6387/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten MMag Dr. Madeleine Petrovic, Mag Terezija Stoisits, Freundinnen

und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Übergriffe der Polizei und Gendarmerie (Statistik 1998)

 

"In Ihrem Bericht von 1990 hat amnesty interantional darauf verwiesen, daß sich von

den 128 der Organisation zur Kenntnis gebrachten Vorfällen von Mißhandlungen 106

innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Festnahme ereignet haben. Trotz der

eingeleiteten Reformen hat sich an dieser situation nichts geändert. Von den 48 seit

Veröffentlichung des Berichts von 1990 bekanntgewordenen Vorfällen, sollen 36 aus

den ersten 48 Stunden der Haft datieren. Es wurden regelmäßig übereinstimmende

Berichte bekannt, die von Mißhandlungen im Gewahrsam der Polizei sprachen. Einige

der beschriebenen Vorfälle waren derart schwerwiegend, daß sie als Folterhandlungen

zu qualifizieren waren..."

 

Diese Feststellung wird von der internationalen Menschenrechtsorganisation amnesty

international seit Jahren ständig wiederholt. Zuletzt hat auch das Komitee zur

Vermeidung von Folter und unmenschlicher Behandlung einen umfangreichen Bericht

über Mißstände präsentiert.

 

Neben amnesty international, der Volksanwaltschaft und dem Europarat hat 1991

bereits die UNO - Menschenrechtsorganisation Fehlverhalten von

Sicherheitswachebeamten kritisiert.

 

Den Polizeiverantwortlichen ist es bis dato nicht gelungen, diesen unbefriedigenden

Zustand abzustellen. Die unterzeichneten Abgeordneten vermissen nach wie vor:

 

* die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen im polizeilichen

   Dienst;

* die Schaffung einer unabhängigen Kommission, die Übergriffe der Polizei

   untersucht;

* die grundlegende Änderung der Aus- und Fortbildung;

* die Beiziehung einer Vertrauensperson unmittelbar nach der Festnahme;

* die routinemäßigen Aufzeichnungen von Vernehmungen mittels Tonband oder

   Video;

* sowie die routinemäßige ärztliche Untersuchung eines Häftlings von einem Arzt

   seines Wunsches unmittelbar nach seiner Festnahme wie auch unmittelbar vor

   seiner Freilassung oder seiner Überstellung an das Gericht.

Die unterzeichneten Abgeordneten halten ein entschlosseneres Vorgehen, als das bisher

der Fall war, für notwendig und auch erfolgversprechend.

 

Solange Kontrolleinrichtungen nicht in ausreichendem Maße geschaffen werden,

solange der jährliche Sicherheitsbericht nicht auch regelmäßig Aufschluß über den

Bereich der Polizeigewalt gibt, ist die konsequente Weiterverfolgung von Einzelfällen

im Wege der parlamentarischen Anfrage das einzige Mittel, beharrlich auf die

Schwachpunkte in Sicherheitsverwaltung und Justiz hinzuweisen, die den „schwarzen

Schafen in Uniform“ erst die Möglichkeit für ihre Übergriffe bieten.

 

Um den Bemühungen zur Bekämpfung von Polizeigewalt auch weiterhin Nachdruck zu

verleihen, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

1. In wievielen Fällen wurde 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden

    Beschwerden wegen unzulässiger Gewaltausübung im Dienst geführt (gegliedert

    nach Behörden bzw. im Bereich der BPO Wien, gegliedert nach Kommissariaten

    und dem Wiener - und niederösterreichischen Sicherheitsbüro)?

 

2. In wievielen Fällen wurden 1998 gegen Beamte von Sicherheitsbehörden wegen

    unzulässiger Gewaltanwendung im Dienst (insbesondere §§ 83 f, 105, 107, 302

    StGB) Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht erstattet (gegliedert nach

    Behörden bzw. im Bereich der BPO Wien gegliedert nach Kommissariaten und

    dem Wiener - und niederösterreichischen Sicherheitsbüro)?

 

3. a)    In wievielen der unter Punkt 2 genannten Fälle erfolgte eine Verurteilung der

           Beamten zu welchen Strafen und wegen welcher Delikte?

 

    b)   Welche dienstrechtlichen Folgen hatten die Verurteilungen?

 

    c)    Halten Sie die dienstrechtlichen Konsequenzen für ausreichend?

 

4. a)    Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Beamte der

           Sicherheitsbehörden im Jahre 1998 insgesamt eingeleitet und mit welchem

           Ergebnis endeten diese Disziplinarverfahren?

 

    b)   Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden gegen Beamte der

           Sicherheitsbehörde wegen Beschwerden über unzulässige Gewaltausübung

           im Dienst eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten diese

           Disziplinarverfahren?

 

    c)    Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamte der Sicherheitsbehörden

           wurden wegen Beschwerden gemäß § 88 Abs 1 SPG eingeleitet und mit

           welchem Ergebnis endeten die Disziplinarverfahren?

      d)    Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamte der Sicherheitsbehörden

              wurden wegen Beschwerden gemäß § 88 Abs 2 SPG eingeleitet und mit

              welchem Ergebnis endeten die Disziplinarverfahren?

 

      e)     Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamte von Sicherheitsbehörden

              wurden wegen Beschwerde betreffend die Verletzung von Richtlinien für das

              Einschreiten (§ 89 SPG) eingeleitet und mit welchem Ergebnis endeten die

              Disziplinarverfahren?

 

      f)     Wieviele dieser Disziplinarverfahren gegen Beamten von

              Sicherheitsbehörden wurden wegen Beschwerden über die Verletzung der

              Bestimmungen über den Datenschutz eingeleitet und mit welchem Ergebnis

              endeten diese Disziplinarverfahren?

 

5.   a)     In wievielen Fällen wurden gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang

              mit der Erstattung der Anzeige strafrechtliche Schritte eingeleitet (etwa wegen

              297 StGB "Verleumdung" und anderer Delikte)?

 

      b)    In wievielen Fällen wurden gegen Zeugen strafrechtliche Schritte (etwa

              wegen § 297 StGB, Verleumdung und andere Delikte) eingeleitet?

 

      c)    Wie endeten diese Verfahren?

 

6.   a)    In wievielen Fällen wurde in Zusammenhang mit dem Vorfall gegen die

             Betroffene bzw. den Betroffenen ein Verfahren wegen 269 StGB

             (Widerstand gegen die Staatsgewalt) eingeleitet?

 

      b)    Wie endeten diese Verfahren?

 

7.   Sind Sie bereit, diese unter Punkt 1 bis 6 genannten Angaben im jährlichen

      Sicherheitsbericht aufzunehmen?

 

8.   Wenn nein, warum nicht?

 

9.   Wieviele Beschwerden wurden im Jahr 1998 gemäß § 88 Abs 1 SPG erhoben?

 

10. Wieviele Beschwerden wurden im Jahr 1998 gemäß § 88 Abs 2 SPG erhoben?

 

11. Wieviele Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten

      (§ 89 SPC) wurden im Jahr 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden erhoben?

 

12. Wieviele Beschwerden wegen Verletzung der Bestimmungen über den

      Datenschutz wurden im Jahre 1998 gegen Beamte der Sicherheitsbehörden

      erhoben?

 

13. In wievielen dieser Fälle (Fragen 9 bis 12) wurde den Beschwerdeführern Recht

      gegeben?