6417/J XX.GP
der Abgeordneten Haller, Mag. Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend offene Fragen zum Schutz des Lebens
Ende Mai wurden die ersten Ergebnisse der probeweisen Verwendung des Medikaments
Mifegyne am Krankenhaus Korneuburg veröffentlicht (Standard, 21. Mai 1999). Neben
ersten Vergleichsmöglichkeiten der in Österreich neu angewandten mit den bisher
praktizierten Abtreibungsmethoden ist dieser Untersuchung auch zu entnehmen, daß
von den 109 Frauen, die zwischen 27. Jänner und 6. Mai 1999 eine Abtreibung mit dem
neuen Medikament vorgenommen haben und bereit waren, Angaben zu machen, 58
älter als 30 und nur acht Frauen jünger als 20 Jahre waren und 34 der betroffenen
Frauen bereits vorher mindestens eine Abtreibung hinter sich hatten. Aus dieser Alters -
übersicht, aber auch dem mit etwa 31 % doch sehr hohen Prozentsatz an Frauen, die
zumindest zwei Abtreibungen vornehmen ließen läßt sich einerseits erkennen, daß die
mangelnde Information und Erfahrung mit Verhütungsmöglichkeiten eine relativ geringe
Rolle bei Abtreibungen spielen dürfte und andererseits vermuten, daß Abtreibungen
zum Teil auch als Ersatz für bewußt unterlassene Verhütungsmaßnahmen betrachtet
werden und insofern nicht unbedingt aus einer Notlage heraus erfolgen.
Angesichts dessen, daß das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bis -
her - wie der Anfragebeantwortung 4681/AB zu entnehmen ist - praktisch über keine
brauchbaren Statistiken über die in Österreich durchgeführten Abtreibungen verfügt
und immer noch herzlich wenig geschieht, um unerwünschte Schwangerschaften zu
verhüten bzw. den Frauen die Entscheidung für das Kind zu erleichtern und damit die
sehr belastenden Abtreibungen zu vermeiden meinen die Anfragesteller, daß das Thema
auch angesichts der oben zitierten Zahlen nicht wieder für die nächsten Jahrzehnte ad
acta gelegt werden sollte; sie stellen daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Welchen konkreten Befürchtungen haben Sie als zuständige Bundesministerin,
wenn beispielsweise über Meldungen der Ärzte bei den Ärztekammern Angaben
über die Motive, die Anzahl und die Vorgeschichte von Abtreibungen (Gründe für
die unerwünschte Schwangerschaft) von der Österreichischen Ärztekammer ge -
sammelt und so anonymisiert an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales weitergegeben werden, daß eine Rekonstruktion des Einzelfalles
völlig unmöglich ist?
2. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die finanzielle Absicherung von Frauen so
verbessert wird, daß sich jede einzelne auch ohne Unterstützung eines Ehepart -
ners, Lebensgefährten oder der Familie ein unerwünschtes Kind „leisten“ kann
ohne durch Rückforderungen (etwa der Sozialhilfe) ihr künftiges Leben zu be -
lasten? Wenn ja, wo bestehen derzeit noch Lücken, in denen eine an diesem
Maßstab gemessene finanzielle Absicherung fehlt? Wenn nein, warum halten Sie
es
für zumutbar, daß Frauen durch mangelnde finanzielle
Unterstützung zu einer
unbestrittenermaßen sowohl gesundheitlich als auch psychisch belastenden Ab -
treibung gezwungen werden?
3. Wie wird derzeit kontrolliert, daß keine strafbaren Abtreibungen vorgenommen
werden?
4. Wieviele strafbare Abtreibungen wurden von den Gesundheitsbehörden seit 1975
aufgedeckt?