6348/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend 380 kV - Leitung im Südburgenland
Mit Bescheid vom 1.3.1995 wurde der Bau einer 380 - kv - Leitung im Teilabschnitt
,,Südburgenland - Wien Südost“ bewilligt.
Bereits in diesem Verfahren wurden von zahlreichen Betroffenen schwere Bedenken
gegen diese Bauführung geltend gemacht. Unter anderem führt die Trasse dieser
Starkstromleitung direkt über einen Reiterhof im Bereich Pöttsching. Durch eine
Begradigung der Trassenführung und Umplanung von 7 Masten wäre es allerdings
problemlos möglich, die bewilligte Trasse in angemessener Entfernung von anderen
Bauobjekten zu führen, ohne das Grundstück dieses betroffenen Reiterhofes
überspannen zu müssen. Es liegt auch der Konsens der durch die Umplanung
betroffenen Grundeigentümer zu dieser Maßnahme vor. Eine Umplanung wäre auch
nach dem Baubescheid vom 1.3.1995 jederzeit mit einem geringem wirtschaftlichen
Aufwand möglich gewesen. Dessen ungeachtet wurde statt einer seit 1995 möglichen
Verschwenkung der Trassenplanung im Jahr 1998 ein Enteignungsverfahren eingeleitet.
Ein Reiterhof ist als Fremdenverkehrsbetrieb darauf angewiesen, daß er von Reitern
akzeptiert wird und diese dessen reitsportlichen Möglichkeiten nützen.
Pferde reagieren auf magnetische und elektrische Felder besonders empfindlich und
neigen, wenn sie einer derartigen ständigen Geräuschbelastung (50 dB) ausgesetzt sind,
zu unkontrollierbaren Verhaltensweisen, was auch das veterinärmedizinische Gutachten
vom 3.12.1998 bestätigt. Darüberhinaus hat die bisherige sachverständige
Begutachtung ergeben, daß nicht nur die Tiere, sondern auch die Reiterinnen und Reiter
durch die Auswirkungen einer Starkstromleitung negativ beeinflußt werden.
Wird die geplante Starkstromleitung in ihrer gegenwärtig beabsichtigen Trassenführung
beibehalten, so wird das gesamte Areal nicht mehr als Reiterhof verwendbar sein und
eine wirtschaftliche Totalentwertung wäre die Folge.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE
1. Hat die Österreichische Elektrizitätswerke AG im Bereich obiger Trassenführung eine
Umplanung eingereicht, um die Enteignung eines Fremdenverkehrsbetriebes zu
verhindern?
2. Sehen Sie die Enteignung einer wichtigen Fremdenverkehrsattraktion als sinnvoll und
wirtschaftlich, wenn ohne nennenswerten Aufwand durch Verschwenkung der
Trassenführung eine
derartige Enteignung vermeidbar ist?
3. Werden derartige Umplanungsmöglichkeiten in den Verfahren beim Bundes -
ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
4. Werden sämtliche wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergriffen, um Enteignungen
als stärksten Eingriff in verfassungsgeschützte Grundrechte so gut wie möglich zu
verhindern?
5. Gab es Entscheidungen seitens Ihres Ressorts, das Projekt der oben angeführten
Trassenführung der 380 KV - Leitung im Bereich ,,Südburgenland - Wien Südost“ zu
unterstützen?
6. Haben dievon der Trassenführung betroffenen Bürger und Bürgerinitiativen eine
Möglichkeit, die Auswahl der Amtssachverständigen und damit das Ergebnis der
Gutachtenerstellung mit zu beeinflussen?
7. Welche Gutachtensaufträge wurden den Amtssachverständigen im Zuge der 380 KV -
Trassenführung erteilt?
8. Wurde den Parteien im Rahmen der 380 KV - Leitungsplanung die Möglichkeit
eingeräumt, gegen die Bestellung einzelner Amtssachverständiger Einwände zu
erheben?
9. Wurde die Entwertung des Grundeigentums, insbesondere im Baulandbereich, bei
der Trassenführung entsprechend bewertet und abgegolten?