6374/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abg. Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

 

Zwei vermögenden Geschäftsleuten, einer aus Kanada und einer aus den USA, soll nach nur

drei Jahren, obwohl nicht einmal ein ständiger Wohnsitz in Österreich vorhanden war, im Jahr

1997 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden sein.

Ein nicht unwesentlicher Grund der schnellen Verleihung war vermutlich die Tatsache, daß

die Brüder T. als Gegenleistung für die österreichische Staatsbürgerschaft 7 Millionen

Schilling als Spende an das Salzburger Technologiezentrum, über einen aus steuerlichen

Gründen eigens gegründeten Stiftungsverein, bezahlten. Dies alles wurde angeblich im Jahr

1994 durch einen Vertrag geregelt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres die nachstehende

 

                                                                              Anfrage

 

1. Ist Ihnen die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an die zwei kanadischen

    Geschäftsleute im Jahr 1997 bekannt?

 

2. Welche Gründe lagen vor, daß diese beiden Geschäftsleute bereits nach drei Jahren

    Österreicher geworden sind?

 

3. Auf welche gesetzlichen Grundlagen basierte in diesem Fall die Verleihung der

    österreichischen Staatsbürgerschaft?

 

4. Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang die Geldspende in Höhe von 7 Millionen

    Schilling an das Salzburger Technologiezentrum, die kurz vor Verleihung der

    österreichischen Staatsbürgerschaft von den beiden Kanadiern getätigt wurde?

 

5. Ist Ihnen ein diesbezüglicher Vertrag, der diese Geldspende als Gegenleistung für die

    österreichische Staatsbürgerschaft vorsieht, bekannt?

 

6. Wenn ja, zwischen welchen Personen wurde dieser mit welchem Inhalt abgeschlossen?

    Wenn nein, werden Sie diesen Vertrag anfordern und den anfragenden Abgeordneten die

     Einsicht ermöglichen?

 

7. Zu welchem Zeitpunkt ging die endgültige Verfügungsgewalt über die 7 Millionen

    Schilling auf den Förderverein Techno Z über?

 

8. Wie wurden diese Geldmittel nach Österreich gebracht?

9. Ist es richtig, daß im Falle der Nichterteilung der Staatsbürgerschaft an die beiden

    Personen der Betrag von 7 Millionen Schilling nicht geflossen wäre?

 

10. Haben die beiden genannten Personen während des Verfahrens zur Erteilung der

      Staatsbürgerschaft in Österreich einen Zweitwohnsitz besessen?

 

11. Wenn ja, in welchem Bundesland und an welcher Adresse?

 

12. Wurde das zuständige Bundesland zu einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert?

      Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme? Wenn nein, warum nicht?

 

13. Wurde in diesem Fall von politischer, wirtschaftlicher oder von welcher Seite auch immer

      interveniert?

 

14. Wenn ja, von welchen Personen, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Begründungen und

      bei wem?

 

15. Wurde auch seitens des Wirtschaftsministers Hannes Farnleitner und/oder von seinem

      Vorgänger Minister Ditz interveniert? Wenn ja, wann und in welcher Form?

 

16. Welche Vertreter der ,,Salzburger Festspiele“ haben bei wem interveniert?

 

17. Werden Sie im Falle von schriftlichen Interventionen den Schriftverkehr den anfragenden

      Abgeordneten zur Kenntnis bringen bzw. im Falle von mündlichen Interventionen

      entsprechende Aktenvermerke offenlegen?

 

18. Wie sehen Sie den Umstand, daß zwei Personen bereits nach 3 Jahren Österreicher sind,

      wenn dies grundsätzlich erst nach 10 Jahren möglich ist?

 

19. Teilen Sie die Meinung von LHStv. Arno Gasteiger (siehe Salzburger Nachrichten vom

       26.2.1999), daß kein Zusammenhang zwischen der Verleihung der Staatsbürgerschaft und

      der „Spende“ vorliegt?

 

20. Sehen Sie die Leistung von „Sponsorzahlungen“ und den mehrmaligen Besuch der

      Salzburger Festspiele als ausreichende Begründung für die Verleihung der

      österreichischen Staatsbürgerschaft?

 

21. Wenn ja, in welcher Höhe müssen sich derartige Zahlungen bewegen, um relevant zu

      sein?

 

22. Gilt etwa die Regel: „Wer mehr zahlt, kommt schneller dran?“