6279/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Anwendung der Vorruhestandsregelung in Österreich
Der Europäische Rat hat sich zur ländlichen Entwicklung nicht im Detail geäußert, sondern
nur die zusätzlichen Kosten für das Landwirtschaftsbudget von insgesamt 14 Mrd. EURO
akzeptiert.
Mit der neuen horizontalen Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen
Raumes werden alle bestehenden Agrarstrukturpolitiken und die flankierenden Maßnahmen
der GAP (Umwelterechte Landwirtschaft, Vorruhestandsregelung, Forstliche Förderungen)
in einer Verordnung zusammengefaßt. Die konkrete Ausformung der einzelnen Kapitel der
Programmerstellung erfolgt durch die Mitgliedstaaten.
Die Vorruhestandsbeihilfe ist gedacht als Ausstiegshilfe aus der Landwirtschaft für ältere
Landwirte über 55 Jahre und trägt damit zum sog. „Strukturwandel“ in der Landwirtschaft
bei.
Im Zusammenhang mit der Vorruhestandsregelung stellen die unterfertigten Abgeordneten
daher folgende
ANFRAGE:
1. Die Vorruhestandsregelung wird derzeit in Österreich nicht angewandt. Ist mit
Beschluß der Agenda 2000 eine diesbezügliche Änderung zu erwarten? Wenn ja,
welche?
2. Welche Auswirkungen hat die Anwendung der Vorruhestandsregelung auf die
Agrarstruktur und die bäuerlichen Betriebe?
3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die bäuerlichen Betriebe von der
nachfolgenden Generation fortgeführt und nicht aufgegeben werden?