6403/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Dr. Höbinger - Lehrer, Jung, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Freipressungen aus der Schubhaft

 

"Da die Zahl jener, die sich durch Hungerstreik aus der Schubhaft freipreßten und

insofern die Regelungen der Schubhaft mißbräuchlich nutzten, nicht abgenommen hat,

sind legistische und organisatorische Maßnahmen notwendig, die einen unverzüglichen

Verfahrensabschluß in Hungerstreikfällen ermöglichen.“, so heißt es in einem internen

Papier des Innenministeriums, laut NEWS 19/1999.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

A n f r a g e:

 

1. Wieviele Schubhäftlinge haben sich im vergangenen Jahr und 1999 in den einzelnen

    Bundesländern mittels Hungerstreik freigepreßt bzw. mußten wegen Haftunfähigkeit

    entlassen werden (auch im Verhältnis zu den überhaupt sich in dieser Zeit in

    Schubhaft befindlichen Personen)?

 

2. Wie vielen Fremden, die infolge eines Hungerstreiks aus der Schubhaft entlassen

    wurden, wurde von karitativen Organisationen 1998 und 1999 Hilfestellung geleistet

    und gegen wie viele dieser Fremden, die nicht freiwillig ausgereist sind und daher

    weiterhin im Bundesgebiet angetroffen wurden, mußten 1998 und 1999 neuerlich

    fremdengesetzliche Zwangsmaßnahmen gesetzt werden?

 

3. Wie hoch beziffern Sie den jährlichen Fahndungsaufwand nach wegen Hungerstreik

    entlassenen untergetauchten Schubhäftlingen?

 

4. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Entlassung hungerstreikender

    Schubhäftlinge?

 

5. In der Anfragebeantwortung 3878/AB kündigten Sie ein Bündel von Maßnahmen an,

    um dem Problem des Hungerstreiks entgegenzuwirken (z.B. Novelle der

    Polizeigefangenenhaus - Hausordnung). Welche konkreten Maßnahmen sind bisher

    tatsächlich gesetzt worden und wie kann dieses Maßnahmenpaket bezüglich seiner

    Wirksamkeit beurteilt werden?

 

6. Welche weiteren konkreten (legistischen und/oder organisatorischen) Schritte werden

    Sie einleiten, um dem nach wie vor bestehenden Problem des Hungerstreiks oder der

    anderwertigen Selbstbeschädigung von Schubhäftlingen zum Zwecke der

    „Freipressung“ aus der Schubhaft entgegenzuwirken?

 

7. Halten Sie eine dem § 69 StVG nachgebildete Bestimmung als Mittel gegen den

    Hungerstreik für sinnvoll?

    Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ja, wie könnte eine solche Bestimmung Ihren Vorstellungen nach im Konkreten

    aussehen?

 

8. Wurden Ihre Überlegungen, einzelne Schubhaftzellen versuchsweise mit

    abwaschbaren Wandtafeln auszustatten, um den unerwünschten Informationsfluß

    zwischen Schubhäftlingen zu vermeiden, in die Tat umgesetzt? Wenn ja, wo und mit

    welchem Ergebnis?