6371/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zustimmungsverfahren zur Nachbesetzung von Planstellen

 

Seit 1984 ist die Nachbesetzung von Planstellen durch Neuaufnahmen in der

Verwaltung an die Zustimmung des damals für Angelegenheiten des Stellenplanes

zuständigen Bundeskanzlers gebunden. Die Bundesregierung hat in der Folge immer

wieder die Weiterführung des Zustimmungsverfahrens beschlossen.

 

Das Nachbesetzungsverfahren hat sich als außerordentlich aufwendig erwiesen und

bindet die Arbeitskraft zahlreicher Bediensteter insbesondere in Ressorts, die über eine

große Zahl von nachgeordneten Dienststellen aufweisen, da jeweils zur Einholung der

Zustimmung und auch nach Einlangen der Zustimmung mehrere Instanzen des

hierarchischen Behördenaufbaus befaßt werden müssen. In einer Zeit, in der das Ziel

einer effizienteren und sparsameren Verwaltung Gebot der Stunde ist, muß auch

geprüft werden, ob das Zustimmungsverfahren aufrechtzuerhalten ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den nunmehr zuständigen

Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Für wie viele Planstellen wurde in den Jahren 1995 bis 1998 auf Grund der

    Nachbesetzungsanträge die Zustimmung zur Nachbesetzung erteilt?

 

2. Wie verteilen sich die Zustimmungen auf die einzelnen Ressorts?

 

3. Für wie viele Planstellen wurde in den Jahren 1995 bis 1998 die Zustimmung zur

    Nachbesetzung abgelehnt?

4. Wie verteilen sich die Ablehnungen auf die einzelnen Ressorts?

 

5. Halten Sie das Zustimmungsverfahren für eine effiziente Maßnahme der

    Personalbewirtschaftung?

    Wenn ja, warum?

 

6. Beabsichtigen Sie, das Zustimmungsverfahren weiterzuführen?

    Wenn ja, warum?

    Wenn nein, welche Änderungen bzw. welche anderen Maßnahmen im

     Zusammenhang mit der Nachbesetzung von freien Planstellen sind geplant?