6360/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, Dr. Ofner, Dl. Schöggl

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend die Tauglichkeit von Stellungspflichtigen und die Dienstfähigkeit von

Wehrpflichtigen

 

Schon im ihrem 18. Bericht und zuletzt im 22. Bericht vom 09.03.1999 wies die

Volksanwaltschaft darauf hin, daß die Auswahlkriterien bei der Beurteilung der

Tauglichkeit als zu streng anzusehen sind. Der österreichischen Landesverteidigung

gehen dadurch Jahr für Jahr Tausende Soldaten verloren. Nicht nur, daß das jährliche

Wehrpflichtigenaufkommen, trotz starker Einwanderung, kontinuierlich zurückgeht, und

jedes Jahr mehr und mehr Österreicher den Zivildienst dem Wehrdienst vorziehen,

werden hunderte Österreicher aufgrund der viel zu restriktiven Beurteilungskriterien bei

der Stellung untauglich geschrieben. Die Folgen sind seit vielen Jahren erkennbar, dem

Bundesheer fehlen jedes Jahr mehr und mehr Soldaten. Wann die auf dem System der

durchlöcherten und ausgehöhlten Wehrpflicht beruhende Personalrekrutierung des

Heeres zusammenbrechen wird, ist nur noch eine Frage der Zeit.

 

Trotz, von den zuständigen Kommandanten massiv kritisierten, ständig abnehmenden

Leistungsniveauanforderungen bei der Ausbildung von Präsenzdiener, werden immer

mehr Grundwehrdiener während des Präsenzdienstes dauernd dienstunfähig

geschrieben und gehen für die Einsatzvorbereitungen des Bundesheeres verloren. Eine

,,Wehrgerechtigkeit" ist mit diesem durch das BMLV und BMI betriebene System schon

lange nicht mehr gegeben.

 

Seit bald zwei Jahren hat das BMLV in keiner Weise auf diesen Hinweis der

Volksanwaltschaft reagiert bzw. irgendwelche Maßnahmen gesetzt. Daher richten die

unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

ANFRAGE

 

1. Wie sehen die Richtlinien und Beurteilungskriterien des ,,Sanitätsbehelfs Nr.

     11/1997“ im Konkrekten aus?

2. Wie sieht die langjährige Entwicklung beim „Vergleich von SOLL -  und IST - Profil“ bei

     der Zuordnung von Präsenzdienstpflichtigen zu bestimmten Funktionen aus?

 

3. Wieviele Taugliche der Jahre 1998, 1997, 1996, 1995 und 1994 haben ihren

     vorgesehenen ordentlichen Präsenzdienst vollständig abgeleistet?

     a. Wieviele Taugliche der Jahre 1998, 1997, 1996, 1995 und 1994 haben ihren

     ordentlichen Präsenzdienst nicht zur Gänze abgeleistet?

     b. Aus welchen Gründen haben diese Grundwehrdiener ihren ordentlichen

     Präsenzdienst nicht zur Gänze abgeleistet?

 

4. Welche konkreten Maßnahmen meinen Sie mit „entsprechende

     Steuerungsmaßnahmen“ in der Anfragebeantwortung zur Frage 12 der

     parlamentarischen Anfrage 4587/1 XX. GP?

 

5. Wie ist der, von Bundesland zu Bundesland, teilweise extrem unterschiedliche Anteil

     an Untauglichen bei den Stellungspflichtigen zu begründen?

 

6. Entspricht es, so wie es aus Teilen des Heeres zu hören ist, den Tatsachen, daß ein

     überaus hoher Anteil an Stellungspflichtigen und Grundwehrdienern aufgrund

     seelischer Störungen den Wehrdienst nicht oder nur teilweise ableisten müssen?

     a. Wenn ja, haben sie die Unterrichtsministerien und den Gesundheitsminister von

     dieser erschreckenden Tatsache unterrichtet?

     b. Wie hoch ist dabei der Anteil in Prozent aufgeschlüsselt auf die einzelnen

     Stellungskommissionen und die letzten fünf Jahre?

 

7. Entspricht es, so wie es aus Teilen des Heeres zu hören ist, den Tatsachen, daß ein

    überaus hoher Anteil an Stellungspflichtigen und Grundwehrdienern aufgrund von

    sogenannten Haltungsschäden den Wehrdienst nicht oder nur teilweise ableisten

    müssen?

    a. Wenn ja, haben sie die Unterrichtsministerien und den Gesundheitsminister von

    dieser erschreckenden Tatsache unterrichtet?

    b. Wie hoch ist dabei der Anteil in Prozent aufgeschlüsselt auf die einzelnen

    Stellungskommissionen und die letzten fünf Jahre?

 

8. Haben Sie die Bundesregierung im Wege des Ministerrates von diesen

    beunruhigenden Tatsachen informiert?

    a. Wenn nein, warum nicht?

 

9. Wie begründen die Verantwortlichen der Stellungskommissionen die von Bundesland

     zu Bundesland teilweise massiv divergierenden Untersuchungsergebnisse beim

     Gesundheitszustand der männlichen österreichischen Bevölkerung?

     a. Wenn ja, welche konkreten Unterschiede in den oben angeführten Bereichen

     führen zu den teilweise massiven Divergenzen bei der Gesundheitsbeurteilung?

 

10. Kann die unterschiedliche Handhabung der Richtlinien für die Beurteilung der

      Tauglichkeit in den einzelnen Bundesländern als Grund für die teilweise massiven

      Divergenzen ausgeschlossen werden?

      a. Wenn nein, was wird gegen diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von

      Stellungspflichtigen getan werden?

 

11. Was wird von Seiten des Ministeriums unternommen, damit die, von der Truppe

      mehr und mehr mit Unmut quittierten, Vorgangsweise der Truppenärzte bei der

      Beurteilung der Dienstfähigkeit der Soldaten Einhalt geboten wird?

12. Können die verantwortlichen Stellen des BMLV bestätigen, daß bei schwierigen,

       fordernden und anstrengenden Ausbildungs- und Übungsvorhaben teilweise

       "epidemieartig“ auftretenden ,,Arztgeher“ von den Heeresärzten reihenweise

       dienstunfähig geschrieben werden?

       a. Wenn nein, wie wird dann in diesem Zusammenhang der nicht zu überhörende

       Unmut beim Kader begründet?

       b. Wenn ja, welche Maßnahmen werden in diesem Bereich gesetzt werden?

 

13. Welche Möglichkeiten und Mittel besitzen die verantwortlichen Kommandanten,

      um trotzdem die in den Durchführungsbestimmungen für den Grundwehrdienst

      (DBGWD) vorgesehenen Ausbildungsziele zu erreichen?

      a. Wieviele Grundwehrdiener erreichen pro Jahr in Prozent eines oder mehrere Ziele

      laut DBGWD nicht?

 

14. Stimmt es, daß Kommandanten, die wegen Nichterfüllung der Ziele der DBGWD

       mehrfach Nachschulungen anordneten, bestraft wurden?

 

15. Ist die Beherrschung bzw. Nichtbeherrschung der deutschen Sprache als

       Dienstsprache beim Österreichischen Bundesheer ein Auswahlkriterium der

       Tauglichkeit?

       a. Wenn nein, wie soll ein Soldat, der die deutsche Sprache als primäres

       Kommunikationsmittel nicht beherrscht, den schwierigen und fordernden Dienst

       beim Bundesheer zufriedenstellend leisten können?

 

16. Wann gedenkt das BMLV auf den Hinweis der Volksanwalt im 18. 20. und 22.

       Bericht zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu setzen?