6379/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Kurzmann
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend: Allogene Spende des Nabelschnurblutes (Cord Blood Sampling) -
neue Aufgabe für den Gynäkologen?
Immer mehr Frauen fragen ihren Geburtshelfer vor der Entbindung, ob es sinnvoll wäre,
das Nabelschnurblut zu konservieren. Auch aus den Medien sind vermehrt Berichte
bekannt, denen zufolge bei schwer kranken Kindern unter bestimmten Bedingungen
mit einer Nabelschnurblut - Transplantation der gleiche therapeutische Erfolg erzielt
werden kann wie mit einer Knochenmark - Transplantation. Deswegen wird in den USA
und in einigen europäischen Staaten bereits derzeit der Versuch unternommen, eine
allogene Bank zu etablieren, auf die erkrankte Kinder Zugriff hätten, vor allem dann,
wenn kein Knochenmarkspender zur Verfügung steht.
Eine allogene Spende des Nabelschnurblutes wird von kompetenten
Transfusionsmedizinern, Hämatologen, Onkologen und Pädiatern begrüßt. Allerdings
wird der Gynäkologe - erklärt er der Frau die Sinnhaftigkeit einer
Nabelschnurblutspende - stereotyp mit der Frage bzw. dem Wunsch konfrontiert, daß
Nabelschnurblut für das eigene Kind zu konservieren. Während das allogene „Cord
Blood Sampling“ interdisziplinär akzeptiert ist, wird das autologe „Cord Blood
Sampling“ derzeit vielfach in Frage gestellt, obwohl der Wunsch schwangerer Frauen
danach kontinuierlich steigt.
Kritiker des autologen Verfahrens werfen ein, daß die Indikationsbreite für eine autologe
Nabelschnurtransfusion eng sei, daß bei vielen malignen Erkrankungen die Kraft - vs.
Host - Reaktion erwünscht und daß die Menge des Nabelschnurblutes begrenzt wäre.
Dem gegenüber sieht sich der Gynäkologe auch mit Einwänden zu diesen Argumenten
konfrontiert.
Neben der meist im Kindesalter auftretenden Malignome des Blutsystems wären auch
Immunerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen und vor allem andere Malignome, wie
z. B. das Mammakarzinom (Brustkrebs) nach einer Hochdosis - Chemotherapie, eine
Indikation für die Stammzelltherapie. Umbilikale Stammzellen wären den adulten
Stammzellen in vielerlei Weise überlegen. Gerade bei letztgenannten Indikationen wäre
die Kraft - vs. Host - Reaktion nicht erwünscht; weiters wäre die Expansion von
Stammzellen, z.B. im Bereich der dendritenhaltigen Zellen, schon so weit gediehen, daß
dies in Kürze auch klinisch genützt werden könnte. Damit wäre die Therapie von
Erwachsenen mit Umbilikalschnurblut quantitativ möglich.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
nachstehende
1. Wird auch in Österreich der Versuch unternommen, eine allogene Bank für
Nabelschnurblut zu etablieren, auf die erkrankte Kinder Zugriff hätten, vor allem
dann, wenn kein
Knochenmarkspender zur Verfügung steht?
2. Bestehen in Österreich, bestimmte Bedingungen denen zufolge bei schwer kranken
Kindern mit einer Nabelschnurblut - Transplantation der gleiche therapeutische Erfolg
erzielt werden kann wie mit einer Knochenmarks - Transplantation?
3. Wird seitens Ihres Ressorts das autologe ,,Cord Blood Sampling“ in Frage gestellt?
Wenn ja, wieso? Wenn nein, warum nicht?
4. Neben der meist im Kindesalter auftretenden Malignome des Blutsystems wären
auch Immunerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen und vor allem andere
Malignome, wie z. B. das Mammakarzinom (Brustkrebs) nach einer Hochdosis -
Chemotherapie, eine Indikation für die Stammzelltherapie. Wird diese
Stammzellentherapie in Österreich durchgeführt und von den Kassen übernommen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Wieviele Fälle in Österreich wären von so einer Behandlung betroffen?