6348/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend 380 kV - Leitung im Südburgenland

 

Mit Bescheid vom 1.3.1995 wurde der Bau einer 380 - kv - Leitung im Teilabschnitt

,,Südburgenland - Wien Südost“ bewilligt.

Bereits in diesem Verfahren wurden von zahlreichen Betroffenen schwere Bedenken

gegen diese Bauführung geltend gemacht. Unter anderem führt die Trasse dieser

Starkstromleitung direkt über einen Reiterhof im Bereich Pöttsching. Durch eine

Begradigung der Trassenführung und Umplanung von 7 Masten wäre es allerdings

problemlos möglich, die bewilligte Trasse in angemessener Entfernung von anderen

Bauobjekten zu führen, ohne das Grundstück dieses betroffenen Reiterhofes

überspannen zu müssen. Es liegt auch der Konsens der durch die Umplanung

betroffenen Grundeigentümer zu dieser Maßnahme vor. Eine Umplanung wäre auch

nach dem Baubescheid vom 1.3.1995 jederzeit mit einem geringem wirtschaftlichen

Aufwand möglich gewesen. Dessen ungeachtet wurde statt einer seit 1995 möglichen

Verschwenkung der Trassenplanung im Jahr 1998 ein Enteignungsverfahren eingeleitet.

 

Ein Reiterhof ist als Fremdenverkehrsbetrieb darauf angewiesen, daß er von Reitern

akzeptiert wird und diese dessen reitsportlichen Möglichkeiten nützen.

Pferde reagieren auf magnetische und elektrische Felder besonders empfindlich und

neigen, wenn sie einer derartigen ständigen Geräuschbelastung (50 dB) ausgesetzt sind,

zu unkontrollierbaren Verhaltensweisen, was auch das veterinärmedizinische Gutachten

vom 3.12.1998 bestätigt. Darüberhinaus hat die bisherige sachverständige

Begutachtung ergeben, daß nicht nur die Tiere, sondern auch die Reiterinnen und Reiter

durch die Auswirkungen einer Starkstromleitung negativ beeinflußt werden.

Wird die geplante Starkstromleitung in ihrer gegenwärtig beabsichtigen Trassenführung

beibehalten, so wird das gesamte Areal nicht mehr als Reiterhof verwendbar sein und

eine wirtschaftliche Totalentwertung wäre die Folge.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Hat die Österreichische Elektrizitätswerke AG im Bereich obiger Trassenführung eine

    Umplanung eingereicht, um die Enteignung eines Fremdenverkehrsbetriebes zu

    verhindern?

 

2. Sehen Sie die Enteignung einer wichtigen Fremdenverkehrsattraktion als sinnvoll und

    wirtschaftlich, wenn ohne nennenswerten Aufwand durch Verschwenkung der

    Trassenführung eine derartige Enteignung vermeidbar ist?

3. Werden derartige Umplanungsmöglichkeiten in den Verfahren beim Bundes -

    ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten berücksichtigt?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4. Werden sämtliche wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergriffen, um Enteignungen

    als stärksten Eingriff in verfassungsgeschützte Grundrechte so gut wie möglich zu

    verhindern?

 

5. Gab es Entscheidungen seitens Ihres Ressorts, das Projekt der oben angeführten

    Trassenführung der 380 KV - Leitung im Bereich ,,Südburgenland - Wien Südost“ zu

    unterstützen?

 

6. Haben dievon der Trassenführung betroffenen Bürger und Bürgerinitiativen eine

    Möglichkeit, die Auswahl der Amtssachverständigen und damit das Ergebnis der

    Gutachtenerstellung mit zu beeinflussen?

 

7. Welche Gutachtensaufträge wurden den Amtssachverständigen im Zuge der 380 KV -

    Trassenführung erteilt?

 

8. Wurde den Parteien im Rahmen der 380 KV - Leitungsplanung die Möglichkeit

    eingeräumt, gegen die Bestellung einzelner Amtssachverständiger Einwände zu

    erheben?

 

9. Wurde die Entwertung des Grundeigentums, insbesondere im Baulandbereich, bei

    der Trassenführung entsprechend bewertet und abgegolten?