6357/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Mietwucher bei Dienst -  und Naturalwohnungen

 

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt,

Scheibner und Kollegen vom 24. Feber 1999, Nr. 5822/J, wurde bestätigt, daß durch die

1. Dienstrechts - Novelle 1998 tatsächlich eine enorme Mehrbelastung für die Mieter von

Naturalwohnungen eingetreten ist. Die Mieten für Pensionisten und Hinterbliebene

wurden rückwirkend mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1998 um durchschnittlich mehr als

20.000,- S jährlich erhöht, was in vielen Fällen als nahezu existenzbedrohend angesehen

werden muß.

 

Es zeigte sich einmal mehr exemplarisch, daß es den Koalitionsparteien nicht um eine

sachgerechte Lösung gegangen ist sondern nur um eine weitere Belastung der

betroffenen Personen. Dazu kommt, daß diese durch die rückwirkende Erhöhung

entstandene enorme Mehrbelastung für die Betroffenen in keiner Weise vorhersehbar

war. Daran konnte auch ein Rundschreiben nichts ändern, in dem eine Anhebung - in

Vorwegnahme des Gesetzesbeschlusses - angekündigt wurde.

 

Dies wird auch in den Erläuternden Bemerkungen (1258 d.B.) zugegeben, indem zu den

zu erwartenden finanziellen Auswirkungen folgendes ausgeführt wird.

 

„Das BM für Landesverteidigung hat ermittelt, daß in den vom Ressort angemieteten

Wohnungen die „Pensionisten“ monatlich 1.714,96 S gestützt werden. Die Stützung ist

jener Betrag, den das Ressort zu den Mieten für diese Naturalwohnungen zuschießt,

weil die Grundvergütungen nicht die Höhe der Mieten erreichen. Nach Inkrafttreten der

geplanten GG - Novelle würde bei den Pensionisten die komplette Stützung wegfallen.

Das bedeutet jährlich bundesweite Mehreinnahmen bei angenommenen 1.800

Naturalwohnungen für Beamte des Ruhestandes von rund 37 Millionen Schilling.“

Bezeichnend ist auch, daß von der im Gesetz vorgesehenen Härteklausel noch nicht

Gebrauch gemacht wurde, weil sich Finanz -  und Verteidigungsministerium noch nicht

über die Modalitäten einigen konnten

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung die nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Wie können Sie gegenüber bereits im Ruhestand befindlichen ehemaligen

     Bediensteten Ihres Ressorts diese enorme Erhöhung der Wohnungsvergütung

     rechtfertigen?

 

2. Weshalb wurde bisher noch keine Einigung über eine Regelung erzielt, die

     zumindest in Härtefällen eine massive Mehrbelastung der Wohnungsnutzer

     ausschließt?

 

3. Wer ist für diese Säumnis verantwortlich?

 

4. Wie sind Ihre konkreten Vorstellungen bezüglich dieser Härteklausel und welchen

     Personenkreis soll sie umfassen?

 

5. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um eine rasche Entlastung der

     betroffenen Wohnungsnutzer zu erreichen?

 

6. Werden Sie sich beim Bundesminister für Finanzen dafür einsetzen, die Erhöhung der

     Wohnungsvergütung rückgängig zu machen?