6415/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Maßnahmen des Bundesministeriums für Justiz zur Durchführung der Diversion
Die Umsetzung der StPO - Novelle 1999 ("Di version" bzw. "Außergerichtlicher Tatausgleich
bei Erwachsenen") wird eine Reihe von Änderungen für den Justizbetrieb mit sich bringen,
insbesondere auch eine Verlagerung von Aufgaben, die bisher den Gerichten vorbehalten
waren zu den Staatsanwaltschaften. Nach Schätzungen werden ca. 1/3 der strafbaren
Handlungen durch diversionelle Maßnahmen zu erledigen sein. Personelle Mehrbelastungen
der Justiz wurden in der Öffentlichkeit einerseits mit personellen Umschichtungen sowie
andererseits mit nachstehenden Äußerungen im Vorblatt der Regierungsvorlage erklärt.
"Die für den Bereich der Kleinkriminalität vorgeschlagenen vereinfachten Verfahrensabläufe
werden eine insgesamt spürbare Verminderung des Aufwandes der Justizbehörden bewirken,
insbesondere durch eine geringere Inanspruchnahme der Gerichte; dem steht allerdings eine
stärkere Belastung der Staatsanwaltschaften (Bezirksanwälte) gegenüber, weil die
Diversionsmöglichkeiten vornehmlich von den Anklagebehörden wahrzunehmen sein
werden. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Staatsanwälte ihre
Aufsichtsfunktion gegenüber den Bezirksanwälten insbesondere in den ersten Jahren der
Neuregelung in stärkerem Maß wahrzunehmen haben werden, ist in diesem Zusammenhang
mit einem annähernden Ausgleich des Mehr - und des Minderaufwandes (Kostenneutralität)
zu rechnen, wobei längerfristig eher die Kostenminderungstendenzen überwiegen werden."
Dies wird allerdings von Staatsanwälten in Frage gestellt - eine effiziente Vollziehung der
Diversion könnte an der personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften scheitern.
Vor ähnlichen Problemen steht der Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit. So sind
die jährlichen Gesamtkosten für die Durchführung des (voll ausgebauten) Außergerichtlichen
Tatausgleichs im Bereich der Sozialarbeit mit 75 Millionen Schilling veranlagt (9.600 Fälle
mit Durchschnittskosten von öS 7.900 pro Fall). Alle Hochrechnungen weisen aber darauf
hin, dass diese vereinbarte Zahl
überschritten wird. Nach den Ausführungen im Vorblatt der
Regierungsvorlage wird das Inkrafttreten des damals vorliegenden Entwurfes am 1.1.2000
keine weiteren Kosten in diesem Zusammenhang verursachen. Diese Aussagen sind aber
absolut zu hinterfragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Vorsorge ist für diese Veränderungen im Justizbetrieb bislang getroffen worden
bzw. welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine effektive Umsetzung der
gesetzgeberischen Intentionen zu gewährleisten?
2. Ist eine ausreichende personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften beim
Kanzleipersonal, bei den Bezirksanwälten sowie insbesondere bei den Staatsanwälten
selbst gewährleistet?
3. Welche Anzahl an zusätzlichen Planstellen wird bei jeder dieser Berufsgruppen
erforderlich sein?
4. Welche Maßnahmen werden getroffen, wenn die vereinbarten 9.600 ATA - Fälle
überschritten werden?
5. Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung und Durchführung der Auflagen im
Sinne des § 90 d StPO sowie des im § 90 k Abs. 1 StPO getroffen?
6. Wann werden Sie die angekündigte Verordnung zur Schaffung von Rechtsgrundlagen
für die Festsetzung inhaltlicher Standards und einer entsprechenden Honorierung
forensisch - psychiatrischer Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen bei Sexual - und
Gewalttäter erlassen?
7. Welche sonstigen Maßnahmen (z.B. Erlässe) werden noch notwendig sein, um die
Durchführung des Außergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion) ab. 1.1.2000
sicherzustellen?