6338/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten DI Schöggl, Dr. Povysil, Fischl, Dr. Pumberger
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend: Standards für Betreuungs- und Pflegeheime
Für die Pflege unserer älteren Menschen in Betreuungs - und Pflegeheimen werden
dreistellige Millionenbeträge in Form von Pflegegeld ausbezahlt.
Für uns ist es selbstverständlich, daß den Heimbewohnern bestmögliche Pflege und
Versorgung zukommen muß, um ihr persönliches Wohlergehen zu gewährleisten.
Die Heimplätze weisen bekannterweise einen äußerst unterschiedlichen Standard auf
und es scheint daher schwierig die vergebenen Mittel hinsichtlich ihrer Effizienz bzw. auf
Qualitätskriterien bezogen zu verfolgen.
Daher haben einige Pflegeeinrichtungen auf der Suche nach Bewertungsmaßstäben für
die Leistung von Betreuungs- und Pflegeheimen schon in den letzten Jahren die
Standards nach der internationalen Normenreihe ISO 9000 herangezogen.
Die mit der Normenreihe ISO 9000 vorhandenen Instrumente und Maßnahmen für die
Bewertung der Qualitätsstandards in Betreuungs - und Pflegeheimen greifen zu kurz, da
diese Qualitätsnormen keine spezifischen Anforderungen an das Personal, die
Ausstattung und die verschiedenen Pflegetätigkeiten stellen.
Kataloge mit Qualitätsstandards für Betreuungs - und Pflegeheime, wie sie in anderen
Ländern bereits bestehen bzw. in Einführung sind, fehlen in Österreich.
In Deutschland und den USA existieren z.B. umfassende Anforderungskataloge mit
deren Hilfe diese Einrichtungen überprüft werden können.
Diese Anforderungskataloge enthalten Fragelisten, die einerseits auf die Abläufe und
das Qualitätsmanagementsystem abzielen, andererseits aber die spezifischen
Anforderungen für Pflege, Therapie und Versorgung mitberücksichtigen.
Diese enthalten unter anderem auch konkrete Fragen für die Pflege, wie z.B.
Pflegeleitbild und - konzept, Auswahl des Pflegesystems, medizinische Behandlungs -
pflege, die Pflegeorganisation wie z.B. die Anzahl der qualifizierten Pflegepersonen in
Abhängigkeit von den Pflegefällen, die Fort - und Weiterbildungsmaßnahmen, die
Arbeitsorganisation auf die Pflegeleistungen bezogen, die anzuwendenden
Pflegestandards und deren Weiterentwicklung, die Messung der Kundenzufriedenheit
durch Befragung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die Übereinstimmung
mit der Gesetzgebung, etc..
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales folgende
ANFRAGE
1. Welche Beträge seitens des Bundes und der Länder werden für die Pflege unserer
älteren Menschen in Betreuungs - und Pflegeheimen , auch in Form von Pflegegeld,
ausbezahlt?
2. Welche Überlegungen werden in Ihrem Ministerium angestellt, um die eingesetzten
Budgetmittel nach qualitätsrelevanten Gesichtspunkten zu vergeben, bzw. Qualitäts -
Standards für anerkannte Pflegeeinrichtungen zu schaffen und umzusetzen?
3. Gibt es seitens des Ministeriums Überlegungen existierende Anforderungskataloge
für Österreich zu adaptieren?
4. Gibt es seitens des Ministeriums Arbeitsgruppen, die sich mit diesem Thema
befassen? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?
5. Wer arbeitet in diesen Arbeitsgruppen mit?
6. Wird ein eigener Anforderungskatalog erarbeitet? Wenn ja, nach welchen
Grundlagen?
7. Bis wann wird ein Qualitätskriterienkatalog für Österreich erstellt sein und in Kraft
treten?
8. Wer überprüft die Einhaltung der Qualitätskriterien und Pflegestandards?
9. Wie häufig und was wird geprüft?
10. Können Sie sich vorstellen, die Qualitätsüberprüfung von Betreuungs - und
Pflegeheimen einer unabhängigen akkreditierten Prüfstelle zu übertragen?
11. In welchen österreichischen Betreuungs- und Pflegeheimen werden zertifizierte
Qualitäts - Management - Systeme eingesetzt und mit welchem Erfolg?
12. Existieren österreichische Studien wie hoch die Kostenersparnis durch den optimalen
Ressourceneinsatz, Fehlerfrüherkennung, Beseitigung und Vermeidung von
systematischen Fehlern, wie sie In Qualitäts - Management - Systemen nach ISO 9000
gefordert werden, für die „öffentliche Hand“ ist?