6297/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Wartezeit zur Durchführung der Magnetresonanztomographie
Nach den Angaben des Präsidenten des Verbands für Bildgebende Diagnostik
(VBDO) ist die extramurale Radiologie - unter Einschluß von Computertomographie
(CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) - in allen Industriestaaten in ärztlichen
Kooperationsformen nach der Art von Gruppenpraxen organisiert.
In Österreich ist der Bereich der konventionellen Radiodiagnostik kassenrechtlich nur
in Einzelpraxen möglich, obwohl eine gemeinschaftliche Gerätenutzung für die
Radiologen zusätzliche Rationalisierungsreserven öffnen würde, und
Subspezialisierungen möglich wären.
Weiters wäre, durch die Verteilung der Ordinationszeit auf mehrere Ärzte, eine
erhebliche Ausweitung der Praxisöffnungszeit - auch außerhalb der üblichen
Kernarbeitszeit - möglich, für den Patienten von Vorteil, und im Sinne einer
umfassenden und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung neu zu regeln.
Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende
Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen vorgesehen, welche die extramurale
Radiologie unter Einschluß von CT und MRT in ärztlichen Kooperationsformen
(Gruppenpraxen) zulassen?
a. Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen aus?
b. Wenn nein, warum nicht?