6379/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Kurzmann

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend: Allogene Spende des Nabelschnurblutes (Cord Blood Sampling)  -

neue Aufgabe für den Gynäkologen?

 

Immer mehr Frauen fragen ihren Geburtshelfer vor der Entbindung, ob es sinnvoll wäre,

das Nabelschnurblut zu konservieren. Auch aus den Medien sind vermehrt Berichte

bekannt, denen zufolge bei schwer kranken Kindern unter bestimmten Bedingungen

mit einer Nabelschnurblut - Transplantation der gleiche therapeutische Erfolg erzielt

werden kann wie mit einer Knochenmark - Transplantation. Deswegen wird in den USA

und in einigen europäischen Staaten bereits derzeit der Versuch unternommen, eine

allogene Bank zu etablieren, auf die erkrankte Kinder Zugriff hätten, vor allem dann,

wenn kein Knochenmarkspender zur Verfügung steht.

 

Eine allogene Spende des Nabelschnurblutes wird von kompetenten

Transfusionsmedizinern, Hämatologen, Onkologen und Pädiatern begrüßt. Allerdings

wird der Gynäkologe - erklärt er der Frau die Sinnhaftigkeit einer

Nabelschnurblutspende - stereotyp mit der Frage bzw. dem Wunsch konfrontiert, daß

Nabelschnurblut für das eigene Kind zu konservieren. Während das allogene „Cord

Blood Sampling“ interdisziplinär akzeptiert ist, wird das autologe „Cord Blood

Sampling“ derzeit vielfach in Frage gestellt, obwohl der Wunsch schwangerer Frauen

danach kontinuierlich steigt.

 

Kritiker des autologen Verfahrens werfen ein, daß die Indikationsbreite für eine autologe

Nabelschnurtransfusion eng sei, daß bei vielen malignen Erkrankungen die Kraft - vs.

Host - Reaktion erwünscht und daß die Menge des Nabelschnurblutes begrenzt wäre.

Dem gegenüber sieht sich der Gynäkologe auch mit Einwänden zu diesen Argumenten

konfrontiert.

 

Neben der meist im Kindesalter auftretenden Malignome des Blutsystems wären auch

Immunerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen und vor allem andere Malignome, wie

z. B. das Mammakarzinom (Brustkrebs) nach einer Hochdosis - Chemotherapie, eine

Indikation für die Stammzelltherapie. Umbilikale Stammzellen wären den adulten

Stammzellen in vielerlei Weise überlegen. Gerade bei letztgenannten Indikationen wäre

die Kraft - vs. Host - Reaktion nicht erwünscht; weiters wäre die Expansion von

Stammzellen, z.B. im Bereich der dendritenhaltigen Zellen, schon so weit gediehen, daß

dies in Kürze auch klinisch genützt werden könnte. Damit wäre die Therapie von

Erwachsenen mit Umbilikalschnurblut quantitativ möglich.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1. Wird auch in Österreich der Versuch unternommen, eine allogene Bank für

    Nabelschnurblut zu etablieren, auf die erkrankte Kinder Zugriff hätten, vor allem

    dann, wenn kein Knochenmarkspender zur Verfügung steht?

2. Bestehen in Österreich, bestimmte Bedingungen denen zufolge bei schwer kranken

    Kindern mit einer Nabelschnurblut - Transplantation der gleiche therapeutische Erfolg

    erzielt werden kann wie mit einer Knochenmarks - Transplantation?

 

3. Wird seitens Ihres Ressorts das autologe ,,Cord Blood Sampling“ in Frage gestellt?

     Wenn ja, wieso? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Neben der meist im Kindesalter auftretenden Malignome des Blutsystems wären

    auch Immunerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen und vor allem andere

    Malignome, wie z. B. das Mammakarzinom (Brustkrebs) nach einer Hochdosis -

    Chemotherapie, eine Indikation für die Stammzelltherapie. Wird diese

    Stammzellentherapie in Österreich durchgeführt und von den Kassen übernommen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wieviele Fälle in Österreich wären von so einer Behandlung betroffen?