6267/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Madeleine Petrovic, Volker Kier und FreundInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerpflicht für Prostituierte
Obwohl angeblich „das älteste Gewerbe der Welt", ist Prostitution bis heute weder als eigene
Berufsgruppe noch als Gewerbe gemäß Gewerberecht anerkannt. Die Verträge, die Prostituierte mit
ihren Kunden schließen, sind wegen ,,Sittenwidrigkeit" nicht rechtsgültig. Das bedeutet, unter
anderem, daß Prostituierte das vereinbarte aber nicht bezahlte Entgelt nicht mit rechtsstaatlichen
Mitteln einfordern können. Nichtsdestotrotz müssen Prostituierte Steuern zahlen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende
Anfrage
1. Auf welcher Bestimmung des Einkommensteuergesetzes basiert die Steuerpflicht für Prostituierte?
2. Wie erklären Sie die Tatsache, daß Einkünfte aus „sittenwidrigen“ Geschäften zwar nicht auf dem
Rechtsweg einklagbar aber trotzdem steuerpflichtig sind?
3. Nach welchen Kriterien bemißt sich die Steuerpflicht für Prostituierte und wie sind diese
objektiviert?
4. Wie hoch war das Steueraufkommen der Prostituierten in den Jahren 1996, 1997 und 1998?