6315/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend rassistische Vorurteile bei „Abschiebungsbeamten“
Im Zuge der öffentlichen Erörterung der Tötung des Schubhäftlings Marcus Omofuma
berichteten Zeugen, die als Passagiere mit Marcus Omofuma im Flugzeug waren, daß
die drei österreichischen „Abschiebungsbeamten“ (Fremdenpolizisten) von Fluggästen
auf die Inhumanität und die Gefährlichkeit der Klebe - Fesselung aufmerksam gemacht
worden seien. Auf die Frage eines Fluggastes, warum Marcus Omofuma derart mit
Klebeband gefesselt und geknebelt worden sei, habe ein „Abschiebungsbeamter“
geantwortet, daß es sich bei dem Schubhäftling um einen gefährlichen Drogendealer
handle.
Ganz abgesehen von der Tatsache, daß die Anwendung der Klebe - Folter niemals
rechtskonform und statthaft sein kann, entsprach die kolportierte Aussage der
„Abschiebungsbeamten“ nicht den Tatsachen. Das einzige „Verbrechen“ Omofumas war
es, einen Asylantrag gestellt zu haben, welchem nicht stattgegeben wurde.
Es erhebt sich daher die Frage, warum österreichische „Abschiebungsbeamte“
wahrheitswidrige Angaben über Schubhäftlinge machen, welche geeignet sind, den
Anschein großer Gefährlichkeit zu erwecken und möglicherweise das Mitgefühl mit
dem Schubhäftling mindern sollten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE:
1. Welche Informationen über die Aktenlage hatten die drei „Abschiebungsbeamten“
im Fall Omofuma?
2. Welche Informationen über in Österreich vom Schubhäftling durchlaufene
Verfahren liegen üblicherweise den Beamten vor, die konkrete
Abschiebungshandlungen setzen?
3. Welche Erklärung haben Sie dafür, daß Marcus Omofuma geknebelt und wehrlos
- von österreichischen Beamten fälschlicherweise als Verbrecher dargestellt
worden ist?
4. Halten Sie es für denkbar, daß rassistische Vorurteile, wie sie teilweise sogar von
freiheitlichen Parlamentsabgeordneten bzw. von Teilen der Boulevardpresse
vertreten werden, die österreichischen „Abschiebungsbeamten“ beeinflußt haben?
Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?
5. Ist im Rahmen der Ausbildung von „Abschiebungsbeamten“ sichergestellt, daß
der Entstehung und Verbreitung rassistischer Vorurteile entgegengewirkt wird?
Wenn ja, inwiefern geschieht dies?
6. Werden Sie gegen Beamte, die rassistische Vorurteile dulden oder verbreiten,
disziplinarrechtliche Schritte ergreifen? Wenn ja, wann und in welcher Art und
Weise wird dies geschehen?