6276/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Spendenaffäre „World Vision“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen im Zusammenhang mit der Spendenaffäre „World
Vision“ folgende
ANFRAGE:
1. Über Frau Krones - Taurer, Präsidentin und Geschäftsführerin von World Vision
Österreich bis Dezember 1998, wurde im November 1998 die Untersuchungshaft
verhängt.
a) Ist es richtig, daß die Untersuchungshaft wegen Verdunklungs - und
Verabredungsgefahr ausgesprochen wurde?
b) Frau Krones - Taurer hat nach Beendigung ihrer Untersuchungshaft mehrmals die
Räumlichkeiten des inzwischen aufgelösten Büros von „World Vision Österreich“
betreten und dadurch Zugang zu Unterlagen erhalten. Wurde die Beendigung der
Untersuchungshaft mit bestimmten Auflagen verbunden, wie etwa der, daß sie die
Räumlichkeiten von „World Vision Österreich“ nicht mehr betreten darf?
Wenn nein, warum nicht?
2. Die restlichen Unterlagen des inzwischen aufgelösten Büros von „World Vision
Österreich“, insbesondere jene Unterlagen, die mit einer bestimmten
Aufbewahrungspflicht versehen sind, sollen angeblich in einer Privatunterkunft von
Herrn Reinhard Kloucek, Pressesprecher von Karl Habsburg, deponiert worden sein.
a) Hat es auch von seiten des ermittelnden Gerichtes Auflagen bezüglich
aufzubewahrender Dokumente gegeben?
b) Ist dem Gericht der Aufbewahrungsort der Unterlagen bekannt?
Wenn ja, ist es der Wohnsitz von Herrn Kloucek?
c) Wodurch ist sichergestellt, daß die Unterlagen mit Aufbewahrungspflicht erhalten
bleiben und jederzeit vom Gericht bzw. den ermittelnden Behörden eingesehen werden
können?
3. In welchem Stadium befindet sich das Verfahren gegen Tina Krones - Taurer?
a) Wurde in dem Verfahren mittlerweile ein Sachverständiger bestellt?
4. Frau Krones - Taurer hat gemeinsam mit ihrem Nachfolger als Geschäftsführer,
Mag. Neubauer und Fr. Claudia Purschke mit Spendengeldern von „World Vision“ eine
Privatstiftung „World Vision“ eingerichtet, die mit einer Million Schilling dotiert ist.
a) Wer ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügungsberechtigt in dieser Privatstiftung?
b) Wer könnte eine andere Verfügung über die Mittel der Privatstiftung „World Vision“
verfügen?