6318/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend finanzielle Entschädigung für die Hinterbliebenen von Marcus Omofuma
Die Tötung des Schubhäftlings Marcus Omofuma durch österreichische
„Abschiebungsbeamte“ wirft die Frage auf, ob der Bundesminister für Inneres als
Vertreter der Republik Österreich von sich aus den Hinterbliebenen von Marcus
Omofuma eine finanzielle Entschädigung anbieten wird, da eine Durchsetzung
allfälliger Ansprüche auf dem Rechtsweg kompliziert und schwer zumutbar wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
1. Was haben Sie getan, um die Familienverhältnisse von Marcus Omofuma zu
ermitteln und den Hinterbliebenen als kleine Geste der Betroffenheit und der
Anteilnahme zumindest eine adäquate finanzielle Entschädigung anzubieten?
2. Teilen Sie die Auffassung, daß im Lichte der Ereignisse und angesichts der
Schwierigkeit der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zwischen
verschiedenen Rechtssystemen nicht angebracht ist, die Angehörigen von Marcus
Omofuma auf komplizierte internationale Zivilrechtsstreitigkeiten zu verweisen?