640/J

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Barmüller

unterstützt durch weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend "berufliche Zukunftsaussichten für spezialisierte Fachkräfte

im Umweltbereich

 

 

Im Bereich der Abfall- und Abwasserbewirtschaftung gibt es seit 1992 den Lehrberuf des Entsorgungs- und Recyclingtechnikers, der sowohl mittels einer dreijährigen Lehre als auch durch ein 18-monatiges Umschulungsprogramm erlernt werden kann.  Die Ausbildung umfaßt die Fachgebiete Kompostierung, Problemstoffunterscheidung, Abwasserbehandlung, eine Schlüsselprüfung für den kommunalen Bereich und die Ausbildung zum Abfallbeauftragten.  Entgegen der wachsenden Bedeutung der Abfallwirtschaft und auch entgegen der Information für Arbeitsuchende, sich in diesem "Zukunftsberuf“ ausbilden zu lassen, scheint ein tatsächliches Arbeitsange­bot für ausgebildete "Entsorgungs- und Recyclingtechniker" kaum vorhanden zu sein.  Auch sind nicht alle Stellen des Arbeitsmarktservice über dieses Berufsbild informiert.  Gerade im Hinblick auf Fachkräfte, die sich für diesen Beruf umschulen ließen, ergeben sich daraus grundlegende existentielle Probleme.  Weiters fallen durch die Ausbildung hohe Kosten für die öffentliche Hand an, die offensichtlich weder in zielgerichteter Form für die einschlägigen Unternehmen noch für die Ausgebildeten zu verantworten sind.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesmini­ster für Arbeit und Soziales folgende schriftliche Anfrage:

 

 

 

Anfrage

 

1.       In welchen und wievielen Unternehmen können im abfallwirtschaftlichen Bereich Ihrer Meinung nach "Entsorgungs- und Recyclingtechniker" sinnvoll eingesetzt werden?

 

2.       Wie sehen die konkreten Tätigkeiten dieser Fachkräfte in den erwähnten Unternehmen aus?

 

 

3.       Wieviele Fachkräfte wurden in diesem Beruf seit 1992 ausgebildet (Lehrlinge und Umgeschulte) und wieviele davon sind heute tatsächlich in einschlägi­gen Unternehmen tätig?

 

 

4.       Welche Auswirkungen hat die Deponieverordnung BGBl.  Nr. 16411996 auf Ausbildung und Zukunftschancen für den "Entsorgungs- und Recycling­techniker"?

 

5.       Warum reicht laut § 25 Abs. 2 der Deponieverordung der erfolgreiche Ab­schluß der Lehrabschlußprüfung für den "Entsorgungs- und Recycling­techniker" (plus der obligatorischen zweijährigen Berufspraxis) nicht aus, eine leitende Position (hier Leiter bzw.  Stv.  Leiter der Eingangskontrolle) auf einer Reststoff- oder Massenabfalldeponie einzunehmen?

 

6.       Sind andere spezifische Ausbildungen im Umweltbereich, z.B. die des Klärwärters,

- sinnvolle Ergänzungen

- konkurrierende Ausbildungen

- oder notwendige zusätzliche Qualifikation

zu diesem Fachberuf?

 

 

7.       Welche Organisationen und Institutionen waren maßgeblich an der Entwick­lung dieses Berufsbildes beteiligt und was wird von diesen Stellen für den Einsatz von Entsorgungs- und Recyclingtechnikern unternommen?

 

 

8.       Gibt es von Ihrer Seite Initiativen, Arbeitsplätze für diese Fachkräfte im Umweltbereich zu schaffen?  Wenn ja, seit wann und mit weichem konkreten Ergebnis?