6415/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Jarolim

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Maßnahmen des Bundesministeriums für Justiz zur Durchführung der Diversion

 

 

 

Die Umsetzung der StPO - Novelle 1999 ("Di version" bzw. "Außergerichtlicher Tatausgleich

bei Erwachsenen") wird eine Reihe von Änderungen für den Justizbetrieb mit sich bringen,

insbesondere auch eine Verlagerung von Aufgaben, die bisher den Gerichten vorbehalten

waren zu den Staatsanwaltschaften. Nach Schätzungen werden ca. 1/3 der strafbaren

Handlungen durch diversionelle Maßnahmen zu erledigen sein. Personelle Mehrbelastungen

der Justiz wurden in der Öffentlichkeit einerseits mit personellen Umschichtungen sowie

andererseits mit nachstehenden Äußerungen im Vorblatt der Regierungsvorlage erklärt.

 

"Die für den Bereich der Kleinkriminalität vorgeschlagenen vereinfachten Verfahrensabläufe

werden eine insgesamt spürbare Verminderung des Aufwandes der Justizbehörden bewirken,

insbesondere durch eine geringere Inanspruchnahme der Gerichte; dem steht allerdings eine

stärkere Belastung der Staatsanwaltschaften (Bezirksanwälte) gegenüber, weil die

Diversionsmöglichkeiten vornehmlich von den Anklagebehörden wahrzunehmen sein

werden. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Staatsanwälte ihre

Aufsichtsfunktion gegenüber den Bezirksanwälten insbesondere in den ersten Jahren der

Neuregelung in stärkerem Maß wahrzunehmen haben werden, ist in diesem Zusammenhang

mit einem annähernden Ausgleich des Mehr - und des Minderaufwandes (Kostenneutralität)

zu rechnen, wobei längerfristig eher die Kostenminderungstendenzen überwiegen werden."

Dies wird allerdings von Staatsanwälten in Frage gestellt - eine effiziente Vollziehung der

Diversion könnte an der personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaften scheitern.

 

Vor ähnlichen Problemen steht der Verein für Bewährungshilfe und soziale Arbeit. So sind

die jährlichen Gesamtkosten für die Durchführung des (voll ausgebauten) Außergerichtlichen

Tatausgleichs im Bereich der Sozialarbeit mit 75 Millionen Schilling veranlagt (9.600 Fälle

mit Durchschnittskosten von öS 7.900 pro Fall). Alle Hochrechnungen weisen aber darauf

hin, dass diese vereinbarte Zahl überschritten wird. Nach den Ausführungen im Vorblatt der

Regierungsvorlage wird das Inkrafttreten des damals vorliegenden Entwurfes am 1.1.2000

keine weiteren Kosten in diesem Zusammenhang verursachen. Diese Aussagen sind aber

absolut zu hinterfragen.

 

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.     Welche Vorsorge ist für diese Veränderungen im Justizbetrieb bislang getroffen worden

        bzw. welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine effektive Umsetzung der

        gesetzgeberischen Intentionen zu gewährleisten?

 

2.     Ist eine ausreichende personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften beim

        Kanzleipersonal, bei den Bezirksanwälten sowie insbesondere bei den Staatsanwälten

        selbst gewährleistet?

 

3.     Welche Anzahl an zusätzlichen Planstellen wird bei jeder dieser Berufsgruppen

        erforderlich sein?

 

4.     Welche Maßnahmen werden getroffen, wenn die vereinbarten 9.600 ATA - Fälle

         überschritten werden?

 

5.     Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung und Durchführung der Auflagen im

        Sinne des § 90 d StPO sowie des im § 90 k Abs. 1 StPO getroffen?

 

6.     Wann werden Sie die angekündigte Verordnung zur Schaffung von Rechtsgrundlagen

        für die Festsetzung inhaltlicher Standards und einer entsprechenden Honorierung

        forensisch - psychiatrischer Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen bei Sexual - und

        Gewalttäter erlassen?

 

7.    Welche sonstigen Maßnahmen (z.B. Erlässe) werden noch notwendig sein, um die

       Durchführung des Außergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion) ab. 1.1.2000

       sicherzustellen?