländer?

 

11. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer befanden sich mit Stichtag 30. April

      1999, aufgeschlüsselt nach deren Nationalität und nach Bundesländern, in

      Schubhaft?

 

12. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren unter 19 Jahre alt?

 

13. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren zwischen 16 und 18 Jahre alt?

 

14. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren zwischen 14 und 16 Jahre alt?

 

15. Wie viele dieser Schubhäftlinge waren unter 14 Jahre alt?

 

16. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Asylwerber?

 

17. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind abgewiesene Asylwerber, die nicht

      ausgewiesen oder abgeschoben werden können?

 

18. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind Zuwanderer, die keine

      Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltserlaubnis bekommen?

 

19. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind straffällig gewordene Ausländer?

 

20. Wie viele dieser Schubhäftlinge sind unbegleitete minderjährige Asylwerber?

 

21. In wie vielen Fällen wurde im ersten Quartal 1999 bei Personen, die abgeschoben

      werden sollten, das „gelindere Mittel“ anstelle Verhängung der Schubhaft

      angewendet?

 

22. Wie viele Personen wurden im ersten Quartal, aufgeschlüsselt nach deren

      Nationalität, abgeschoben?

 

23. Wie viele Personen wurden 1998 und im ersten Quartal 1999 abgeschoben,

      obwohl sie gegen einen ablehnenden Asyl- oder Aufenthaltsbescheid zweiter

      Instanz eine Beschwerde beim VwGH oder VfgH eingelegt hatten?

 

24. Wie viele Personen wurden 1998 und im ersten Quartal 1999 abgeschoben,

      obwohl ihnen ein Abschiebungsaufschub gewährt wurde?

25. Wie viele dieser Personen waren unter 19 Jahre alt?

 

26. Wie viele dieser Personen waren zwischen 16 und 18 Jahre alt?

 

27. Wie viele dieser Personen waren zwischen 14 und 16 Jahre alt?

 

28. Wie viele dieser Personen waren unter 14 Jahre alt?

 

29. Wie viele Abschiebungen erfolgten in den Jahre 1996, 1997 und 1998 sowie im

      ersten Quartal 1999 per Bahntransport?

 

30. In wie vielen Fällen kam es dabei laut Polizeibericht zu Zwischenfällen? Zu

      welchen?

 

31. In wie vielen Fällen wurden dabei Zwangsmaßnahmen gegenüber den

      Abzuschiebenden ausgeübt? Welche und mit welcher Begründung?

 

32. Wie viele Abschiebungen erfolgten in den Jahren 1996, 1997, 1998 und im ersten

      Quartal 1999 auf dem Luftweg?

 

33. In wie vielen Fällen kam es dabei laut Polizeibericht zu Zwischenfällen? Zu

      welchen?

 

34. In wie vielen Fällen wurden dabei Zwangsmaßnahmen gegenüber den

      Abzuschiebenden ausgeübt? Welche und mit welcher Begründung?

 

35. Sind Sie bereit, die Antworten auf die ersten 34 Fragen dieser Anfrage künftig

      auch in die monatlich dem Nationalrat zur Verfügung gestellte Statistik über das

      Fremdenwesen - natürlich unter Verwendung der entsprechenden fortlaufenden

      Monatsangaben - einzubauen? Wenn nein, warum nicht?

 

36. Welche disziplinären Maßnahmen werden Sie gegenüber den für den Tod von

      Marcus Omafuma verantwortlichen Beamten ergreifen?

 

37. Wie können Sie behaupten, daß Sie von den ungesetzlichen Knebelungen nichts

      gewußt haben, wo doch sogar im Polizeibericht zum Fall Omafuma wörtlich

      stand. „Die Vorgangsweise wurde in letzter Zeit immer wieder erfolgreich

      angewendet... "?

 

38. Wurden Sie niemals von Flüchtlingshilfsorganisationen oder dem

      Flughafensozialdienst in Gesprächen oder schriftlicher Form darauf hingewiesen,

      daß Knebelungen oder Mundverklebungen bei Abschiebungen regelmäßig

      angewendet werden?

 

39. Was werden Sie unternehmen, daß ein solcher Vorfall nie wieder vorkommt?

 

40. Unter welchen Umständen dürfen welche Zwangsmaßnahmen gegenüber

      abzuschiebenden Personen angewendet werden?

 

41 . Welche Schulungsmaßnahmen werden Sie betreffend den Umgang der Polizei -

       und Gendarmeriebeamten mit Ausländerinnen und Ausländern veranlassen?