6356/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Einrichtung eines Menschenrechtsbeirates

 

 

 

In der Sondersitzung vom 10.5.1999 haben Sie in Beantwortung der dringlichen

Anfrage ausgeführt, dass demnächst ein Menschenrechtsbeirat eingerichtet

werden soll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Bis wann soll sich dieser Menschenrechtsbeirat konstituieren?

 

2. Dieser Menschenrechtsbeirat soll mit der regelmäßigen Inspektion der

     Haftbedingungen in den Gefangenenhäusern, mit der begleitenden

     Untersuchung von Übergriffen durch Sicherheitsorgane und anderen

     Aufgaben betraut werden. Wie lautet die konkrete

     Aufgabenbeschreibung des Menschenrechtsbeirates?

 

3. Werden die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates diese Tätigkeit

     ehrenamtlich ausüben, erhalten sie für den jeweiligen Auftrag einen

     Werkvertrag oder werden sie in irgendeiner Form angestellt? Welche

      organisatorische Unterstützung wird dem Menschenrechtsbeirat

      gewährt?

 

4. Wird der Menschenrechtsbeirat von sich aus oder nur über Ihren Auftrag

     aktiv werden können?


 

5. Werden die von Ihnen bestellten Mitglieder des Menschenrechtsbeirates

     auch von Ihnen wieder abberufen werden können?

 

6. Werden die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates weisungsfrei agieren

     können?

 

7. Wird dem Menschenrechtsbeirat auch ein Budget zur Verfügung gestellt

     werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wie soll er ohne Budget

     aktiv werden können?