6280/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folter durch Leukoplast oder Klebeband
Im Rahmen der Beantwortung der grünen Dringlichen Anfrage am 10. Mai 1999 haben
Sie dem Parlament gegenüber erklärt, daß im Falle Marcus Omofuma seitens der
involvierten Beamten „normale Klebebänder“ eingesetzt worden seien, wie sie als
Bürobehelf seitens der Behörde angekauft werden. Diese Klebebänder würden in den
Beschaffungslisten nicht gesondert aufgeführt, da es sich um Sammelpositionen im
Bereich Bürobedarf handle.
Die unterfertigten Abgeordneten haben Zweifel an dieser Darstellung, da die üblichen
Büroklebebänder (die etwa unter den Markennamen Tixo oder Tesa im Handel sind)
kaum geeignet sind, menschliche Haut bzw. Lippen zu verkleben.
Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, daß Verbandsmaterial (z. B. Handelsname
Leukoplast etc.) oder gar luftdichte Verpackungsbänder (kein üblicher Bürobedarf) zur
Folterung von Marcus Omofuma verwendet worden ist. Leukoplast gehört aber nicht
zum normalen Büromaterial.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1. Womit wurde der Mund von Marcus O. während der Abschiebung verklebt?
Handelte es sich um Büroklebebänder (z. B. Tixo, Tesa) oder handelte es sich um
Verbandsmaterial (Leukoplast) oder um Verpackungsbänder?
2. Gehört die Anschaffung von Verbandsmaterial oder Verpackungsbändern im
Bereich des Innenministeriums zur Anschaffung von „Büromaterial“? Wenn nein,
welche Konsequenzen werden Sie ziehen?