6310/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Jung, Dr. Ofner und Dl Schöggl
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Benützung von Wäldern im Einsatz und bei Übungsvorhaben
Wie den Anfragestellern im Zuge des Besuchs des Landesverteidigungsausschusses bei den
Truppen des ÖBH an der burgenländischen Grenze bekannt geworden ist, gibt es verschie -
denste Schwierigkeiten bei der Durchführung dieses Einsatzes. So soll die Grenzsicherung in
einem Abschnitt eingeschränkt sein, da der Besitzer/Eigentümer/Pächter eines unmittelbar an
der Grenze verlaufenden Waldes dem ÖBH, das in diesem Fall ja als "Assistenzkraft“ für die
Sicherheitspolizei tätig ist, den Zutritt verwehrt.
Darüber hinaus wurde bekannt, daß die Bundesforste die Einhebung einer Gebühr von 100
bis 150 öS pro Soldat einheben wollen, der im Zuge einer Übung einen Bundesforst betritt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Landesverteidi -
gung folgende
Anfrage:
1. Welcher Grenzabschnitt im Burgenland kann nicht überwacht werden, da den Soldaten
der Zutritt zu diesem Wald verwehrt wird?
2. Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich dieses Zutrittsverbot?
3. Welche Schritte haben Sie unternommen, um den ungehinderten Zugang von Soldaten im
Grenzeinsatz in diesem Bereich zu ermöglichen?
4. Stimmt es, daß die Bundesforste eine Benützungsgebühr von übenden Bundesheerver -
bänden einheben wollen?
Wenn ja. wie hoch wird diese sein?
Wenn ja: was werden Sie dagegen unternehmen?