6389/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend wissenschaftliche Unhaltbarkeit der tierexperimentiellen Prüfung auf anomale

Toxizität für Impfstoffe, Sera und Immunglobuline

 

 

 

Eine Studie des Paul - Ehrlich - Institutes (Deutschland, Langen) kommt unter anderem zu

folgendem Ergebnis: ... „Es wurden außerdem hochsignifikante Unterschiede zwischen

Herstellern und Paul - Ehrlich - Institut (PEI) bezüglich der Häufigkeit auffälliger

Testergebnisse bei der Testung gleicher Produktchargen gefunden. Auffällige

Testergebnisse konnten in keinem Fall auf die unzureichende Qualität einer

Produktcharge zurückgeführt werden. Umgekehrt wurde keine in der Praxis

unverträgliche Impfstoffcharge vorher durch den Test für anomale Toxizität (ATT)

identifiziert: Der Test ist deshalb als Prädiktor für qualitativ minderwertige

Chargen ungeeignet.“ ... „Somit gab es im Erfassungszeitraum weder eine

Zurückhaltung einer Charge durch einen Impfstoffhersteller noch eine Zurückweisung

seitens der Behörde.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Ist Ihnen die Studie des PEI (Krämer et al.) bekannt und welche Schlüsse ziehen

    Sie daraus?

 

2. Wieviele a) Zurückhaltungen von Chargen oder b) Zurückweisungen seitens der

    Behörde fanden bei Impfstoffen für den österreichischen Markt auf Grund von

    tierexperimentiellen Prüfungen auf anomale Toxizität in den letzten 5 Jahren

    statt? (Bitte die einzelnen Jahre getrennt darstellen.)

 

3. Wie sehen Sie die Ergebnisse der Studie des PEI im Lichte der österreichischen

    Erfahrungen?

4. Wieviele Beschwerden bzw. Klagen bzw. Beanstandungen gab es in den letzten 5

    Jahren wegen des Auftretens unerwünschter Nebenwirkungen nach der

    Verabreichung von Impfstoffen, Sera bzw. Immunblobulinen an Menschen?

 

5. Wieviele Verfahren nach dem Impfschadensgesetz wurden abgewickelt?

 

6. Ist Ihnen bekannt, daß die Hersteller andere Methoden zur Prozeß - bzw. Qualitäts -

    und Chargenkontrolle bevorzugen, jedoch durch österreichische und europäische

    Vorschriften genötigt sind, wissenschaftlich nicht valide Tierversuche

    durchzuführen? Welche Schlußfolgerungen ziehen Sie daraus?

 

7. Werden Sie im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsminister eine Verordnung

    entwerfen, wonach die offensichtlich nicht aussagekräftige Testung der anomalen

    Toxizität an Tieren als wissenschaftlich obsolet verboten wird? (§ 3 Abs. 4

    TierversuchsG. 1988) Wenn ja, wann ist mit einem derartigen Entwurf zu

    rechnen? Wenn nein, warum nicht?