6267/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Madeleine Petrovic, Volker Kier und FreundInnen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Steuerpflicht für Prostituierte

 

 

Obwohl angeblich „das älteste Gewerbe der Welt", ist Prostitution bis heute weder als eigene

Berufsgruppe noch als Gewerbe gemäß Gewerberecht anerkannt. Die Verträge, die Prostituierte mit

ihren Kunden schließen, sind wegen ,,Sittenwidrigkeit" nicht rechtsgültig. Das bedeutet, unter

anderem, daß Prostituierte das vereinbarte aber nicht bezahlte Entgelt nicht mit rechtsstaatlichen

Mitteln einfordern können. Nichtsdestotrotz müssen Prostituierte Steuern zahlen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.   Auf welcher Bestimmung des Einkommensteuergesetzes basiert die Steuerpflicht für Prostituierte?

 

2.   Wie erklären Sie die Tatsache, daß Einkünfte aus „sittenwidrigen“ Geschäften zwar nicht auf dem

      Rechtsweg einklagbar aber trotzdem steuerpflichtig sind?

 

3.   Nach welchen Kriterien bemißt sich die Steuerpflicht für Prostituierte und wie sind diese

      objektiviert?

 

4.   Wie hoch war das Steueraufkommen der Prostituierten in den Jahren 1996, 1997 und 1998?