6297/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Wartezeit zur Durchführung der Magnetresonanztomographie

 

 

 

Nach den Angaben des Präsidenten des Verbands für Bildgebende Diagnostik

(VBDO) ist die extramurale Radiologie - unter Einschluß von Computertomographie

(CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) - in allen Industriestaaten in ärztlichen

Kooperationsformen nach der Art von Gruppenpraxen organisiert.

 

In Österreich ist der Bereich der konventionellen Radiodiagnostik kassenrechtlich nur

in Einzelpraxen möglich, obwohl eine gemeinschaftliche Gerätenutzung für die

Radiologen zusätzliche Rationalisierungsreserven öffnen würde, und

Subspezialisierungen möglich wären.

Weiters wäre, durch die Verteilung der Ordinationszeit auf mehrere Ärzte, eine

erhebliche Ausweitung der Praxisöffnungszeit - auch außerhalb der üblichen

Kernarbeitszeit - möglich, für den Patienten von Vorteil, und im Sinne einer

umfassenden und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung neu zu regeln.

 

 

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin

für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen vorgesehen, welche die extramurale

Radiologie unter Einschluß von CT und MRT in ärztlichen Kooperationsformen

(Gruppenpraxen) zulassen?

    a. Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus?

    b. Wenn nein, warum nicht?