6389/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend wissenschaftliche Unhaltbarkeit der tierexperimentiellen Prüfung auf anomale
Toxizität für Impfstoffe, Sera und Immunglobuline
Eine Studie des Paul - Ehrlich - Institutes (Deutschland, Langen) kommt unter anderem zu
folgendem Ergebnis: ... „Es wurden außerdem hochsignifikante Unterschiede zwischen
Herstellern und Paul - Ehrlich - Institut (PEI) bezüglich der Häufigkeit auffälliger
Testergebnisse bei der Testung gleicher Produktchargen gefunden. Auffällige
Testergebnisse konnten in keinem Fall auf die unzureichende Qualität einer
Produktcharge zurückgeführt werden. Umgekehrt wurde keine in der Praxis
unverträgliche Impfstoffcharge vorher durch den Test für anomale Toxizität (ATT)
identifiziert: Der Test ist deshalb als Prädiktor für qualitativ minderwertige
Chargen ungeeignet.“ ... „Somit gab es im Erfassungszeitraum weder eine
Zurückhaltung einer Charge durch einen Impfstoffhersteller noch eine Zurückweisung
seitens der Behörde.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen die Studie des PEI (Krämer et al.) bekannt und welche Schlüsse ziehen
Sie daraus?
2. Wieviele a) Zurückhaltungen von Chargen oder b) Zurückweisungen seitens der
Behörde fanden bei Impfstoffen für den österreichischen Markt auf Grund von
tierexperimentiellen Prüfungen auf anomale Toxizität in den letzten 5 Jahren
statt? (Bitte die einzelnen Jahre getrennt darstellen.)
3. Wie sehen Sie die Ergebnisse der Studie des PEI im Lichte der österreichischen
Erfahrungen?
4. Wieviele Beschwerden bzw. Klagen bzw. Beanstandungen gab es in den letzten 5
Jahren wegen des Auftretens unerwünschter Nebenwirkungen nach der
Verabreichung von Impfstoffen, Sera bzw. Immunblobulinen an Menschen?
5. Wieviele Verfahren nach dem Impfschadensgesetz wurden abgewickelt?
6. Ist Ihnen bekannt, daß die Hersteller andere Methoden zur Prozeß - bzw. Qualitäts -
und Chargenkontrolle bevorzugen, jedoch durch österreichische und europäische
Vorschriften genötigt sind, wissenschaftlich nicht valide Tierversuche
durchzuführen? Welche Schlußfolgerungen ziehen Sie daraus?
7. Werden Sie im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsminister eine Verordnung
entwerfen, wonach die offensichtlich nicht aussagekräftige Testung der anomalen
Toxizität an Tieren als wissenschaftlich obsolet verboten wird? (§ 3 Abs. 4
TierversuchsG. 1988) Wenn ja, wann ist mit einem derartigen Entwurf zu
rechnen? Wenn nein, warum nicht?