6360/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, Dr. Ofner, Dl. Schöggl
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend die Tauglichkeit von Stellungspflichtigen und die Dienstfähigkeit von
Wehrpflichtigen
Schon im ihrem 18. Bericht und zuletzt im 22. Bericht vom 09.03.1999 wies die
Volksanwaltschaft darauf hin, daß die Auswahlkriterien bei der Beurteilung der
Tauglichkeit als zu streng anzusehen sind. Der österreichischen Landesverteidigung
gehen dadurch Jahr für Jahr Tausende Soldaten verloren. Nicht nur, daß das jährliche
Wehrpflichtigenaufkommen, trotz starker Einwanderung, kontinuierlich zurückgeht, und
jedes Jahr mehr und mehr Österreicher den Zivildienst dem Wehrdienst vorziehen,
werden hunderte Österreicher aufgrund der viel zu restriktiven Beurteilungskriterien bei
der Stellung untauglich geschrieben. Die Folgen sind seit vielen Jahren erkennbar, dem
Bundesheer fehlen jedes Jahr mehr und mehr Soldaten. Wann die auf dem System der
durchlöcherten und ausgehöhlten Wehrpflicht beruhende Personalrekrutierung des
Heeres zusammenbrechen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.
Trotz, von den zuständigen Kommandanten massiv kritisierten, ständig abnehmenden
Leistungsniveauanforderungen bei der Ausbildung von Präsenzdiener, werden immer
mehr Grundwehrdiener während des Präsenzdienstes dauernd dienstunfähig
geschrieben und gehen für die Einsatzvorbereitungen des Bundesheeres verloren. Eine
,,Wehrgerechtigkeit" ist mit diesem durch das BMLV und BMI betriebene System schon
lange nicht mehr gegeben.
Seit bald zwei Jahren hat das BMLV in keiner Weise auf diesen Hinweis der
Volksanwaltschaft reagiert bzw. irgendwelche Maßnahmen gesetzt. Daher richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1. Wie sehen die Richtlinien und Beurteilungskriterien des ,,Sanitätsbehelfs Nr.
11/1997“ im Konkrekten aus?
2. Wie sieht die langjährige Entwicklung beim „Vergleich von SOLL - und IST - Profil“ bei
der Zuordnung von Präsenzdienstpflichtigen zu bestimmten Funktionen aus?
3. Wieviele Taugliche der Jahre 1998, 1997, 1996, 1995 und 1994 haben ihren
vorgesehenen ordentlichen Präsenzdienst vollständig abgeleistet?
a. Wieviele Taugliche der Jahre 1998, 1997, 1996, 1995 und 1994 haben ihren
ordentlichen Präsenzdienst nicht zur Gänze abgeleistet?
b. Aus welchen Gründen haben diese Grundwehrdiener ihren ordentlichen
Präsenzdienst nicht zur Gänze abgeleistet?
4. Welche konkreten Maßnahmen meinen Sie mit „entsprechende
Steuerungsmaßnahmen“ in der Anfragebeantwortung zur Frage 12 der
parlamentarischen Anfrage 4587/1 XX. GP?
5. Wie ist der, von Bundesland zu Bundesland, teilweise extrem unterschiedliche Anteil
an Untauglichen bei den Stellungspflichtigen zu begründen?
6. Entspricht es, so wie es aus Teilen des Heeres zu hören ist, den Tatsachen, daß ein
überaus hoher Anteil an Stellungspflichtigen und Grundwehrdienern aufgrund
seelischer Störungen den Wehrdienst nicht oder nur teilweise ableisten müssen?
a. Wenn ja, haben sie die Unterrichtsministerien und den Gesundheitsminister von
dieser erschreckenden Tatsache unterrichtet?
b. Wie hoch ist dabei der Anteil in Prozent aufgeschlüsselt auf die einzelnen
Stellungskommissionen und die letzten fünf Jahre?
7. Entspricht es, so wie es aus Teilen des Heeres zu hören ist, den Tatsachen, daß ein
überaus hoher Anteil an Stellungspflichtigen und Grundwehrdienern aufgrund von
sogenannten Haltungsschäden den Wehrdienst nicht oder nur teilweise ableisten
müssen?
a. Wenn ja, haben sie die Unterrichtsministerien und den Gesundheitsminister von
dieser erschreckenden Tatsache unterrichtet?
b. Wie hoch ist dabei der Anteil in Prozent aufgeschlüsselt auf die einzelnen
Stellungskommissionen und die letzten fünf Jahre?
8. Haben Sie die Bundesregierung im Wege des Ministerrates von diesen
beunruhigenden Tatsachen informiert?
a. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie begründen die Verantwortlichen der Stellungskommissionen die von Bundesland
zu Bundesland teilweise massiv divergierenden Untersuchungsergebnisse beim
Gesundheitszustand der männlichen österreichischen Bevölkerung?
a. Wenn ja, welche konkreten Unterschiede in den oben angeführten Bereichen
führen zu den teilweise massiven Divergenzen bei der Gesundheitsbeurteilung?
10. Kann die unterschiedliche Handhabung der Richtlinien für die Beurteilung der
Tauglichkeit in den einzelnen Bundesländern als Grund für die teilweise massiven
Divergenzen ausgeschlossen werden?
a. Wenn nein, was wird gegen diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von
Stellungspflichtigen getan werden?
11. Was wird von Seiten des Ministeriums unternommen, damit die, von der Truppe
mehr und mehr mit Unmut quittierten, Vorgangsweise der Truppenärzte bei der
Beurteilung der Dienstfähigkeit der Soldaten Einhalt geboten wird?
12. Können die verantwortlichen Stellen des BMLV bestätigen, daß bei schwierigen,
fordernden und anstrengenden Ausbildungs- und Übungsvorhaben teilweise
"epidemieartig“ auftretenden ,,Arztgeher“ von den Heeresärzten reihenweise
dienstunfähig geschrieben werden?
a. Wenn nein, wie wird dann in diesem Zusammenhang der nicht zu überhörende
Unmut beim Kader begründet?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen werden in diesem Bereich gesetzt werden?
13. Welche Möglichkeiten und Mittel besitzen die verantwortlichen Kommandanten,
um trotzdem die in den Durchführungsbestimmungen für den Grundwehrdienst
(DBGWD) vorgesehenen Ausbildungsziele zu erreichen?
a. Wieviele Grundwehrdiener erreichen pro Jahr in Prozent eines oder mehrere Ziele
laut DBGWD nicht?
14. Stimmt es, daß Kommandanten, die wegen Nichterfüllung der Ziele der DBGWD
mehrfach Nachschulungen anordneten, bestraft wurden?
15. Ist die Beherrschung bzw. Nichtbeherrschung der deutschen Sprache als
Dienstsprache beim Österreichischen Bundesheer ein Auswahlkriterium der
Tauglichkeit?
a. Wenn nein, wie soll ein Soldat, der die deutsche Sprache als primäres
Kommunikationsmittel nicht beherrscht, den schwierigen und fordernden Dienst
beim Bundesheer zufriedenstellend leisten können?
16. Wann gedenkt das BMLV auf den Hinweis der Volksanwalt im 18. 20. und 22.
Bericht zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen?