6338/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten DI Schöggl, Dr. Povysil, Fischl, Dr. Pumberger

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend: Standards für Betreuungs- und Pflegeheime

 

Für die Pflege unserer älteren Menschen in Betreuungs - und Pflegeheimen werden

dreistellige Millionenbeträge in Form von Pflegegeld ausbezahlt.

Für uns ist es selbstverständlich, daß den Heimbewohnern bestmögliche Pflege und

Versorgung zukommen muß, um ihr persönliches Wohlergehen zu gewährleisten.

Die Heimplätze weisen bekannterweise einen äußerst unterschiedlichen Standard auf

und es scheint daher schwierig die vergebenen Mittel hinsichtlich ihrer Effizienz bzw. auf

Qualitätskriterien bezogen zu verfolgen.

 

Daher haben einige Pflegeeinrichtungen auf der Suche nach Bewertungsmaßstäben für

die Leistung von Betreuungs- und Pflegeheimen schon in den letzten Jahren die

Standards nach der internationalen Normenreihe ISO 9000 herangezogen.

Die mit der Normenreihe ISO 9000 vorhandenen Instrumente und Maßnahmen für die

Bewertung der Qualitätsstandards in Betreuungs - und Pflegeheimen greifen zu kurz, da

diese Qualitätsnormen keine spezifischen Anforderungen an das Personal, die

Ausstattung und die verschiedenen Pflegetätigkeiten stellen.

Kataloge mit Qualitätsstandards für Betreuungs - und Pflegeheime, wie sie in anderen

Ländern bereits bestehen bzw. in Einführung sind, fehlen in Österreich.

In Deutschland und den USA existieren z.B. umfassende Anforderungskataloge mit

deren Hilfe diese Einrichtungen überprüft werden können.

 

Diese Anforderungskataloge enthalten Fragelisten, die einerseits auf die Abläufe und

das Qualitätsmanagementsystem abzielen, andererseits aber die spezifischen

Anforderungen für Pflege, Therapie und Versorgung mitberücksichtigen.

 

Diese enthalten unter anderem auch konkrete Fragen für die Pflege, wie z.B.

Pflegeleitbild und - konzept, Auswahl des Pflegesystems, medizinische Behandlungs -

pflege, die Pflegeorganisation wie z.B. die Anzahl der qualifizierten Pflegepersonen in

Abhängigkeit von den Pflegefällen, die Fort - und Weiterbildungsmaßnahmen, die

Arbeitsorganisation auf die Pflegeleistungen bezogen, die anzuwendenden

Pflegestandards und deren Weiterentwicklung, die Messung der Kundenzufriedenheit

durch Befragung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die Übereinstimmung

mit der Gesetzgebung, etc..

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit

und Soziales folgende

                                               ANFRAGE

 

1. Welche Beträge seitens des Bundes und der Länder werden für die Pflege unserer

     älteren Menschen in Betreuungs - und Pflegeheimen , auch in Form von Pflegegeld,

     ausbezahlt?

 

2. Welche Überlegungen werden in Ihrem Ministerium angestellt, um die eingesetzten

    Budgetmittel nach qualitätsrelevanten Gesichtspunkten zu vergeben, bzw. Qualitäts -

    Standards für anerkannte Pflegeeinrichtungen zu schaffen und umzusetzen?

 

3. Gibt es seitens des Ministeriums Überlegungen existierende Anforderungskataloge

    für Österreich zu adaptieren?

 

4. Gibt es seitens des Ministeriums Arbeitsgruppen, die sich mit diesem Thema

    befassen? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

 

5. Wer arbeitet in diesen Arbeitsgruppen mit?

 

6. Wird ein eigener Anforderungskatalog erarbeitet? Wenn ja, nach welchen

    Grundlagen?

 

7. Bis wann wird ein Qualitätskriterienkatalog für Österreich erstellt sein und in Kraft

    treten?

 

8. Wer überprüft die Einhaltung der Qualitätskriterien und Pflegestandards?

 

9. Wie häufig und was wird geprüft?

 

10. Können Sie sich vorstellen, die Qualitätsüberprüfung von Betreuungs - und

      Pflegeheimen einer unabhängigen akkreditierten Prüfstelle zu übertragen?

 

11. In welchen österreichischen Betreuungs- und Pflegeheimen werden zertifizierte

      Qualitäts - Management - Systeme eingesetzt und mit welchem Erfolg?

 

12. Existieren österreichische Studien wie hoch die Kostenersparnis durch den optimalen

      Ressourceneinsatz, Fehlerfrüherkennung, Beseitigung und Vermeidung von

      systematischen Fehlern, wie sie In Qualitäts - Management - Systemen nach ISO 9000

      gefordert werden, für die „öffentliche Hand“ ist?