6350/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kurzmann R. GAUGG, DR. PREISINGER, H. MAROLT, F. KOLLER und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore Hostasch
betreffend Mißbrauch der Ausgleichszulage durch Ausländer
Informationen zufolge kommt es immer wieder vor, daß Ausländerinnen und Ausländer,
die monatliche Pensionsansprüche von nur einigen hundert Schilling erworben haben
eine Ausgleichszulage von mehreren Tausend Schilling erhalten, obwohl sie wieder in
ihre Heimat zurückgekehrt sind und in Österreich nur pro forma einen Wohnsitz
aufrecht erhalten. Dabei wird von den Sozialversicherungen nicht überprüft, ob sich
diese Personen tatsächlich noch im österreichischen Bundesgebiet aufhalten oder nicht.
Zahlreichen Medienberichten ist auch zu entnehmen, daß immer wieder eine Vielzahl
von Ausländern eine einzige Scheinadresse in einer Kleinstwohnung angeben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales Lore Hostasch nachstehende
ANFRAGE
1) Wieviele Fälle des Mißbrauchs durch Bezug von Ausgleichszulagen von
Ausländern, die nur eine Scheinadresse im Inland haben, wurden bisher bekannt?
2) Sind konkrete Mechanismen der Überprüfung vorgesehen, um derartige
Mißstände aufzuspüren?
Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen haben diese Mechanismen bei den
vorliegenden Fällen den Mißbrauch nicht von vornherein unterbunden?
Wenn nein, warum nicht?
3) Welche konkreten Schritte werden Sie in Hinkunft setzen, um diesen Mißbrauch
in Zukunft noch stärker zu bekämpfen?
4) Wie hoch sind die Kosten für 1998 und 1999 geleistete Ausgleichszulagen zu
inländischen Teilpensionen?
5) Wie ist das Verhältnis zwischen der von den Pensionsanstalten gewährten
Zahlung der Ausgleichszulage und den gerichtlich erstrittenen Zahlungen in den
angeführten Mißbrauchsfällen?
6) Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten eines anderen Auszahlungsmodus der
Ausgleichszulage zur Vermeidung derartiger Mißbräuche?