6374/J XX.GP
der Abg. Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Zwei vermögenden Geschäftsleuten, einer aus Kanada und einer aus den USA, soll nach nur
drei Jahren, obwohl nicht einmal ein ständiger Wohnsitz in Österreich vorhanden war, im Jahr
1997 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden sein.
Ein nicht unwesentlicher Grund der schnellen Verleihung war vermutlich die Tatsache, daß
die Brüder T. als Gegenleistung für die österreichische Staatsbürgerschaft 7 Millionen
Schilling als Spende an das Salzburger Technologiezentrum, über einen aus steuerlichen
Gründen eigens gegründeten Stiftungsverein, bezahlten. Dies alles wurde angeblich im Jahr
1994 durch einen Vertrag geregelt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres die nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an die zwei kanadischen
Geschäftsleute im Jahr 1997 bekannt?
2. Welche Gründe lagen vor, daß diese beiden Geschäftsleute bereits nach drei Jahren
Österreicher geworden sind?
3. Auf welche gesetzlichen Grundlagen basierte in diesem Fall die Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft?
4. Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang die Geldspende in Höhe von 7 Millionen
Schilling an das Salzburger Technologiezentrum, die kurz vor Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft von den beiden Kanadiern getätigt wurde?
5. Ist Ihnen ein diesbezüglicher Vertrag, der diese Geldspende als Gegenleistung für die
österreichische Staatsbürgerschaft vorsieht, bekannt?
6. Wenn ja, zwischen welchen Personen wurde dieser mit welchem Inhalt abgeschlossen?
Wenn nein, werden Sie diesen Vertrag anfordern und den anfragenden Abgeordneten die
Einsicht ermöglichen?
7. Zu welchem Zeitpunkt ging die endgültige Verfügungsgewalt über die 7 Millionen
Schilling auf den Förderverein Techno Z über?
8. Wie wurden diese Geldmittel nach
Österreich gebracht?
9. Ist es richtig, daß im Falle der Nichterteilung der Staatsbürgerschaft an die beiden
Personen der Betrag von 7 Millionen Schilling nicht geflossen wäre?
10. Haben die beiden genannten Personen während des Verfahrens zur Erteilung der
Staatsbürgerschaft in Österreich einen Zweitwohnsitz besessen?
11. Wenn ja, in welchem Bundesland und an welcher Adresse?
12. Wurde das zuständige Bundesland zu einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert?
Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme? Wenn nein, warum nicht?
13. Wurde in diesem Fall von politischer, wirtschaftlicher oder von welcher Seite auch immer
interveniert?
14. Wenn ja, von welchen Personen, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Begründungen und
bei wem?
15. Wurde auch seitens des Wirtschaftsministers Hannes Farnleitner und/oder von seinem
Vorgänger Minister Ditz interveniert? Wenn ja, wann und in welcher Form?
16. Welche Vertreter der ,,Salzburger Festspiele“ haben bei wem interveniert?
17. Werden Sie im Falle von schriftlichen Interventionen den Schriftverkehr den anfragenden
Abgeordneten zur Kenntnis bringen bzw. im Falle von mündlichen Interventionen
entsprechende Aktenvermerke offenlegen?
18. Wie sehen Sie den Umstand, daß zwei Personen bereits nach 3 Jahren Österreicher sind,
wenn dies grundsätzlich erst nach 10 Jahren möglich ist?
19. Teilen Sie die Meinung von LHStv. Arno Gasteiger (siehe Salzburger Nachrichten vom
26.2.1999), daß kein Zusammenhang zwischen der Verleihung der Staatsbürgerschaft und
der „Spende“ vorliegt?
20. Sehen Sie die Leistung von „Sponsorzahlungen“ und den mehrmaligen Besuch der
Salzburger Festspiele als ausreichende Begründung für die Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft?
21. Wenn ja, in welcher Höhe müssen sich derartige Zahlungen bewegen, um relevant zu
sein?
22. Gilt etwa die Regel: „Wer mehr zahlt, kommt schneller dran?“