6386/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Frequenznutzungsplan
Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat durch Verordnung
(Frequenznutzungsplan) die drahtlosen terrestrischen Übertragungskapazitäten nach
Frequenz und Standort dem österreichischen Rundfunk, den im Rahmen der
Grundversorgung gemäß § 2b des Regionalradiogesetzes, BGBl 506/1993, idF des
Bundesgesetzes, BGBl II 41/1997 zu erteilen und weiteren Sendelizenzen für regionalen
und lokalen Hörfunk nach den Grundsätzen des § 2 Abs 1 iVm § 2c zuzuordnen (§ 2
Abs 2 RRG).
Die Privatrundfunkbehörde hat gemäß § 2c Ihrem Ministerium bereits Ende März einen
Vorschlag für die Planung übermittelt. Trotzdem wurde von Ihnen bis heute noch keine
Verordnung betreffend den Frequenznutzungsplan (§ 2 Abs 2 RRG) erlassen, obwohl
ursprünglich im Gesetz dafür eine Frist von zwei Jahren (bis 1. 5. 1999) vorgesehen war.
Der Frequenznutzungsplan bildet für die Privatrundfunkbehörde die Voraussetzung,
bestehenden LizenznehmerInnen die Zulassung für weitere Versorgungsgebiete bzw
neuen BewerberInnen weitere Privatradiolizenzen zu erteilen. Die Nichterlassung eines
Frequenznutzungsplanes bedeutet somit eine Behinderung der Weiterentwicklung auf
dem Privatradiosektor.
Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende
ANFRAGE:
1. Was sind die konkreten Gründe, dass bis heute noch keine Verordnung gemäß § 2
Abs 2 RRG betreffend einen Frequenznutzungsplan von Ihnen erlassen wurde?
2. Bis wann ist mit einer Frequenznutzungsplanverordnung im Sinne des § 2 Abs 2
RRG zu rechnen?