638/J

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend verpflichtende Einführung von Wärmepässen für Gebäude gemäß

EU-Richtlinie 1993/76/EWG

 

 

Die EU-Richlinie 1993/76/EWG schreibt die verbindliche Festschreibung energierelevanter Kenngrößen von Gebäuden in einem Wärmepaß vor.  Obwohl Österreich bekanntlich seit 1. Jänner 1995 Mitglieder der Europäischen Union ist und spätestens seit 12.  Juni 1994 be­kannt sein sollte, daß Österreich der EU beitreten wird und damit EU-Recht zu übernehmen hat, wurde die entsprechende Richtlinie immer noch nicht umgesetzt.

 

Möglichkeiten dazu hätten ausreichend bestanden: So wurde etwa im Februar 1995 eine Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie abgeschlossen, die neue - wenn auch wenig ambitionierte - Mindeststandards für die thermische Qualität von Gebäuden vorsah.  Im Zuge dieser Art. 15a B-VG Vereinba­rung wäre es wohl naheliegend gewesen, die EU-Richtlinie 1993/76/EWG umzusetzen und die verpflichtende Einführung von Wärmepässen zur Ausweisung der thermischen Qualität von Gebäuden vorzuschreiben.

 

Nachdem dies nicht erfolgt ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini­ster für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche

 

ANFRAGE:

 

1.       Warum wurde im Rahmen der Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie aus dem Februar 1995 die ver­pflichtende Einführung eines Wärmepasses nicht vorgeschrieben?

 

2.       Wie beurteilen Sie den Umstand, daß Österreich die EU-Richtlinie 1993/76/@G noch immer nicht umgesetzt hat?

 

3.       Stehen Sie derzeit in Verhandlungen mit den Ländern, um eine weitere, ergänzende Art. 15a B-VG Vereinbarung mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung von Wär­mepässen abzuschließen?  Wenn ja, mit welchem Erfolg?  Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Länder im Zuge der anstehenden Novellierungen der jeweiligen Bauordnungen bzw.  Bautechnikverordnungen zur Vorschrei­bung eines Wärmepasses zu bewegen?

 

5.    Haben Sie die Länder darauf hingewiesen, daß im Hinblick auf die Einführung eines Wärmepasses einschlägige EU-Rechtsvorschriften bestehen, die Österreich längst um­setzen hätte müssen?  Wenn nein, warum nicht?  Wenn ja, mit welchem Erfolg?

 

6.    Liegen Ihnen Zusagen seitens der Länder vor, die Vorschreibung eines Wärmepasses in der jeweiligen Bauordnung bzw.  Bautechnikverordnung rasch nachzuholen? 

Wenn ja, in welchen Ländern und bis zum welchen Zeitpunkt?