6386/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Frequenznutzungsplan

 

 

 

 

 

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat durch Verordnung

(Frequenznutzungsplan) die drahtlosen terrestrischen Übertragungskapazitäten nach

Frequenz und Standort dem österreichischen Rundfunk, den im Rahmen der

Grundversorgung gemäß § 2b des Regionalradiogesetzes, BGBl 506/1993, idF des

Bundesgesetzes, BGBl II 41/1997 zu erteilen und weiteren Sendelizenzen für regionalen

und lokalen Hörfunk nach den Grundsätzen des § 2 Abs 1 iVm § 2c zuzuordnen (§ 2

Abs 2 RRG).

 

Die Privatrundfunkbehörde hat gemäß § 2c Ihrem Ministerium bereits Ende März einen

Vorschlag für die Planung übermittelt. Trotzdem wurde von Ihnen bis heute noch keine

Verordnung betreffend den Frequenznutzungsplan (§ 2 Abs 2 RRG) erlassen, obwohl

ursprünglich im Gesetz dafür eine Frist von zwei Jahren (bis 1. 5. 1999) vorgesehen war.

Der Frequenznutzungsplan bildet für die Privatrundfunkbehörde die Voraussetzung,

bestehenden LizenznehmerInnen die Zulassung für weitere Versorgungsgebiete bzw

neuen BewerberInnen weitere Privatradiolizenzen zu erteilen. Die Nichterlassung eines

Frequenznutzungsplanes bedeutet somit eine Behinderung der Weiterentwicklung auf

dem Privatradiosektor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Was sind die konkreten Gründe, dass bis heute noch keine Verordnung gemäß § 2

    Abs 2 RRG betreffend einen Frequenznutzungsplan von Ihnen erlassen wurde?

 

2. Bis wann ist mit einer Frequenznutzungsplanverordnung im Sinne des § 2 Abs 2

    RRG zu rechnen?