6310/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Jung, Dr. Ofner und Dl Schöggl

 

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Benützung von Wäldern im Einsatz und bei Übungsvorhaben

 

 

Wie den Anfragestellern im Zuge des Besuchs des Landesverteidigungsausschusses bei den

Truppen des ÖBH an der burgenländischen Grenze bekannt geworden ist, gibt es verschie -

denste Schwierigkeiten bei der Durchführung dieses Einsatzes. So soll die Grenzsicherung in

einem Abschnitt eingeschränkt sein, da der Besitzer/Eigentümer/Pächter eines unmittelbar an

der Grenze verlaufenden Waldes dem ÖBH, das in diesem Fall ja als "Assistenzkraft“ für die

Sicherheitspolizei tätig ist, den Zutritt verwehrt.

 

Darüber hinaus wurde bekannt, daß die Bundesforste die Einhebung einer Gebühr von 100

bis 150 öS pro Soldat einheben wollen, der im Zuge einer Übung einen Bundesforst betritt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidi -

gung folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Welcher Grenzabschnitt im Burgenland kann nicht überwacht werden, da den Soldaten

    der Zutritt zu diesem Wald verwehrt wird?

 

2. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dieses Zutrittsverbot?

 

3. Welche Schritte haben Sie unternommen, um den ungehinderten Zugang von Soldaten im

    Grenzeinsatz in diesem Bereich zu ermöglichen?

 

4. Stimmt es, daß die Bundesforste eine Benützungsgebühr von übenden Bundesheerver -

    bänden einheben wollen?

    Wenn ja. wie hoch wird diese sein?

    Wenn ja: was werden Sie dagegen unternehmen?