6350/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann R. GAUGG, DR. PREISINGER, H. MAROLT, F. KOLLER und Kollegen

 

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore Hostasch

 

betreffend Mißbrauch der Ausgleichszulage durch Ausländer

 

Informationen zufolge kommt es immer wieder vor, daß Ausländerinnen und Ausländer,

die monatliche Pensionsansprüche von nur einigen hundert Schilling erworben haben

eine Ausgleichszulage von mehreren Tausend Schilling erhalten, obwohl sie wieder in

ihre Heimat zurückgekehrt sind und in Österreich nur pro forma einen Wohnsitz

aufrecht erhalten. Dabei wird von den Sozialversicherungen nicht überprüft, ob sich

diese Personen tatsächlich noch im österreichischen Bundesgebiet aufhalten oder nicht.

Zahlreichen Medienberichten ist auch zu entnehmen, daß immer wieder eine Vielzahl

von Ausländern eine einzige Scheinadresse in einer Kleinstwohnung angeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales Lore Hostasch nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)       Wieviele Fälle des Mißbrauchs durch Bezug von Ausgleichszulagen von

           Ausländern, die nur eine Scheinadresse im Inland haben, wurden bisher bekannt?

 

2)        Sind konkrete Mechanismen der Überprüfung vorgesehen, um derartige

           Mißstände aufzuspüren?

           Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen haben diese Mechanismen bei den

            vorliegenden Fällen den Mißbrauch nicht von vornherein unterbunden?

            Wenn nein, warum nicht?

 

3)         Welche konkreten Schritte werden Sie in Hinkunft setzen, um diesen Mißbrauch

             in Zukunft noch stärker zu bekämpfen?

 

4)         Wie hoch sind die Kosten für 1998 und 1999 geleistete Ausgleichszulagen zu

             inländischen Teilpensionen?

 

5)         Wie ist das Verhältnis zwischen der von den Pensionsanstalten gewährten

              Zahlung der Ausgleichszulage und den gerichtlich erstrittenen Zahlungen in den

              angeführten Mißbrauchsfällen?

 

6)         Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten eines anderen Auszahlungsmodus der

             Ausgleichszulage zur Vermeidung derartiger Mißbräuche?