6277/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anfragebeantwortung durch unbekannte Beamte
Der Fall Marcus Omofuma ist nicht der erste Fall, in dem seitens der Grünen auf die
Praktiken der Klebefolter aufmerksam gemacht wurde. Grüne Anfragen zur
Verwendung von Klebebändern bei Abschiebungen gab es bereits in den Jahren 1993
und 1997. Im Rahmen der Beantwortung der grünen Dringlichen Anfrage vom 10. Mai
1999 erklärten Sie, daß weder der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Sika
noch der Chef der Fremdenpolizei diese Anfragen gekannt hätten bzw. beantwortet
hätten.
Damit stellt sich die Frage, welche Organisationseinheit bzw. welcher Organwalter des
Innenressorts mit der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfragen aus 1993 und
1997 befaßt war und daher mit Sicherheit von dem Verdacht, daß bei Abschiebungen
Klebebänder eingesetzt werden könnten, wußte bzw. auch Informationen bei der
Fremdenpolizei über diese Praktiken einholen hätte müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1. Welche Organisationseinheit innerhalb des Bundesministeriums für Inneres hat die
genannten Anfragen (4790/AB zu 4861/J vom 8. 7. 1993 und 1463/J vom 14. 1. 1997)
beantwortet?
2. Wer ist der Leiter bzw. die Leiterin der Organisationseinheit, in der die
Anfragebeantwortung konzipiert wurde?
3. Ist diese Person rechtskundig? Nimmt sie ihre Verpflichtung, sich über die Judikatur
der Höchstgerichte und der UVS in Sachen Menschenrechte bzw. Asylrecht laufend
zu informieren, wahr? Inwiefern?
4. Was wurde seitens dieser Organisationseinheit getan, um mit Sicherheit zu klären, ob
die ausgesprochenen Verdachtsmomente der Wahrheit entsprechen oder nicht?
5. Welche aktenmäßigen Nachweise können Sie erbringen, daß damals eine Kontrolle
der seitens der Grünen geäußerten Vorwürfe tatsächlich vorgenommen wurde?