6279/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

betreffend Anwendung der Vorruhestandsregelung in Österreich

 

 

Der Europäische Rat hat sich zur ländlichen Entwicklung nicht im Detail geäußert, sondern

nur die zusätzlichen Kosten für das Landwirtschaftsbudget von insgesamt 14 Mrd. EURO

akzeptiert.

 

Mit der neuen horizontalen Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen

Raumes werden alle bestehenden Agrarstrukturpolitiken und die flankierenden Maßnahmen

der GAP (Umwelterechte Landwirtschaft, Vorruhestandsregelung, Forstliche Förderungen)

in einer Verordnung zusammengefaßt. Die konkrete Ausformung der einzelnen Kapitel der

Programmerstellung erfolgt durch die Mitgliedstaaten.

 

Die Vorruhestandsbeihilfe ist gedacht als Ausstiegshilfe aus der Landwirtschaft für ältere

Landwirte über 55 Jahre und trägt damit zum sog. „Strukturwandel“ in der Landwirtschaft

bei.

 

Im Zusammenhang mit der Vorruhestandsregelung stellen die unterfertigten Abgeordneten

daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Die Vorruhestandsregelung wird derzeit in Österreich nicht angewandt. Ist mit

    Beschluß der Agenda 2000 eine diesbezügliche Änderung zu erwarten? Wenn ja,

    welche?

 

2. Welche Auswirkungen hat die Anwendung der Vorruhestandsregelung auf die

    Agrarstruktur und die bäuerlichen Betriebe?

 

3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die bäuerlichen Betriebe von der

    nachfolgenden Generation fortgeführt und nicht aufgegeben werden?