6403/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Höbinger - Lehrer, Jung, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Freipressungen aus der Schubhaft
"Da die Zahl jener, die sich durch Hungerstreik aus der Schubhaft freipreßten und
insofern die Regelungen der Schubhaft mißbräuchlich nutzten, nicht abgenommen hat,
sind legistische und organisatorische Maßnahmen notwendig, die einen unverzüglichen
Verfahrensabschluß in Hungerstreikfällen ermöglichen.“, so heißt es in einem internen
Papier des Innenministeriums, laut NEWS 19/1999.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
A n f r a g e:
1. Wieviele Schubhäftlinge haben sich im vergangenen Jahr und 1999 in den einzelnen
Bundesländern mittels Hungerstreik freigepreßt bzw. mußten wegen Haftunfähigkeit
entlassen werden (auch im Verhältnis zu den überhaupt sich in dieser Zeit in
Schubhaft befindlichen Personen)?
2. Wie vielen Fremden, die infolge eines Hungerstreiks aus der Schubhaft entlassen
wurden, wurde von karitativen Organisationen 1998 und 1999 Hilfestellung geleistet
und gegen wie viele dieser Fremden, die nicht freiwillig ausgereist sind und daher
weiterhin im Bundesgebiet angetroffen wurden, mußten 1998 und 1999 neuerlich
fremdengesetzliche Zwangsmaßnahmen gesetzt werden?
3. Wie hoch beziffern Sie den jährlichen Fahndungsaufwand nach wegen Hungerstreik
entlassenen untergetauchten Schubhäftlingen?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Entlassung hungerstreikender
Schubhäftlinge?
5. In der Anfragebeantwortung 3878/AB kündigten Sie ein Bündel von Maßnahmen an,
um dem Problem des Hungerstreiks entgegenzuwirken (z.B. Novelle der
Polizeigefangenenhaus - Hausordnung). Welche konkreten Maßnahmen sind bisher
tatsächlich gesetzt worden und wie kann dieses Maßnahmenpaket bezüglich seiner
Wirksamkeit beurteilt werden?
6. Welche weiteren konkreten (legistischen und/oder organisatorischen) Schritte werden
Sie einleiten, um dem nach
wie vor bestehenden Problem des Hungerstreiks oder der
anderwertigen Selbstbeschädigung von Schubhäftlingen zum Zwecke der
„Freipressung“ aus der Schubhaft entgegenzuwirken?
7. Halten Sie eine dem § 69 StVG nachgebildete Bestimmung als Mittel gegen den
Hungerstreik für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie könnte eine solche Bestimmung Ihren Vorstellungen nach im Konkreten
aussehen?
8. Wurden Ihre Überlegungen, einzelne Schubhaftzellen versuchsweise mit
abwaschbaren Wandtafeln auszustatten, um den unerwünschten Informationsfluß
zwischen Schubhäftlingen zu vermeiden, in die Tat umgesetzt? Wenn ja, wo und mit
welchem Ergebnis?