6265/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Dienstvorschriften und Praxis bei Schubhaft und Abschiebungen

 

 

Der Fall Omofuma, aber auch unzählige andere von Flüchtlingshilfsorganisationen

Schubhaftbetreuerinnen und Schubhaftbetreuern, Rechtsanwältinnen und

Rechtsanwälten sowie von den Medien aufgezeigte Beispiele machen es

notwendig, die von den zuständigen Behörden vollzogene Praxis gegenüber

Schubhäftlingen und abzuschiebenden Ausländerinnen und Ausländern zu

hinterfragen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminsiter für Inneres:

 

1.   Die Unterbringung von Schubhäftlingen in Einzelzellen ist in der

      Polizeigefangenenhaus (PGH) - Hausordnung nicht vorgesehen, es sei denn auf

      Wunsch des Häftlings. Können Sie ausschließen, daß Schubhäftlinge ohne ihren

      ausdrücklichen Wunsch in Einzelzellen angehalten werden?

 

2.   Wenn nein, welche gesetzlichen Gründe gibt es dafür?

 

3.   Entpricht es den Tatsachen, daß Schubhäftlinge im PGH - Hernalser Gürtel nur

      einmal wöchentlich die Gelegenheit zum Duschen haben, weil die Kapazität der

      Warmwasseraufbereitung nicht ausreicht?

 

4.   In welchen Zeitabständen werden Schubhäftlinge mit frischer Wäsche versorgt

      (bzw. wird die eigene Wäsche gewaschen) und in welchen Zeitabständen kann

      die Bettwäsche gewechselt werden?

 

5.   Wie lange ist die durchschnittliche Schubhaftdauer in den einzelnen

      Schubhaftgefängnissen?

 

6.   Wie ist das Verhältnis zwischen Quadratmeteranzahl der Zelle und Zahl der

      Insassen im PGH - Hernalser Gürtel?

 

7.   Entpricht es den Tatsachen, daß das PGH - Hernalser Gürtel noch immer nicht mit

      einer EDV - Administration ausgestattet ist?

 

8.   Wie hoch ist der Mindeststand an SicherheitswachebeamtInnen (SWB) im PGH -

      Hernalser Gürtel (Dienstführende/Eingeteilte BeamtInnen) bei welchem

      Maximalbelag?

9.   Garantiert dieser Mindeststand a) die Sicherheit des Personals und b) die

      Sicherheit der Häftlinge auch im Falle von Zwischenfällen (Krankheitsfall

      Selbstmordversuche Auseinandersetzungen, Feuer etc.)?

 

10. Welche besonderen psychologischen Schulungen, Betreuungen und/oder

       sonstige derartige Maßnahmen können die des PGH - Hernalser Gürtel regelmäßig

       in Anspruch nehmen?

 

11. Wie hoch ist die Wochenstundebelastung von Beamtinnen des PGH - Hernalser

      Gürtel bei maximaler Überstundenleistung?

 

12. Wieviele Ausbruchsversuche von Schubhäftlingen gab es jeweils in den letzten

      drei Jahren in Österreich, in welchen Schubhaftgefängnissen fanden sie statt und

      wieviele davon waren erfolgreich?

 

13. Wieviele Selbstmordversuche von Schubhäftlingen gab es jeweils in den letzten

      drei Jahren und in welchen Schubhaftgefängnissen fanden sie statt?

 

14. Wieviele Selbstmorde von Schubhäftlingen gab es jeweils in den letzten drei

      Jahren und in welchen Schubhaftgefängnissen fanden sie statt?

 

15. Wieviele Selbstverletzungen ohne Selbstmordabsicht („Schlucker“ etc.) gab es

      jeweils in den letzten drei Jahren unter den Schubhäftlingen und in welchen

      Schubhaftgefängnissen fanden sie statt?

 

16. Wieviele Schubhäftlinge traten jeweils in den letzten drei Jahren in Österreich in

      den Hungerstreik, in welchen Schubhaftgefängnissen und wieviele von ihnen

      mußten deshalb wegen mangelnder Haftfähigkeit entlassen werden?

 

17. Wieviele Stunden wöchentlich verbringt der zuständige Amtsarzt mit

      Krankenbesuchen im PGH - Hernalser Gürtel?

 

18. Welche Abteilungen der Sicherheitsexekutive führen Abschiebungen aus

      Österreich durch?

 

19. Gibt es Dienstanweisungen die das Ruhigstellen von Schubhäftlingen im Sinne

      von Verhindern von Schreien zum Zwecke der Abschiebung vorsehen?

 

20. Können Sie ausschließen, daß es vor dem Fall Marcus O. Knebelungen von

      Schubhäftlingen ExekutivbeamtInnen gegeben hat?

 

21. Wenn nein, warum nicht?

 

22. Das bloße Durchsuchen von Körperöffnungen durch die Exekutive darf nach den

      gesetzlichen Vorschriften nur durch einen Amtsarzt durchgeführt werden. Welche

      gesetzliche Bestimmung gestattet Exekutivorganen das Verkleben von

      Atemöffnungen angehaltener Personen?

 

23. Der damalige Bundesminister für Inneres, Capar Einem, hat im November 1996

      auf eine Parlamentarische Anfrage geantwortet daß die Benützung von

      Klebebändern zum Knebeln von Menschen jedenfalls unzulässig sei. Wann und

      in welche Form wurde diese Weisung an die nachgeordneten Dienststellen

      weitergeleitet?

 

24. Können Sie ausschließen, daß während Ihrer Amtszeit jemals Schubhäftlinge

      zum Zwecke Ihrer Ruhigstellung für die Abschiebung durch ExekutivbeamtInnen

      oder im Auftrag von ExekutivbeamtInnen mit chemischen Substanzen oder Mitteln

      (außer Dienstwaffen) betäubt oder vorübergehend widerstandunfähig gemacht

      wurden?

 

25. Gab es jemals Gespräche mit pharmazeutischen Betrieben über die mögliche

      Anschaffung oder den Einsatz derartiger chemischer Substanzen oder Mittel zum

      Zwecke der Ruhistellung von Schubhäftlingen durch die Sicherheitsexekutive?

 

26. Wer trägt während der Schubhaft die Verantwortung für die körperliche

      Unversehrtheit der angehaltenen Personen und auf welcher gesetzlichen

      Grundlage?

 

27. Wer trägt während einer Abschiebung auf dem Luftweg die Verantwortung für die

       körperliche Unversehrtheit der abzuschiebenden Personen und auf welcher

       gesetzlichen Grundlage?