6371/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zustimmungsverfahren zur Nachbesetzung von Planstellen
Seit 1984 ist die Nachbesetzung von Planstellen durch Neuaufnahmen in der
Verwaltung an die Zustimmung des damals für Angelegenheiten des Stellenplanes
zuständigen Bundeskanzlers gebunden. Die Bundesregierung hat in der Folge immer
wieder die Weiterführung des Zustimmungsverfahrens beschlossen.
Das Nachbesetzungsverfahren hat sich als außerordentlich aufwendig erwiesen und
bindet die Arbeitskraft zahlreicher Bediensteter insbesondere in Ressorts, die über eine
große Zahl von nachgeordneten Dienststellen aufweisen, da jeweils zur Einholung der
Zustimmung und auch nach Einlangen der Zustimmung mehrere Instanzen des
hierarchischen Behördenaufbaus befaßt werden müssen. In einer Zeit, in der das Ziel
einer effizienteren und sparsameren Verwaltung Gebot der Stunde ist, muß auch
geprüft werden, ob das Zustimmungsverfahren aufrechtzuerhalten ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den nunmehr zuständigen
Bundesminister für Finanzen folgende
1. Für wie viele Planstellen wurde in den Jahren 1995 bis 1998 auf Grund der
Nachbesetzungsanträge die Zustimmung zur Nachbesetzung erteilt?
2. Wie verteilen sich die Zustimmungen auf die einzelnen Ressorts?
3. Für wie viele Planstellen wurde in den Jahren 1995 bis 1998 die Zustimmung zur
Nachbesetzung abgelehnt?
4. Wie verteilen sich die Ablehnungen auf die einzelnen Ressorts?
5. Halten Sie das Zustimmungsverfahren für eine effiziente Maßnahme der
Personalbewirtschaftung?
Wenn ja, warum?
6. Beabsichtigen Sie, das Zustimmungsverfahren weiterzuführen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Änderungen bzw. welche anderen Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Nachbesetzung von freien Planstellen sind geplant?