6280/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Folter durch Leukoplast oder Klebeband

 

 

Im Rahmen der Beantwortung der grünen Dringlichen Anfrage am 10. Mai 1999 haben

Sie dem Parlament gegenüber erklärt, daß im Falle Marcus Omofuma seitens der

involvierten Beamten „normale Klebebänder“ eingesetzt worden seien, wie sie als

Bürobehelf seitens der Behörde angekauft werden. Diese Klebebänder würden in den

Beschaffungslisten nicht gesondert aufgeführt, da es sich um Sammelpositionen im

Bereich Bürobedarf handle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten haben Zweifel an dieser Darstellung, da die üblichen

Büroklebebänder (die etwa unter den Markennamen Tixo oder Tesa im Handel sind)

kaum geeignet sind, menschliche Haut bzw. Lippen zu verkleben.

 

Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, daß Verbandsmaterial (z. B. Handelsname

Leukoplast etc.) oder gar luftdichte Verpackungsbänder (kein üblicher Bürobedarf) zur

Folterung von Marcus Omofuma verwendet worden ist. Leukoplast gehört aber nicht

zum normalen Büromaterial.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Womit wurde der Mund von Marcus O. während der Abschiebung verklebt?

    Handelte es sich um Büroklebebänder (z. B. Tixo, Tesa) oder handelte es sich um

    Verbandsmaterial (Leukoplast) oder um Verpackungsbänder?

 

2. Gehört die Anschaffung von Verbandsmaterial oder Verpackungsbändern im

    Bereich des Innenministeriums zur Anschaffung von „Büromaterial“? Wenn nein,

    welche Konsequenzen werden Sie ziehen?