6358/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Mietwucher bei Dienst- und Naturalwohnungen
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt,
Scheibner und Kollegen vom 24. Feber 1999, Nr. 5821/J, wurde bestätigt, daß durch die
1. Dienstrechts - Novelle 1998 tatsächlich eine enorme Mehrbelastung für die Mieter von
Naturalwohnungen eingetreten ist. Die Mieten für Pensionisten und Hinterbliebene
wurden rückwirkend mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1998 um durchschnittlich mehr als
20.000,- S jährlich erhöht, was in vielen Fällen als nahezu existenzbedrohend angesehen
werden muß.
Es zeigte sich einmal mehr exemplarisch, daß es den Koalitionsparteien nicht um eine
sachgerechte Lösung gegangen ist sondern nur um eine weitere Belastung der
betroffenen Personen. Dazu kommt, daß diese durch die rückwirkende Erhöhung
entstandene enorme Mehrbelastung für die Betroffenen nicht vorhersehbar war.
Dies wird auch in den Erläuternden Bemerkungen (1258 d.B.) zugegeben, indem zu den
zu erwartenden finanziellen Auswirkungen folgendes ausgeführt wird.
„Das BM für Landesverteidigung hat ermittelt, daß in den vom Ressort angemieteten
Wohnungen die „Pensionisten“ monatlich 1.714,96 S gestützt werden. Die Stützung ist
jener Betrag, den das Ressort zu den Mieten für diese Naturalwohnungen zuschießt,
weil die Grundvergütungen nicht die Höhe der Mieten erreichen. Nach Inkrafttreten der
geplanten GG - Novelle würde bei den Pensionisten die komplette Stützung wegfallen.
Das bedeutet jährlich bundesweite Mehreinnahmen bei angenommenen 1.800
Naturalwohnungen
für Beamte des Ruhestandes von rund 37 Millionen Schilling.“
Bezeichnend ist auch, daß von der im Gesetz vorgesehenen Härteklausel noch nicht
Gebrauch gemacht wurde, weil sich Finanz - und Verteidigungsministerium noch nicht
über die Modalitäten einigen konnten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die
nachstehende
ANFRAGE
1. Weshalb wurde bisher noch keine Einigung über eine Regelung erzielt, die
zumindest in Härtefällen eine massive Mehrbelastung der Wohnungsnutzer
ausschließt?
2. Wer ist für diese Säumnis verantwortlich?
3. Wie sind Ihre konkreten Vorstellungen bezüglich dieser Härteklausel und welchen
Personenkreis soll sie umfassen?
4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um eine rasche Entlastung der
betroffenen Wohnungsnutzer zu erreichen?
5. Trifft es zu, daß Sie eine weitere Anhebung der Vergütungen für Dienst - und
Naturalwohnungen beabsichtigen?
Wenn ja, warum und in welchem Ausmaß?