6368/J XX.GP
Anfrage
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Auffindung und Bergung von Fliegerbombenblindgängern
Betreffend ein Ersuchen der Steiermärkischen Landesregierung mit Schreiben vom
29. Oktober 1998 gerichtet an die Bundesregierung, teilte das Bundesministerium für
Inneres, Sektion IV/11, in einem Schreiben vom 5. März 1999, der Landesregierung
mit, daß die in erster Linie in Betracht kommende Methode zur Lokalisierung von
Fliegerbombenblindgängern, die Luftbildauswertung, zwar ungeeignet sei die Lage
von Blindgängern zuverlässig zu lokalisieren, allerdings aufgrund von
Luftbildauswertungen Verdachtsflächen gewonnen und Suchgebiete eingegrenzt
werden könnten.
Darüber hinaus wurde mitgeteilt, daß die rechtlichen Grundlagen der Suche, Bergung
und Vernichtung noch einer näheren Prüfung bedurften. Eine entsprechende
endgültige Abklärung des Bundesstandpunktes sollte Ende März 1999 erfolgen.
Aus den angeführten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres die folgende schriftliche
Anfrage:
1. Welche Ergebnisse hat die endgültige und für Ende März 1999 angekündigte
Abklärung, des Standpunktes der Bundesregierung, betreffend Zuständigkeit für
die Suche, Bergung und Vernichtung von Kriegsaltlasten, insbesondere für
Munition und Sprengmittel, erbracht?
2. Welche Stellungnahme wurde letztendlich der Steiermärkischen Landesregierung
in dieser Sache übermittelt?
3. Welche Methoden der Erkundung von Verdachtsflächen für Blindgänger von
Fliegerbomben des 2. Weltkriegs werden vom Bundesministerium für Inneres
vorgeschlagen?
4. Welche Verdachtsflächen betreffend Fliegerbombenblindgänger wurden bisher in
der Steiermark eruiert, und sind deren Begrenzungen festgestellt?
5. Welche konkrete Vorgangsweise zur Auffindung, Bergung und Entsorgung von
noch brisanten Fliegerbomben des 2. Weltkriegs wird vom Bundesministerium für
Inneres vorgeschlagen?
6. Auf welche Weise wollen Sie verhindern, daß Munition, Munitionsteile und
Sprengmittel aus Altlasten des 2. Weltkriegs von unbefugten Dritten geborgen und
damit unter Umständen in den Handel gelangen?