6387/J XX.GP
der Abgeordneten MMag Dr. Madeleine Petrovic, Mag Terezija Stoisits, Freundinnen
und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Übergriffe der Polizei und Gendarmerie (Statistik 1998)
"In Ihrem Bericht von 1990 hat amnesty interantional darauf verwiesen, daß sich von
den 128 der Organisation zur Kenntnis gebrachten Vorfällen von Mißhandlungen 106
innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Festnahme ereignet haben. Trotz der
eingeleiteten Reformen hat sich an dieser situation nichts geändert. Von den 48 seit
Veröffentlichung des Berichts von 1990 bekanntgewordenen Vorfällen, sollen 36 aus
den ersten 48 Stunden der Haft datieren. Es wurden regelmäßig übereinstimmende
Berichte bekannt, die von Mißhandlungen im Gewahrsam der Polizei sprachen. Einige
der beschriebenen Vorfälle waren derart schwerwiegend, daß sie als Folterhandlungen
zu qualifizieren waren..."
Diese Feststellung wird von der internationalen Menschenrechtsorganisation amnesty
international seit Jahren ständig wiederholt. Zuletzt hat auch das Komitee zur
Vermeidung von Folter und unmenschlicher Behandlung einen umfangreichen Bericht
über Mißstände präsentiert.
Neben amnesty international, der Volksanwaltschaft und dem Europarat hat 1991
bereits die UNO - Menschenrechtsorganisation Fehlverhalten von
Sicherheitswachebeamten kritisiert.
Den Polizeiverantwortlichen ist es bis dato nicht gelungen, diesen unbefriedigenden
Zustand abzustellen. Die unterzeichneten Abgeordneten vermissen nach wie vor:
* die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen im polizeilichen
Dienst;
* die Schaffung einer unabhängigen Kommission, die Übergriffe der Polizei
untersucht;
* die grundlegende Änderung der Aus- und Fortbildung;
* die Beiziehung einer Vertrauensperson unmittelbar nach der Festnahme;
* die routinemäßigen Aufzeichnungen von Vernehmungen mittels Tonband oder
Video;
* sowie die routinemäßige ärztliche Untersuchung eines Häftlings von einem Arzt
seines Wunsches unmittelbar nach seiner Festnahme wie auch unmittelbar vor
seiner Freilassung oder seiner
Überstellung an das Gericht.
Die unterzeichneten Abgeordneten halten ein entschlosseneres Vorgehen, als das bisher
der Fall war, für notwendig und auch erfolgversprechend.
Solange Kontrolleinrichtungen nicht in ausreichendem Maße geschaffen werden,
solange der jährliche Sicherheitsbericht nicht auch regelmäßig Aufschluß über den
Bereich der Polizeigewalt gibt, ist die konsequente Weiterverfolgung von Einzelfällen
im Wege der parlamentarischen Anfrage das einzige Mittel, beharrlich auf die
Schwachpunkte in Sicherheitsverwaltung und Justiz hinzuweisen, die den „schwarzen
Schafen in Uniform“ erst die Möglichkeit für ihre Übergriffe bieten.
Um den Bemühungen zur Bekämpfung von Polizeigewalt auch weiterhin Nachdruck zu
verleihen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. In wievielen Fällen wurde 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden
Beschwerden wegen unzulässiger Gewaltausübung im Dienst geführt (gegliedert
nach Behörden bzw. im Bereich der BPO Wien, gegliedert nach Kommissariaten
und dem Wiener - und niederösterreichischen Sicherheitsbüro)?
2. In wievielen Fällen wurden 1998 gegen Beamte von Sicherheitsbehörden wegen
unzulässiger Gewaltanwendung im Dienst (insbesondere §§ 83 f, 105, 107, 302
StGB) Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht erstattet (gegliedert nach
Behörden bzw. im Bereich der BPO Wien gegliedert nach Kommissariaten und
dem Wiener - und niederösterreichischen Sicherheitsbüro)?
3. a) In wievielen der unter Punkt 2 genannten Fälle erfolgte eine Verurteilung der
Beamten zu welchen Strafen und wegen welcher Delikte?
b) Welche dienstrechtlichen Folgen hatten die Verurteilungen?
c) Halten Sie die dienstrechtlichen Konsequenzen für ausreichend?
4. a) Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Beamte der
Sicherheitsbehörden im Jahre 1998 insgesamt eingeleitet und mit welchem
Ergebnis endeten diese Disziplinarverfahren?
b) Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden gegen Beamte der
Sicherheitsbehörde wegen Beschwerden über unzulässige Gewaltausübung
im Dienst eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten diese
Disziplinarverfahren?
c) Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamte der Sicherheitsbehörden
wurden wegen Beschwerden gemäß § 88 Abs 1 SPG eingeleitet und mit
welchem Ergebnis endeten die Disziplinarverfahren?
d) Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamte der Sicherheitsbehörden
wurden wegen Beschwerden gemäß § 88 Abs 2 SPG eingeleitet und mit
welchem Ergebnis endeten die Disziplinarverfahren?
e) Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamte von Sicherheitsbehörden
wurden wegen Beschwerde betreffend die Verletzung von Richtlinien für das
Einschreiten (§ 89 SPG) eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten die
Disziplinarverfahren?
f) Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamten von
Sicherheitsbehörden wurden wegen Beschwerden über die Verletzung der
Bestimmungen über den Datenschutz eingeleitet und mit welchem Ergebnis
endeten diese Disziplinarverfahren?
5. a) In wievielen Fällen wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang
mit der Erstattung der Anzeige strafrechtliche Schritte eingeleitet (etwa wegen
297 StGB "Verleumdung" und anderer Delikte)?
b) In wievielen Fällen wurden gegen Zeugen strafrechtliche Schritte (etwa
wegen § 297 StGB, Verleumdung und andere Delikte) eingeleitet?
c) Wie endeten diese Verfahren?
6. a) In wievielen Fällen wurde in Zusammenhang mit dem Vorfall gegen die
Betroffene bzw. den Betroffenen ein Verfahren wegen 269 StGB
(Widerstand gegen die Staatsgewalt) eingeleitet?
b) Wie endeten diese Verfahren?
7. Sind Sie bereit, diese unter Punkt 1 bis 6 genannten Angaben im jährlichen
Sicherheitsbericht aufzunehmen?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wieviele Beschwerden wurden im Jahr 1998 gemäß § 88 Abs 1 SPG erhoben?
10. Wieviele Beschwerden wurden im Jahr 1998 gemäß § 88 Abs 2 SPG erhoben?
11. Wieviele Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten
(§ 89 SPC) wurden im Jahr 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden erhoben?
12. Wieviele Beschwerden wegen Verletzung der Bestimmungen über den
Datenschutz wurden im Jahre 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden
erhoben?
13. In wievielen dieser Fälle (Fragen 9 bis 12) wurde den Beschwerdeführern Recht
gegeben?