6315/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend rassistische Vorurteile bei „Abschiebungsbeamten“

 

 

 

Im Zuge der öffentlichen Erörterung der Tötung des Schubhäftlings Marcus Omofuma

berichteten Zeugen, die als Passagiere mit Marcus Omofuma im Flugzeug waren, daß

die drei österreichischen „Abschiebungsbeamten“ (Fremdenpolizisten) von Fluggästen

auf die Inhumanität und die Gefährlichkeit der Klebe - Fesselung aufmerksam gemacht

worden seien. Auf die Frage eines Fluggastes, warum Marcus Omofuma derart mit

Klebeband gefesselt und geknebelt worden sei, habe ein „Abschiebungsbeamter“

geantwortet, daß es sich bei dem Schubhäftling um einen gefährlichen Drogendealer

handle.

 

Ganz abgesehen von der Tatsache, daß die Anwendung der Klebe - Folter niemals

rechtskonform und statthaft sein kann, entsprach die kolportierte Aussage der

„Abschiebungsbeamten“ nicht den Tatsachen. Das einzige „Verbrechen“ Omofumas war

es, einen Asylantrag gestellt zu haben, welchem nicht stattgegeben wurde.

 

Es erhebt sich daher die Frage, warum österreichische „Abschiebungsbeamte“

wahrheitswidrige Angaben über Schubhäftlinge machen, welche geeignet sind, den

Anschein großer Gefährlichkeit zu erwecken und möglicherweise das Mitgefühl mit

dem Schubhäftling mindern sollten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1. Welche Informationen über die Aktenlage hatten die drei „Abschiebungsbeamten“

    im Fall Omofuma?

2. Welche Informationen über in Österreich vom Schubhäftling durchlaufene

    Verfahren liegen üblicherweise den Beamten vor, die konkrete

    Abschiebungshandlungen setzen?

 

3. Welche Erklärung haben Sie dafür, daß Marcus Omofuma geknebelt und wehrlos

    - von österreichischen Beamten fälschlicherweise als Verbrecher dargestellt

    worden ist?

 

4. Halten Sie es für denkbar, daß rassistische Vorurteile, wie sie teilweise sogar von

    freiheitlichen Parlamentsabgeordneten bzw. von Teilen der Boulevardpresse

    vertreten werden, die österreichischen „Abschiebungsbeamten“ beeinflußt haben?

    Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?

 

5. Ist im Rahmen der Ausbildung von „Abschiebungsbeamten“ sichergestellt, daß

    der Entstehung und Verbreitung rassistischer Vorurteile entgegengewirkt wird?

    Wenn ja, inwiefern geschieht dies?

 

6. Werden Sie gegen Beamte, die rassistische Vorurteile dulden oder verbreiten,

    disziplinarrechtliche Schritte ergreifen? Wenn ja, wann und in welcher Art und

    Weise wird dies geschehen?