6356/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einrichtung eines Menschenrechtsbeirates
In der Sondersitzung vom 10.5.1999 haben Sie in Beantwortung der dringlichen
Anfrage ausgeführt, dass demnächst ein Menschenrechtsbeirat eingerichtet
werden soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Bis wann soll sich dieser Menschenrechtsbeirat konstituieren?
2. Dieser Menschenrechtsbeirat soll mit der regelmäßigen Inspektion der
Haftbedingungen in den Gefangenenhäusern, mit der begleitenden
Untersuchung von Übergriffen durch Sicherheitsorgane und anderen
Aufgaben betraut werden. Wie lautet die konkrete
Aufgabenbeschreibung des Menschenrechtsbeirates?
3. Werden die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates diese Tätigkeit
ehrenamtlich ausüben, erhalten sie für den jeweiligen Auftrag einen
Werkvertrag oder werden sie in irgendeiner Form angestellt? Welche
organisatorische Unterstützung wird dem Menschenrechtsbeirat
gewährt?
4. Wird der Menschenrechtsbeirat von sich aus oder nur über Ihren Auftrag
aktiv werden können?
5. Werden die von Ihnen bestellten Mitglieder des Menschenrechtsbeirates
auch von Ihnen wieder abberufen werden können?
6. Werden die Mitglieder des Menschenrechtsbeirates weisungsfrei agieren
können?
7. Wird dem Menschenrechtsbeirat auch ein Budget zur Verfügung gestellt
werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wie soll er ohne Budget
aktiv werden können?